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Folgende Bauangelegenheit wurde am 13. April im Ortschaftsrat Grab und am 15. April im Bauausschuss beraten:
Wohnhausneubau mit Doppelgarage in Grab, Römerweg 14, Flst. 56/7
Auf dem bis heute noch unbebauten Bauplatz soll nun ein Einfamilienwohnhaus mit Garage erstellt werden. Für Diskussionsbedarf im Ortschaftsrat sorgte die beantragte Abweichung vom Bebauungsplan bezüglich einer Überschreitung des Baufensters. Letztlich erteilten jedoch sowohl der Ortschaftsrat Grab, als auch der Bauausschuss, ihr Einvernehmen.
Darüber hinaus hatte der Bauausschuss in seiner Sitzung über folgende Bauangelegenheiten zu beraten:
Nachträgliche Genehmigung Hütte, Stall und Gewächshaus in Altfürstenhütte, Rottalblick 13, Flst. 6/1
Die örtliche Situation wurde unter Einbeziehung des nachfolgend zu beratenden Antrags bezüglich des unmittelbar angrenzenden Nachbargrundstücks detailliert dargelegt. Für die vorhandenen Bauten musste auf Veranlassung des Baurechtsamtes eine nachträgliche Genehmigung beantragt werden. Nach ausführlicher Beratung erteilte der Bauausschuss sein Einvernehmen.
Anbau an bestehendes Wohnhaus, nachtr. Genehmigung Backhaus, Carport und Schwimmbecken in Altfürstenhütte, Rottalblick 11, Flst. 6
Für den beantragten Anbau ist das Einvernehmen bereits erteilt worden. Für die weiteren, teilweise bereits seit Jahrzehnten bestehenden Bauten, musste auf Veranlassung des Baurechtsamtes eine nachträgliche Genehmigung beantragt werden. Auch hier konnte der Bauausschuss sein Einvernehmen erteilen.
Errichtung einer Einzelgarage und Nachgenehmigung der bestehenden Pergola in Neufürstenhütte, Glashüttenweg 4, Flst. 100/3
Bei der Prüfung des Baugesuchs bezüglich der beantragten Einzelgarage wurde festgestellt, dass es seinerzeit versäumt wurde, für die Pergola eine Genehmigung zu beantragen. Dies sollte nun in einem Zuge nachgeholt werden. Die Pergola steht innerhalb des Baufensters und war ohne Befreiungen genehmigungsfähig. Für die geplante Einzelgarage war eine Befreiung erforderlich. Der Bauausschuss erteilte sein Einvernehmen.
Nutzungsänderung – Kellerraum in Gewerberaum (Kosmetikraum) in Altfürstenhütte, Rottalblick 15, Flst. 7
Ein bestehender Kellerraum soll künftig gewerblich genutzt werden. Hierfür ist eine baurechtliche Nutzungsänderung erforderlich. Das Anwesen befindet sich im baurechtlichen Mischdorf. Sogenannte nicht-störende Gewerbebetriebe sind dort grundsätzlich möglich. Das Einvernehmen konnte erteilt werden.