Gemeinde Großerlach

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Sitzung des Gemeinderats am 21.03.2024 - Bericht

Städtebauliche Sanierung „Ortsmitte Großerlach“
Das beauftragte Büro STEG präsentierte dem Gremium den Abschlussbericht der Vorbereitenden Untersuchung und stellte die Sanierungsziele, das Maßnahmenkonzept, die Kosten- und Finanzierungsübersicht vor und erläuterte die zur Vorlage an die Bewilligungsstelle erforderliche Eigenfinanzierungserklärung. Der Gemeinderat stimmte diesem einstimmig zu.
Nach ausführlichen Erläuterungen beschloss der Gemeinderat die Sanierungssatzung für das Gebiet „Ortsmitte Großerlach", welche nach öffentlicher Bekanntmachung in Kraft tritt. Dabei wurde auch festgelegt, dass die Durchführung der Sanierung „Ortsmitte Großerlach“ vorläufig bis zum 31.12.2033 erfolgen soll. Die Sanierung soll im „Regelverfahren“ durchgeführt werden. Gleichzeitig kann damit die Vorkaufsrechtssatzung außer Kraft treten.
Einstimmig beschlossen wurden außerdem die Fördersätze und die Vorgaben für private Erneuerungs- und Ordnungsmaßnahmen im Rahmen der Sanierung. Die Förderquote beträgt grundsätzlich 30%, bei einer Deckelung im Regelfall auf 30.000 Euro Zuschuss. Abweichungen sind im Einzelfall mit Zustimmung des Gemeinderates zulässig. Es ist vorgesehen, zum Auftakt der Maßnahme eine Informationsveranstaltung über Voraussetzungen, Förderung, Antragstellung und Abwicklung für die Eigentümer im Sanierungsgebiet durchzuführen. Der genaue Termin wird noch festgelegt.
 
Klarstellungssatzung „Unterfischbach“
Ein anstehender Generationenwechsel eines ortsansässigen landwirtschaftlichen Familienbetriebs erfordert Entwicklungsmöglichkeiten, insbesondere für Wohnbebauung. Deshalb wurde 2020 ein Verfahren zur Erweiterung des Geltungsbereichs der bisherigen Außenbereichssatzung Unterfischbach eingeleitet, welches jedoch aufgrund von Einwänden der Baurechtsbehörde ausgesetzt wurde. Zudem hatten sich auch seitens der Antragsteller Änderungen hinsichtlich ihrer Überlegungen abgezeichnet.
Seitdem haben nun verschiedene Gespräche mit der antragstellenden Familie und der Baurechtsbehörde stattgefunden. Die Überlegungen, unter welchen Voraussetzungen der landwirtschaftliche Betrieb weitergeführt werden kann, wurden überdacht und konkretisiert. Zugleich ist es der Verwaltung gelungen, sich mit der Baurechtsbehörde auf ein mögliches Verfahren zu verständigen. In einem ersten Schritt ist für Unterfischbach eine Klarstellungssatzung vorgesehen, deren Geltungsbereich der derzeit geltenden Außenbereichssatzung entspricht. Dies hat nach erfolgter Rechtskraft zur Folge, dass es sich hierbei baurechtlich um einen „Innenbereich“ handelt. Der Gemeinderat beschloss einstimmig den entsprechenden Aufstellungsbeschluss.
In einem anschließenden zweiten Verfahren kann dann der Geltungsbereich mittels einer Ergänzungssatzung entsprechend erweitert werden. Voraussetzung hierfür ist das Vorliegen einer Kostenübernahmeerklärung der Antragsteller für erforderliche Planungs- und Ausgleichsleistungen.
 
Fußweg und Bushaltestelle „Schwalbenflug“
Im Rahmen des barrierefreien Umbaus der Bushaltestellen war auch eine Überplanung der Haltestellen im Schwalbenflug erforderlich. Handlungsbedarf besteht hier zugleich bezüglich des Fußwegs zwischen Schwalbenflug und Kreisstraße, da dieser nicht mehr heutigen Anforderungen entspricht. Das Ingenieurbüro Riker + Rebmann aus Murrhardt wurde deshalb beauftragt, bei den Planungen der Haltstellen eine barrierefreie und heutigen Anforderungen entsprechende Anbindung des Fußwegs zu berücksichtigen. Dies bedeutet, dass die derzeitigen Treppenstufen mit Behelfsrampe entfernt werden und der Weg durchgängig mit zulässigem Gefälle umgebaut wird. Künftig außerhalb der sichtbehindernden Grundstückseinfriedung soll der Austritt auf einer Plattform mit Abschrankung zur Fahrbahn erfolgen. Die Querung der Kreisstraße soll vom Fußweg aus seitlich versetzt neu hergestellt werden, wobei die Platzverhältnisse zur Schaffung einer baulichen Querungshilfe in Fahrbahnmitte leider nicht ausreichen.
Es wurden zwei Planungsalternativen vorgestellt. Bei der ersten Alternative bleibt die Haltestelle Richtung Grab am derzeitigen Standort. Die derzeit am Ende des “Schwalbenflugs“ befindliche Haltestelle Richtung Schönbronn, fällt weg bzw. wird in Richtung des Fußweges verlegt. Aufgrund der vorgeschriebenen Sichtbeziehungen ist die Haltestelle ca. 40 Meter versetzt von der Querung vorzusehen und müsste mit einem längeren Stück Gehweg angebunden werden.
Baulich kompakter stellt sich die zweite Alternative dar. Hier würden die Haltestellen in beiden Fahrtrichtungen unmittelbar an der Querung der Kreisstraße beidseitig neu gebaut werden. Aufgrund der fehlenden Sichtbeziehungen könnte dann allerdings eine Fußgängerampel notwendig werden.
Wie schon zuvor der Ortschaftsrat bevorzugte auch der Gemeinderat die kompakte Alternative 2, ohne dabei aber die andere Alternative auszuschließen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die beiden Alternativen mit der Straßenverkehrsbehörde abzustimmen.
 
Bushaltestelle „Erlach“
Die Verpflichtung, Bushaltestellen barrierefrei auszubauen, trifft als Träger der Haltestellen im Außenbereich den Landkreis.
So liegen auch die Haltestellen in Erlach in Zuständigkeit des Landkreises. Die beiden Haltestellen liegen derzeit dezentral und weit voneinander entfernt an der Kreisstraße am Abzweig Richtung Liemersbach und an der Außerortsstrecke am Abzweig auf das Gelände der Hellen Platte. Bei einer Ortsbegehung regten die Gemeindeverwaltung und die Erlacher Höhe eine Zusammenlegung der beiden Außenbereichshaltestellen im Bereich der Stellplätze am „Bullenstall“ an. Die Überlegung war, dort eine Art Wendekreisel anzulegen.
Der Landkreis stellte fest, dass dies aufgrund der notwendigen Radien und der beeinträchtigten Sichtverhältnisse nicht realisierbar sei. Eine Zusammenlegung komme aber trotzdem in Betracht, wenn diese dort als Fahrbahnrandhaltestellen an der Kreisstraße angelegt würden. Die Haltestellen in beiden Fahrtrichtungen könnten zudem mit einer baulichen Querungshilfe über die Kreisstraße verknüpft werden, da hierfür die möglichen Flächen bereitstünden. Bei einer Realisierung sei zu erwarten, dass die OD-Grenze in Richtung Grab verlegt werden muss. Dies hätte zur Folge, dass die künftige Trägerschaft und somit Unterhaltungspflicht der Haltestelle auf die Gemeinde Großerlach übergehen würde. Der Gemeinderat stimmte einstimmig dem vorgelegten Planentwurf zu.
 
Naturparkschule
Es ist schon lange ein wichtiges Anliegen der Gemeinde als Schulträger, dass die Großerlacher Grundschule Naturparkschule wird. Auch die Schulleitung zeigte sich diesem Gedanken aufgeschlossen gegenüber. Um hierfür eine gute Basis zu schaffen, wurden in den vergangenen Jahren seitens der Gemeinde zahlreiche Vorleistungen erbracht, bzw ermöglicht. So unterstützte sie das Bienenprojekt der Schule und errichtete das „Grüne Klassenzimmer“ nebst Hochbeeten.
Zwischenzeitlich sind nun die Vorplanungen und Abstimmungen mit der Naturparkgeschäftsstelle soweit fortgeschritten, dass ein entsprechender Antrag auf Zertifizierung erfolgen kann, was von Seiten der Schulkonferenz denn auch abgesegnet wurde. Als Zeichen der Unterstützung durch den Schulträger war nun noch ein zustimmender Beschluss des Gemeinderats Voraussetzung. Weitere bauliche o.ä. Voraussetzungen sind dabei nicht zwingend erforderlich, es wird aber empfohlen ein jährliches Budget von 1.000 Euro für Projekte/Honorare bereit zu stellen.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig der Zertifizierung zuzustimmen und das Budget von 1.000 Euro vorzusehen.
 
Bürgermeisterwahl
Mit Schreiben vom 05.03.2024 hat das Landratsamt Rems-Murr-Kreis die Gültigkeit der Bürgermeisterwahl am 28. Januar 2024 und der Stichwahl des Bürgermeisters am 18.02.2024 festgestellt. Einsprüche gegen die Wahl bzw. das Ergebnis der Wahl wurden nicht erhoben. Somit kann Herr Kevin Dispan das Amt als Bürgermeister der Gemeinde Großerlach antreten, vorgesehen ist dies für den 1. Mai. Die Amtszeit beträgt acht Jahre.
Nach § 42 Absatz 6 GemO hat ein vom Gemeinderat gewähltes Mitglied Herrn Kevin Dispan im Namen des Gemeinderats als Bürgermeister in einer öffentlichen Sitzung zu vereidigen und zu verpflichten.
Der Gemeinderat hat hierzu einstimmig den Gemeinderat und 2. stellvertretenden Bürgermeister Markus Zick gewählt. Die formelle Leitung der Vereidigungssitzung solle durch Gemeinderat Hans Wohlfarth als 1. stellvertretendem Bürgermeister erfolgen.
 
Gemeindewahlausschuss
In der Januarsitzung wurden die Mitglieder des Gemeindewahlausschusses für die Kommunalwahl 2024 gewählt. Für die Beisitzerinnen sind nun noch jeweils Stellvertreter zu wählen. Gewählt wurden Herr Michael Kurz und Herr Klaus Kugler.
 
Dachflächen- und Freiflächenphotovoltaik
Einen wichtigen Beitrag zur sogenannten Energiewende kann neben dem Ausbau der Windenergie auch die Nutzung von Sonnenenergie leisten.
Die Firma hep energy GmbH erstellte kostenlos und unverbindlich für die Gemeinde Großerlach eine Untersuchung geeigneter Dachflächen kommunaler Gebäude, sowie eine unverbindliche und kostenlose Potentialanalyse für Freiflächenphotovoltaik. Das Untersuchungsergebnis wurde von BM Jäger vorgestellt.
Ausgehend von einer Mindestdachfläche wurden die Berechnungen hinsichtlich Kapazität und Kosten zunächst für die Bauhofgebäude, die Feuerwehrfahrzeughalle, die Grundschule und das Kinderhaus Großerlach präsentiert. Eine Untersuchung der Schwalbenflughalle steht noch aus. Diese Berechnungen können nun als Anhaltspunkte für die Investitionsplanungen der kommenden Jahre dienen.
Bei der Freiflächenphotovoltaik wurden nur großflächige Anlagen mit Potential als wirtschaftliches Investoren/Betreibermodell von über 5 ha Größe untersucht. Ausgeschlossen schon während der Potenzialanalyse wurden hochwertige landwirtschaftliche Vorrangflächen. Für das Gebiet der Gemeinde Großerlach verblieben am Ende drei potentielle Standorte, die einer näheren Wirtschaftlichkeits- und Machbarkeitsanalyse unterzogen werden könnten. Zum einen im Bereich der Erlacher Höhe zwischen Schanze und Kreisstraße, dann südlich von Trauzenbach, sowie im Bereich Mannenweiler. Im Vorfeld wurde zunächst mit den maßgeblichen Betroffenen das grundsätzliche Interesse abgefragt. BM Jäger machte deutlich, dass es sich, wie der Name schon sage, um eine reine Potentialanlayse handle und es noch nicht um eine konkrete Umsetzung ginge. Vor zeitintensiven weitergehenden Untersuchungen solle aber ein grundsätzliches Signal eingeholt werden, ob eine derartige Anlage überhaupt denkbar sei. Der Gemeinderat begrüßte diese Bemühungen und erteilte die Zustimmung, an den benannten Standorten in die detaillierte Analyse einzusteigen.
 
Sanierung „Altes Schulhaus Grab“
Wie im Gemeinderat beschlossen, wurden die Arbeiten zur Lieferung und Montage der Fensterläden öffentlich ausgeschrieben. Zur Submission lag nur ein Angebot der Firma Benjamin Czerny aus Großerlach mit einer Angebotssumme von 24.882,90 Euro vor. Die Firma wurde bereits mit den Gerüstarbeiten und den Zimmererarbeiten, insbesondre Holzverkleidung beauftragt. Das Angebot liegt innerhalb der Kostenschätzung (25.000 Euro).
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Auftragsvergabe.

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Stuttgarter Straße 18

rathaus(@)grosserlach.de