Gemeinde Großerlach

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Sitzung des Gemeinderats am 07.11.2024 - Bericht

Nachtragshaushalt 2024
Der Haushaltsplan 2024 wurde vom Gemeinderat am 22. Februar 2024 beschlossen. Treten im Haushaltsjahr erhebliche Abweichungen zum Haushaltsplan auf ist ein Nachtragshaushalt zu erlassen.
In 2024 stellte sich heraus, dass für den Bereich der Kreis- und Finanzausgleichsumlage im Rahmen der Haushaltsaufstellung für 2024 zu wenige Mittel zur Verfügung gestellt wurden. Eine Neuberechnung der Umlagen ergab ein Defizit von 409.600 €, somit ist ein entsprechender Nachtrag für das Haushaltsjahr 2024 notwendig. Bei der Erstellung des Nachtrags wurden auch die anderen Haushaltsansätze überprüft und entsprechend angepasst.
Bei den Ausgaben sind insbesondere Mehraufwendungen bei der Wasserentnahme (+18.800 €), bei den Personalkosten (+16.000 €), den Bewirtschaftungskosten ca. (30.000 €), Leasingkosten für die neue Pritsche Bauhof, sowie der Leistungsvergütung an Unternehmen (+57.000 €) entstanden.
Einsparungen gibt es bei der Gebäude- und Grundstücksunterhaltung (-55.000 €), Sachverständigenkosten für Jahresabschlüsse und Kalkulationen (-23.000 €), Erwerb von Vermögen (-7.000€) und Beihilfen (-10.000€).
An Mehrerträgen ist bei der Gewerbesteuer ein Plus von 330.000 € (insgesamt 900.000€) zu verzeichnen. Zudem war der Zuschuss in Höhe von 83.500 € für die Kanalsanierung Neufürstenhütte im Haushaltsplan nicht berücksichtigt. Mehreinnahmen gäbe es auch bei der Grundsteuer A (+32.000 €), Elternbeiträge für Unterdreijährige (+12.000 €) und der Schulbetreuung (+ 5.000 €), sowie Mieteinnahmen (+ 6.000 €)
Durch diese Veränderungen kann das ursprüngliche Ergebnis 2024 gehalten werden bzw. verbessert sich das Ergebnis um 7.800 € auf -454.050 €.
Ebenfalls angepasst wurde der Finanzhaushalt 2024, da sich einige Investitionsvorhaben verschieben werden bzw. in diesem Jahr nicht zu Ende umgesetzt bzw. abgerechnet werden können. Dies betrifft den Glasfaserausbau (600.000 €), die Erschließung Mainhardter Weg (696.600 €), den barrierefreien Umbau Bushaltestelle Reute (90.000 €) und die Planungskosten für die Abwasserkonzeption (50.000 €).
Der Finanzierungsmittelbedarf fällt mit -914.100 € besser aus, als mit -1.092.200 € ursprünglich angenommen. Die geplante Kreditaufnahme verringert sich im Nachtrag um 200.000 € auf 400.000 €. Somit liegt die Verschuldung Ende 2024 nicht mehr bei 1.390.769 €, sondern verbessert sich auf 1.212.957 €.
Der Gemeinderat stimmte geschlossen dem Nachtragshaushalt 2024 zu.
 
Vorranggebiete Windenergie Region Heilbronn-Franken - Stellungnahme
In der letzten Gemeinderatssitzung wurde das Thema der Teilfortschreibung Windenergie des Regionalverbands Heilbronn-Franken behandelt. Als Träger öffentlicher Belange bei diesem Verfahren hat die Gemeinde Großerlach die Möglichkeit zur Stellungnahme erhalten. Die folgende Stellungnahme wurde vom Gemeinderat einstimmig beschlossen:

„Sehr geehrte Damen und Herren,
wir nehmen Bezug auf die aktuelle Fortschreibung des Regionalplans Heilbronn-Franken zur Ausweisung von Vorranggebieten für regionalbedeutsame Windkraftanlagen und möchten insbesondere zum Vorranggebiet HN_26_II „Östlich Wüstenrot (Kernort)“ Stellung nehmen.
Bereits im vergangenen Jahr wurde dem Gemeinderat Großerlach eine konkrete Planung der Gemeinde Wüstenrot in diesem Bereich vorgestellt. Hierbei handelte es sich um eine Windkraftanlage mit einer Gesamthöhe von 267 Metern, die eine erhebliche visuelle und schalltechnische Beeinträchtigung der umliegenden Großerlacher Ortschaften mit sich bringt.
Die Planung im Gebiet Kuhnweiler/Hals scheint bewusst so gestaltet, dass vor allem die Belange der Wüstenroter Bevölkerung in der Region Heilbronn-Franken berücksichtigt werden. Dies geht jedoch zu Lasten der Einwohner unserer Gemeinde Großerlach, die hier nur unzureichenden Mindestabständen zur geplanten Anlage ausgesetzt wären.
Bei der Beurteilung von Mindestabständen zur Wohnbebauung darf aus unserer Sicht keine nachteilige Unterscheidung zu Lasten für Wohnbebauung in Weilern wie Kuhnweiler/Hals gegenüber Wohnsiedlungen in gewachsenen Ortsteilen geben. Des Weiteren ist es nicht hinnehmbar, dass innerhalb eines Bundeslandes unterschiedliche Maßstäbe angesetzt werden und hier in diesem konkreten Fall, Mindestabstände nicht eingehalten werden, die in unserer Region gelten. Weshalb wir darauf bestehen möchten, dass mindestens die gleichen Mindestabstände zur Wohnbebauung auf Großerlacher Gebiet eingehalten werden, wie sie in der Region Stuttgart geltend gemacht werden.
Des Weiteren erweckt in diesem Fall das Standortauswahlverfahren den Eindruck, dass von Seiten der Gemeinde Wüstenrot strategisch ein Gebiet ausgewählt wurde, um die Auswirkungen auf die eigene Bevölkerung minimal zu halten. Hierbei bleiben wesentliche Interessen der Bürger von Großerlach unberücksichtigt und wecken Zweifel, ob das Abwägungsverfahren hier verfahrensrechtlich anhand objektiver Kriterien erfolgt ist.
Zusammenfassend möchte die Gemeinde Großerlach darauf hinweisen, dass eine Entscheidung zugunsten des Standorts Kuhnweiler/Hals aus den oben genannten Gründen erhebliche Nachteile für die Bürger unserer Gemeinde mit sich bringt. Wir appellieren daher an den Regionalverband Heilbronn-Franken, die Standortwahl und die jeweiligen Kriterien einer erneuten Prüfung zu unterziehen und die Belange einer Grenzgemeinde zu berücksichtigen.
Vielen Dank für die Berücksichtigung unserer Stellungnahme im weiteren Verfahren.
Dies Stellungnahme wurde in der Sitzung des Gemeinderats der Gemeinde Großerlach vom 07.11.2024 beschlossen.

Bürgermeister Dispan informierte, er sei zu einer Besprechung im Wüstenroter Rathaus, mit dem Projektierer der geplanten Windkraftanlage bei Kuhnweiler/Hals, die Bürgerwindpark Hohenlohe GmbH, eingeladen worden.
 
Tragkraftspritze für die Feuerwehr
Die Freiwillige Feuerwehr Großerlach verfügt aktuell über eine veraltete Tragkraftspritze aus dem Jahr 1984. Diese ist noch mit einem Käfermotor ausgestattet, der per Hand anzukurbeln ist. Aufgrund des Alters, sowie der steigenden Wartungskosten und einer entsprechenden Ausfallsicherheit, soll eine neue Tragkraftspritze angeschafft werden.
Eine Tragkraftspritze wird dann eingesetzt, wenn die Feuerwehr mit ihrem Fahrzeug und der fest im Fahrzeug verbauten Heckpumpe nicht direkt an die Wasserentnahmestelle heranfahren kann. Die fest verbaute Heckpumpe hat eine begrenzte Reichweite und Leistung, wodurch eine zusätzliche Pumpe, wie die Tragkraftspritze, benötigt wird, um das Wasser über längere Strecken zu fördern.
Zusätzlich wird die Tragkraftspritze häufig bei Wasserschäden, wie beispielsweise dem Auspumpen von Kellern eingesetzt.
Die Feuerwehr hat insgesamt vier Angebote eingeholt. Die Feuerwehr empfiehlt die Anschaffung der Tragkraftspritze des Herstellers Johstädt. Das Angebot in Höhe von 16.541 Euro liegt zwar rd. 500 Euro über dem Preis des günstigsten Bieters, allerdings ist das angebotene Modell deutlich leistungsstärker, komfortabler und sicherer in Bedienung und Handhabung.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Anschaffung der Tragkraftspritze des Herstellers Johstädt.
 
Forstbetriebsplan 2025
Im Jahr 2024 konnte das Käferholzaufkommen an Fichte und Tanne aufgrund der niedrigeren Temperaturen und ausreichend Niederschlägen geringer gehalten werden, als in den Vorjahren. Jedoch werden in Zukunft Baumarten wie Eichen, Roteichen, Elsbeeeren, Speierlinge und Douglasien eine wichtige Rolle im Wald übernehmen, da diese besser mit höheren Temperaturen und Wassermangel zurechtkommen.
Das Forstamt des Landratsamtes Rems-Murr-Kreis hat den Forstbetriebsplan für das Jahr 2025 erstellt und zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Im Planjahr 2025 wird mit einem Holzeinschlag von 180 Festmetern gerechnet. Aufgrund der gestiegenen Holzpreise werden die Einnahmen aus Holzerlösen bei voraussichtlich 19.700 Euro liegen.
Für Wegeunterhaltung sind 8.000 Euro eingeplant. Für den Aufforstungs- und Pflegeaufwand werden 1.900 Euro angesetzt. Für den Holzeinschlag und Holzrückearbeiten werden 6.800 Euro eingeplant und beim Forstverwaltungskostenbeitrag sind 2.300 Euro als Ausgaben angesetzten. Die Ausgaben für den Holzverkauf belaufen sich voraussichtlich auf 800 Euro.
 
Unter Berücksichtigung des Mehrbelastungsausgleich mit 900 € Euro auf der Einnahmenseite wird mit einem positiven ordentlichen Ergebnis in Höhe von 800 Euro gerechnet. Für 2024 ist ein Defizit von 5.500 € geplant gewesen.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig den Forstbetriebsplan 2025.
 
Unterhaltsreinigung in öffentlichen Einrichtungen
Seit einigen Jahren hat die Gemeinde die Unterhalts- und Grundreinigung in der Schule, den beiden Hallen und den Kindergärten fremdvergeben. Seit 2011 ist die aktuelle Firma tätig. Nachdem man in den ersten Jahren mit der Arbeit sehr zufrieden war, musste die Reinigungsleistung in den letzten Jahren immer wieder beanstandet und Verbesserungen eingefordert werden. In den letzten Wochen ist es nun so, dass Einrichtungen unzureichend und teilweise gar nicht gereinigt werden. Grund hierfür waren, laut Reinigungsfirma, personelle Engpässe. Unsere wiederholten Beschwerden bis in die Firmenzentrale zeigten leider nicht oder nur kurzzeitig Wirkung. Aus diesem Grund empfahl die Verwaltung, die Zusammenarbeit mit der Firma zu beenden.
Möglich wäre eine Neuausschreibung der Reinigungsleistungen oder die Rückkehr zur Reinigung mit eigenen Reinigungskräften.
Seitens der Verwaltung wurde die Rückkehr zur Reinigung mit eigenen Kräften vorgeschlagen. Neben einer Einsparung bei den Kosten erhofft man sich dadurch auch mehr Flexibilität. Bezüglich Personalgewinnung ist man optimistisch, gute Lösungen zu finden. Aufgrund der oft parallel durchzuführenden Reinigungen und um Urlaubs-/Krankheitsvertretungen gewährleisten zu können, werden voraussichtlich 5-7 Kräfte in Teilzeit und/oder „Minijob“ notwendig, um den benötigten Reinigungsumfang leisten zu können. Die Reinigungskräfte würden dem Bauhof und hier in erster Linie dem Hausmeister unterstellt sein.
Der Gemeinderat folgt einstimmig der Empfehlung der Verwaltung.
 
Sanierung „altes Schulhaus Grab“
Im Zuge der Sanierung wurden die Nachtspeicheröfen und die Beleuchtung ausgebaut und in den Räumen Infrarotdeckenheizungen mit LED-Beleuchtungen installiert. Die alte Holzvertäfelung wurde entfernt, kleinere Schadstellen am Gebäude repariert und das Gebäude gedämmt. Die Anbringung der neuen Holzverkleidung und der Fensterläden erfolgt in den kommenden Tagen. Erneuert wurden die bislang noch alten Fenster und es wurden an verschiedenen Fenstern Fliegengitter angebracht, sowie im Kindergarten auch Innenjalousien. Montiert und in Betrieb genommen wurde auch die Photovoltaik-Anlage mit Speicher. Hierzu musste im Obergeschoss gegenüber dem Aufgang zum Archiv auch eine Trennwand eingezogen werden, damit die elektrische Steuerung und Verteilung nicht mehr frei zugänglich sind. Von den für die Maßnahme veranschlagten Mitteln in Höhe von 495.000 Euro wurden bislang rd. 435.000 Euro in Anspruch genommen.
Im Maßnahmenpaket ist auch die Sanierung der Sandsteinmauern vorgesehen. Hier ist die Ausschreibung aber noch nicht erfolgt, da man bezüglich des genauen Umfangs noch abwarten wollte, wie viele Mittel tatsächlich noch zur Verfügung stehen. Weiterer Sanierungsbedarf besteht auch an den beiden Treppenanlagen zum Kindergarten/Vereinsräume bzw. zur früheren Verwaltungsstelle/Heimatstube, dies war aber im Förderantrag zum Ausgleichstock nicht berücksichtigt.
Der Ortschaftsrat Grab hatte sich zuvor dafür ausgesprochen, sowohl die Sandsteinsanierung durchzuführen, als auch die Treppenanlagen zu berücksichtigen, sofern die Mittel ausreichen.
Dieser Empfehlung schloss sich der Gemeinderat einstimmig an.
 
Dynamische Fahrgastinformationen an Bushaltestellen
Im Gebiet des VVS sind aktuell rund 800 Anzeigegeräte für dynamische Fahrgastinformationen (DFI) vorhanden, diese informieren Fahrgäste an den Haltestellen über die nächsten Abfahrten und ggf. Verspätungen. Der VVS plant aktuell eine neue Rahmenausschreibung und hat die Beteiligungsbereitschaft bei den Gemeinden abgefragt. Die Kosten liegen hier je Gerät bei 3.000 – 5.000 Euro.
Angesichts der extrem angespannten Finanzsituation hat der Gemeinderat, auf Empfehlung der Verwaltung, einstimmig eine Beteiligung abgelehnt.
 
Verschiedenes
Ende Oktober fand eine Ortsbegehung des Ortschaftsrats mit der Verwaltung und der Planerin Silke Rieger bezüglich der Neuanlage von Baumwiesengräber auf dem Friedhof Grab statt. Hier habe man sich auf den genauen Standort und wesentliche Gestaltungspunkte verständigt. Die Planerin wird nun hiernach einen Entwurf fertigen und dem Ortschaftsrat zur Abstimmung vorlegen.
 

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