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Der Ortschaftsrat Grab beriet in der Sitzung vom 14.09.2010 über seine Stellungnahme zum laufenden Einziehungsverfahrens des Weges Flurst. Nr. 38/1 in Schönbronn
Die Ratsmitglieder bestätigten, dass ihrer Kenntnis nach der Weg seit Jahren, wenn nicht gar Jahrzehnten, weder öffentlich noch durch die unmittelbaren Angrenzer als solcher genutzt würde. Auch habe er für keines der angrenzenden Grundstücke eine Erschließungsfunktion. Der beabsichtigten Einziehung konnte der Ortschaftsrat somit einstimmig zustimmen.
Über folgende Bauangelegenheiten berieten der Ortschaftsrat Grab am 14.09.2010, sowie der Bauausschuss am 16.09.2010:
Anbau an bestehendes Wohnhaus in Schönbronn, Marhördter Str. 22, Flst. 9
Ein bestehender Anbau soll abgerissen und durch einen neuen Anbau ersetzt werden. Darüber hinaus ist geplant, eine Garage mit Dachterrasse anzubauen. Ortschaftsrat und Bauausschuss erteilten ihr Einvernehmen.
Erhöhung eines Dachstuhls an bestehendem Wohnhaus, Buzberg 1, Flst. 214
Im Zuge des Neubaus eines Dachteiles wird dieses geringfügig erhöht. Gleichzeitig sollen auch sogenannte Schleppgauben eingebaut werden. Ortschaftsrat und Bauausschuss erteilten ihr Einvernehmen.
Im Bauausschuss wurden darüber hinaus folgende Bauangelegenheiten beraten:
Umnutzung eines Schweinemastbetriebes in einen Legehennenbetrieb, Altfürstenhütte, Rottalblick 27, Flst. 216
Die Mitglieder des Bauausschusses besichtigten vor der Sitzung einen bestehenden Legehennenbetrieb, um sich ein Bild von den hiervon ausgehenden Belastungen für das Umfeld zu machen. In der Sitzung äußerten die Ratsmitglieder Verständnis für die Befürchtungen der betroffenen Wohnbevölkerung im Teilort Altfürstenhütte. Andererseits stellten sie einhellig fest, dass durch die geplante Umnutzung künftig mit einer vergleichsweise deutlich geringeren Geruchs- und Lärmbelästigung durch den Betrieb gerechnet werden könne. In der Abwägung spielte die Tatsache eine entscheidende Rolle, dass es sich hier um einen bestehenden landwirtschaftlichen Betrieb handle, welcher im Gegensatz zu einer Neuansiedlung, auch ein berechtigtes Interesse an Bestands- und Existenzsicherung habe. Die Alternative zur geplanten Umnutzung wäre eine Fortführung als Schweinemastbetrieb, was gerade auch den Interessen der Anwohner nicht entgegen käme. Das Einvernehmen zur geplanten Umnutzung wurde erteilt.
Anbau an bestehendes Wohnhaus, Großerlach, In der Reute 13, Flst. 127/4
Das Vorhaben entspricht den örtlichen Bauvorschriften. Das Einvernehmen wurde erteilt.
Anbau einer Terrasse, Großerlach, Mainhardter Str. 22, Vereinsheim, Flst. 644
Die Fußballabteilung renoviert derzeit ehrenamtlich Gebäude und Aussenanlagen des Vereinsheims. Dabei entstand der Gedanke, eine kleine Freiterrasse anzubauen. Das Einvernehmen wurde erteilt.
Errichtung eines Spielhauses, Großerlach, Schillerstr. 8, Flst. 273/2
Das Vorhaben befand sich vorsorglich auf der Tagesordnung, konnte aber abgesetzt werden, da es im Kenntnisgabeverfahren durchgeführt werden kann.