Gemeinde Großerlach

Seitenbereiche

  • Wechselbild der Gemeinde
  • Wechselbild der Gemeinde
  • Wechselbild der Gemeinde
  • Wechselbild der Gemeinde
  • Wechselbild der Gemeinde
  • Wechselbild der Gemeinde

Seiteninhalt

Sitzung des Gemeinderats am 16.05.2024 - Bericht

Bürgermeister Kevin Dispan leitete seine erste Sitzung als Vorsitzender des Gemeinderats.
 
Neukalkulation der Wasser- und Abwassergebühren
Der Gemeinderat hatte im Dezember 2023 einen Bevorratungsbeschluss für die Wassergebühren 2024 und 2025 und die Abwassergebühren 2024 gefasst. Dieser ermöglicht eine rückwirkende Anpassung der Wassergebühren zum 1. Januar 2024. Die beauftragten Gebührenkalkulationen der Fachbüros wurden nun dem Gemeinderat vorgelegt.
Beim Trinkwasser steigt die errechnete Verbrauchsgebühr auf 2,92 Euro/m³. Grund hierfür sind Kostensteigerungen von rd. 63.000 Euro, ohne dass mit einem Anstieg der Wasserabnahme gerechnet wird. Da in den Vorjahren im Bereich Wasserversorgung Verluste entstanden sind, hat der Gemeinderat auf Vorschlag der Verwaltung entschieden einen Anteil in Höhe von 16.900 Euro auszugleichen, wodurch die Gebühr auf nun 2,99 Euro/m³ (netto) festgelegt wurde. Dies bedeutet zur seitherigen Gebühr (2,74 Euro/m³) eine Steigerung um 11%.
Der Grund für die im Gemeindevergleich überdurchschnittlich hohe Gebühr, liegt zum einen darin, dass die Gemeinde sich zu 100% mit Wasser aus eigenen Quellen und Tiefbrunnen selbst versorgt, was einen entsprechenden Aufwand bedeutet. Zum anderen ist dies der besonderen Topographie und dezentralen Strukturierung mit entsprechend langen Leitungswegen geschuldet, bei vergleichsweise wenigen Abnehmern.
Die monatliche Grundgebühr für die haushaltsüblichen Zähler bleibt unverändert bei 2,51 Euro, lediglich bei den größeren Zählern kommt es zu geringen Erhöhungen.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die vorgeschlagenen Gebührensätze und die erforderliche Änderung der Wasserversorgungssatzung. Zudem wurde eine klarstellende Änderung bei der Abrechnung von Bauwasserzählern vorgenommen.
Im Bereich Abwasserbeseitigung werden für das Schmutzwasser und das Niederschlagswasser getrennte Gebührensätze erhoben. Die Kalkulation hat nun eine Steigerung beim Schutzwasser um 0,68 Euro/m³ auf 4,73 Euro/m³ (+ 17%) ergeben. Beim Niederschlagswasser steigt die Gebühr um 0,07 Euro/m² auf 0,64 Euro/m³ (+ 12%).
Durch diese Erhöhung liegen die Gebühren der Gemeinde Großerlach im oberen Bereich der Vergleichswerte mit Umlandgemeinden. Dies ist wie im Bereich der Wasserversorgung zum einen der Topographie und der dezentralen Strukturierung geschuldet und vor allem aber dem altersbedingten Zustand der Kläranlagen, was einen hohen Personalbedarf nach sich zieht.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die vorgeschlagenen Gebührensätze und die erforderliche Änderung der Abwassersatzung.
Bürgermeister Dispan betonte, dass es Verwaltung und Gemeinderat bewusst ist, dass die Steigerungen der Gebühren eine Mehrbelastung für die Bürgerinnen und Bürger bedeuten. Diese sind allerdings unumgänglich, da die Gemeinde auch in Zukunft bei Investitionen - insbesondere Umsetzung der Abwasserkonzeption - auf Zuschüsse angewiesen sind. Die hier bewilligenden Behörden legen besonderes Augenmerk darauf inwieweit die Gemeinde ihre Einnahmemöglichkeiten ausschöpft.
 
Sanierung „Ortsmitte Großerlach“
Die Sanierungssatzung „Ortsmitte Großerlach“ ist am 2. Mai in Kraft getreten.
Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, für die anstehenden Durchführung dieser Maßnahme das hier bereits tätige Büro STEG mit dem nun anstehendenden Projektmanagement, der finanzielle Abwicklung, Beratung und Betreuung von privaten und kommunalen Erneuerungs-, Neubau- und Ordnungsmaßnahmen und die städtebaulich gestalterische Mitwirkung bei Bauvorhaben im Sanierungsgebiet zu beauftragen. Für diese Leistungen ist eine Jahrespauschale in Höhe von 21.700 Euro fällig, hinzukommen Vergütungsbeträge je Einzelmaßnahme.
 
Luftreinigungsgeräte
Die Gemeinde hat seit Januar 2022 insgesamt zehn nicht fest eingebaute Raumluftreinigungsgeräte für die Grundschule, das Kinderhaus Großerlach und den Kindergarten Grab angemietet. Zwischenzeitlich sind nun in den Klassenzimmern und den Hauptgruppenräumen im Kinderhaus Großerlach festinstallierte Geräte mit Wärmerückgewinnung im Einsatz.
Der Gemeinderat hat nun einstimmig beschlossen, den Mietvertrag zum Ende der Mindestmietdauer von drei Jahren (Januar 2025) zu kündigen. Lediglich die beiden Standgeräte auf Rollen sollen in der Schule weiter genutzt werden.
 
Bauanträge für Mobilfunkmasten
Neben der Glasfaseranbindung der Gebäude ist in der zunehmend digitalen Gesellschaft ein flächendeckendes Mobilfunknetz unerlässlich. Zum Ausbau des Mobilfunknetzes hat die Novec GmbH, als Betreiberin von Mobilfunkmasten, nun zwei Bauanträge für Mobilfunkmasten (Stahlgittermast) mit einer Höhe von 51,00 Metern gestellt, mit denen vorhandene Versorgungslücken geschlossen werden sollen.
Beide Standorte befinden sich im Außenbereich, hier zählen Mobilfunkanlagen zu den baurechtlich privilegierten Vorhaben und somit grundsätzlich zulässig, soweit sie auf den jeweiligen Standort angewiesen sind.
Ein Standort befindet sich oberhalb von Neufürstenhütte (Ecke Hüttbrunnenweg/Bauernfeld). Aufgrund der geringen Entfernung zur Wohnbebauung hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen, zunächst zur Fristwahrung das gemeindliche Einvernehmen zu versagen, um mit der Antragstellerin die Möglichkeit eines alternativen und verträglicheren Standortes zu erörtern.
Der zweite Standort ist über 500 Meter östlich von Schönbronn am Waldrand vorgesehen. Aufgrund der Entfernung zur Wohnbeauung wird der Standort grundsätzlich befürwortet. Allerdings soll bei der Antragstellerin nachgefragt werden, ob auf den Neubau des Mastes durch entsprechende Nutzung des Funkturms Hohe Brach auch verzichtet werden könnte. Dies war auch die Beschlussempfehlung des Ortschaftrats in seiner Sitzung am 14.05.2024
 
Bausachen
Der Gemeinderat erteilte jeweils einstimmig das gemeindlichen Einvernehmen zu folgenden Bausachen:

  • Errichtung eines Schuppens als Brennholzlager im baurechtlichen Außenbereich in Oberfischbach.
  • Nutzungsänderung von Schlosserei in Schreinerei im Wirtshof 3, Grab. Dies war auch die Beschlussempfehlung des Ortschaftrats in seiner Sitzung am 14.05.2024.

 
Bekanntgaben / Anfragen
Die Gemeinde wurde von der KAWAG AG nach einem Gesellschafterdarlehen angefragt. Aufgrund der aktuell sehr angespannten Finanzsituation musste dies leider, trotz lukrativer Verzinsung abgelehnt werden.
Im März wurde im Gemeinderat eine unverbindliche Potentialanalyse für Freiflächenphotovoltaikanlagen vorgestellt. Dies wurde von der Firma hep-energy kostenlos erstellt. An die Verwaltung wurde nun herangetragen, dass die Firma in den letzten Wochen im Bereich der möglichen Potentialflächen auf Grundstückseigentümer mit Kauf- oder Pachtangeboten zugegangen ist. In den Schreiben wurde dabei der Anschein erweckt, dass dies in Abstimmung mit der Gemeinde erfolgt ist, da die Anlagen gemeinsam entwickelt werden. Hierzu wurde nun klargestellt, dass dies nicht der Fall ist. Bürgermeister Dispan hat dies auch gegenüber der Firma deutlich gemacht.

Weitere Informationen

Kontakt

Gemeinde Großerlach

Stuttgarter Straße 18

rathaus(@)grosserlach.de