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Folgende Angelegenheiten wurden in der letzten Sitzung des Bauausschusses beraten. Die Bausachen im Bezirk Grab wurden zuvor im Ortschaftsrat Grab verhandelt.
Bauvoranfrage – Errichtung einer Fotovoltaikanlage im Schöntalhöfle 2, Flurst. 320
Die Anlage soll am Rande des Weilers auf einer Wiese aufgeständert werden, vergleichbar der als Solarparks bekannten Anlagen. Sowohl im Ortschaftsrat, als auch im Bauausschuss war man sich darüber einig, dass es hier um die grundsätzliche Entscheidung ging, ob derartige Anlagen in freier Landschaft seitens der Gemeinde gewollt sind, oder nicht. Insoweit hatte die Bauvoranfrage Präzedenzcharakter. In den ausführlichen Diskussionen wurden die Kulturlandschaft und das Landschaftsbild der Gemeinde einhellig als zu hochwertig und schützenswert eingestuft, als dass man derartige Anlagen im Außenbereich und auf „grüner Wiese“ zulassen wolle. Das Einvernehmen wurde darum nicht erteilt.
Veränderte Ausführung Garage, Errichtung Holzschuppen, Pool, Gewächshaus und überdachter Freisitz – Kleinerlach 41, Flst. 400/1
Die Bausache wurde im Grundsatz bereits behandelt. Nach Einsicht in die ergänzenden Planunterlagen und kurzer Beratung erteilte der Bauausschuss sein Einvernehmen.
Teilabbruch bestehender Scheunen, Rottalblick 18 u. 20 / Neubau einer Garage Rottalblick 18, Flst. 82
Auch diese Bausache lag bereits vor. Anlässlich eines Ortstermins hat sich hernach herausgestellt, dass das Gebäude Nr. 18 nicht vollständig abgerissen werden soll. Der Neubau soll auf den bestehenden Grundmauern errichtet werden. Dies wurde in den Planunterlagen nun korrekt wiedergegeben. Problematisch gestaltet sich hierbei die Situation bezüglich des unmittelbar angrenzenden Gebäudes Nr. 16. Seitens der unteren Baubehörde wurde im Vorfeld der Sitzung auf Nachfrage erklärt, dass mittels geeigneter Auflagen für die Gewährleistung der erforderlichen Standsicherheit Sorge getragen wird. Um der beengten Situation und der Gewährleistung des Durchgangverkehrs im Hinblick auf den fehlenden Stauraum gerecht zu werden, wurde das Einvernehmen mit der Auflage erteilt, dass elektrische Tore mit Fernbedienung einzubauen sind.
Errichtung einer Werbeanlage, Grab, Sulzbacher Str. 4, Flst. 54
Das Einvernehmen wurde erteilt.
Bau eines Geräteschuppens, Altfürstenhütte, Rottalblick 27, Flst. 216
Neben der Schaffung zusätzlicher Unterstellfläche für den landwirtschaftlichen Betrieb soll zugleich erreicht werden, dass eine Lücke zwischen den bestehenden Gebäuden geschlossen wird, die bisher als ungewollte Abluftschneisse besteht. Der Antragsteller erhofft sich dadurch eine weitere Reduzierung der von seinem Betrieb ausgehenden Geruchsimmissionen bezüglich der Wohnhäuser in Altfürstenhütte. Da eine erforderliche Baulast jedoch nicht unterzeichnet wurde, müsse das Gebäude nun nochmals um ca. 1,50 m von der Grundstücksgrenze abrücken. So wäre der Grenzabstand gewährleistet und keine Baulast erforderlich. Das Vorhaben fand ausdrückliche Zustimmung der Ratsmitglieder, das Einvernehmen wurde erteilt.
Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage in Grab, Lange Straße 26, Flst. 107/3
Für das Vorhaben waren einige Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans erforderlich, weswegen die Antragsteller bereits frühzeitig einen ersten Entwurf zur Vorabstimmung vorgelegt hatten. Damals wurden seitens Ortschaftsrat Grab und Bauausschuss einige Änderungen, bzw. Reduzierungen der Überschreitungen angeregt. Diese Änderungen wurden nun in die Antragsunterlagen eingearbeitet. Die Ratsmitglieder besannen sich nochmals an die damaligen Beratungen über den Bebauungsplan. Man habe ursprünglich möglichst viel Gestaltungsspielraum einräumen möchten. Auf Anraten des Planers habe man dann aber doch Festsetzungen getroffen, mit dem klaren Bekenntnis, bei künftigen Baugesuchen die Möglichkeit von Befreiungen als bauleitplanerisches Instrument einzusetzen. Die nun vorliegenden Planunterlagen fanden einhellige Zustimmung beim Ortschaftsrat Grab und beim Bauausschuss. Das Einvernehmen wurde einschließlich der erforderlichen Befreiungen erteilt.