Hauptmenü
- Gemeinde & Wirtschaft
- Freizeit & Kultur
- Rathaus & Verwaltung
- Leben & Wohnen
Bebauungsplanänderung „Reute II“
Der Gemeinderat der Gemeinde Großerlach hatte vor rund zwei Jahren beschlossen, den Bebauungsplan „Reute II“ von 1963 zu ändern.
Der Eigentümer der bislang unbebauten - rd. 7.000 m² umfassenden - Fläche des Teilbereich Ost“ möchte mittels maßvoller Nachverdichtung die Zahl der Bauflächen von zwei auf sechs erhöhen. Für die Erschließung ist eine neue Straße vorgesehen, die am westlichen Rand auf die vorhandene Straße einmündet. Auch sind drei öffentliche Stellplätze vorgesehen. Die örtlichen Bauvorschriften sehen Einzel- und Doppelhäuser mit maximal zwei Wohneinheiten vor, welche mit Flachdächern mit Dachbegrünung zu versehen sind.
Aufgrund der besonderen geologischen Verhältnisse wurden zwei Baugrundgutachten erstellt, außerdem wurde eine artenschutzrechtliche Untersuchung durchgeführt.
Der Gemeinderat beschloss nach intensiver Aussprache einstimmig, den Entwurf der Bebauungsplanänderung festzustellen. Der Entwurf wird nun in den nächsten Wochen öffentlich ausgelegt, sodass Grundstückseigentümer oder Bürgerinnen und Bürger etwaige Bedenken und Anregungen vorbringen können. Auch wird die Planung mit sämtlichen Gutachten den Behörden und Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme vorgelegt.
Die Kosten für die gesamte Planung, inklusive Gutachten, Untersuchungen trägt der Grundstückseigentümer. Dies würde auch für eine etwaige Erschließung gelten.
Klarstellungssatzung „Unterfischbach“
Am 21.03.2024 hatte der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss für die Klarstellungssatzung „Unterfischbach“ beschlossen. Durch eine KlarsteIlungssatzung werden die Grenzen eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils räumlich festgelegt und somit baurechtlich zum Innenbereich.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung hat das Landratsamt, Amt für Umweltschutz empfohlen, einen kleinen Teil des Grundstücks, Flst. Nr. 506 aus dem Geltungsbereich herauszunehmen, da sich dieser innerhalb des Geltungsbereichs des Landschaftsschutzgebietes „Fischbachtal“ befindet und ansonsten ein aufwendiges Änderungsverfahren des Landschaftsschutzgebietes durchgeführt werden müsste. Da es sich hierbei nur um einen Teil eines Stallgebäudes handelt, wurde dem entsprochen.
Der vom Gemeinderat einstimmig beschlossene Entwurf der Klarstellungssatzung wird nun öffentlich ausgelegt und den Behörden und Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme vorgelegt.
Sobald die Satzung rechtskräftig ist, soll in einem anschließenden Verfahren der Geltungsbereich erweitert werden, um eine gewisse örtliche Wohnbauentwicklung zu ermöglichen.
Aufhebung Bebauungsplan „Hinter der Kirche I“
Die Eigentümerin des Eckgrundstückes Sommerhalde/Hirtengasse beabsichtigt die Errichtung von zwei Einfamilienhäusern mit Garage und Carport. Das für heutige Verhältnisse zu große Grundstück soll geteilt, und mit jeweils einem Einfamilienhaus bebaut werden. Um die gelockerte/offene Bauweise der Umgebungsbebauung zu erhalten, sollen die Gebäude freistehen (kein Doppelhaus). Ein entsprechender Befreiungsantrag aufgrund der Überschreitung des Baufensters wurde abgelehnt, obwohl die Gemeinde bzw. der Gemeinderat das Einvernehmen erteilt hatte.
Da es sich um die letzte unbebaute Fläche im Baugebiet handelt, wäre eine Bebauungsplanänderung unverhältnismäßig, weshalb, im Benehmen mit der Baurechtsbehörde, eine Aufhebung des Bebauungsplans erfolgen soll, wodurch die Flächen im seitherigen Geltungsbereich künftig im unbeplanten Innenbereich liegen würden.
Der Gemeinderat fasste einstimmig den Aufstellungsbeschluss.