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Bebauungsplan „Mainhardter Weg“
Zur Realisierung des geplanten Bauvorhabens im Gewerbegebiet ist eine Erweiterung des Baufensters in das Pflanzgebot hinein erforderlich. Als Ausgleich für die entfallenden Pflanzungen und zur Erhaltung der Eingrünung des Gewerbegebietes wird auf dem angrenzenden Grundstück eine gleichartige Bepflanzung vorgenommen und um zusätzliche Einzelbaumpflanzungen ergänzt.
Der Gemeinderat hat einstimmig den Entwurf der hierfür erforderlichen Bebauungsplanänderung § 13a BauGB beschlossen.
Sanierung Ortsmitte Großerlach
Die Gemeinde plant für die „Ortsmitte Großerlach“ eine städtebauliche Sanierung. Derzeit läuft die sogenannte „Vorbereitende Untersuchung“. Nach der gut besuchten Informationsveranstaltung im Juli erfolgte eine Befragung mittels (Online-)Fragebögen. Parallel hierzu erfolgte die Anhörung der Träger öffentlicher Belange.
Bei der Anhörung der Träger öffentlicher Belange sind keine „größeren Überraschungen“ aufgetaucht. Bezüglich der – aufgrund der Einstufung als Bundesstraße und ausgewiesene Schwerlaststrecke – eingeschränkten Möglichkeiten der Umgestaltung im Bereich der Ortsdurchfahrt wird in den nächsten Wochen ein Erörterungstermin mit dem Regierungspräsidium (RP) stattfinden. Um hierbei mögliche Gestaltungsspielräume u.a. zur Aufwertung der Wohn- und Aufenthaltsqualität aufzuzeigen, wird ein Verkehrsplaner hinzugezogen. Von Seiten des VVS (Verkehrsverbund Stuttgart) wurde aus fahrplantechnischer Sicht nachvollziehbar angeregt, die außerorts an der B 14 gelegenen Haltestellen „Abzw. Neufürstenhütte“ mit den beiden Haltestellen an der Kreisstraße „In der Reute“ zu einer beidseitigen Haltestelle zusammenzulegen. Außerdem wird vom VVS in der Ortsmitte Großerlach eine Buswendemöglichkeit angeregt. In der Diskussion zeigte sich, dass in vertretbarer Nähe zum südlichen Wohnbereich eine realistische Möglichkeit für ein Zusammenlegen der Haltestellen nicht gegeben sei. Die angefragte Wendemöglichkeit und weitere Gestaltungsmöglichkeiten Richtung Ortsmitte wolle man jedoch mit dem hinzugezogenen Verkehrsplaner untersuchen. Aus denkmalschutzrechtlicher Sicht wurde darauf hingewiesen, dass Rathaus und Kirche als Kulturdenkmäler eingestuft sind, des Weiteren wurden „erhaltenswerte“ Gebäude im Untersuchungsgebiet benannt.
Bei der Fragebogenaktion lag die Rücklaufquote, trotz grundsätzlicher Mitwirkungspflicht, bei nur etwa 30%. Eine erste Vorabauswertung der Fragebögen zeigte, dass ein größerer Gebäudesanierungsbedarf seitens der Eigentümer besteht. Ebenfalls zeigte sich, wenig überraschend, dass die Anwohner vor allem das Thema Lärm und Verkehr als Hauptproblem genannt haben.
Bushaltestelle „Reute“
Im Januar 2023 wurde beschlossen, die Haltestelle Reute (beidseitig) barrierefrei umzubauen. Hierzu soll die Haltestelle in Richtung Neufürstenhütte vom seitherigen Standort am Gasthof „Silberstollen“ hinter die Einmündung Grafenstraße verlegt werden. Nach der Vorberatung bzgl. einer vom VVS erwünschten Zusammenführung der Haltestellen im vorangegangenen Tagesordnungspunkt wurde nun beschlossen, die Maßnahme wie geplant umzusetzen. Bei der Haltestelle in Fahrtrichtung B14 wird die Haltebucht in eine reine Fahrbahnrandhaltestelle umgebaut. Aufgrund der Sichtfelder könne es sein, dass in diesem Bereich eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h erforderlich wird. Die Kosten belaufen sich insgesamt auf 136.000 Euro (Zuschuss: 63.600 Euro).
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Maßnahme auszuschreiben. Das Büro Riker + Rebmann wird mit den erforderlichen Ingenieursleistungen beauftragt.
Wasserversorgung
Zur Verbesserung der Versorgungssicherheit im Hauptort Großerlach und Betriebseffizienz der Trinkwasserversorgung soll im Hochbehälter Großerlach eine Druckreduzierung und ein Magnetventil fest eingebaut werden. Somit besteht bei Störungen oder Wartungsarbeiten die Möglichkeit die Niederzone in Großerlach innerhalb kürzester Zeit über die vom HB Hohenbrach beschickte Hochzone zu versorgen. Die Kosten werden auf 15.000 Euro kalkuliert.
Der Leitcomputer im Betriebsgebäude des Hochbehälters Hohenbrach läuft seit der Inbetriebnahme vor rd. 5 Jahren „rund um die Uhr“. Es zeigen sich nun erste Störungen, weshalb ein Austausch, inkl. Software erforderlich wird. Die Beschaffungskosten für den neuen Rechner, inklusive Software und Einrichtung, belaufen sich auf rund 12.000 Euro. Dazu wird künftig eine jährliche Wartungs- und Updatepauschale mit rund 4.300 Euro fällig.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, beide Maßnahmen zu beauftragen.
Glasfaserausbau
Der Glasfaserausbau im Gemeindegebiet der Gemeinde Großerlach im Rahmen des unter Federführung der Stadt Murrhardt laufenden Interkommunalen Projekts ist inzwischen weit vorangeschritten, auch wenn der ursprüngliche Zeitplan nicht mehr gehalten werden kann. Die Abstimmung mit den beauftragten Bauunternehmen vor Ort erweist sich nach wie vor als mühsam, wobei auch wiederholte Wechsel bei den zuständigen Bauleitern/Ansprechpartnern nicht hilfreich sind. Alle Beteiligten, einschließlich der Verantwortlichen auf Seiten der Telekom, bemühen sich darum das Projekt letztlich zu einem erfolgreichen Abschluss zu führen. Dabei können nicht alle Wünsche hinsichtlich erhoffter Standards erfüllt werden. Aber dort, wo die Anschlüsse installiert und freigeschalten sind, ist eine hohe Zufriedenheit bzgl. der neuen Breitbandanbindung festzustellen.
Im Laufe der langwierigen Projektumsetzung sind (z.B. durch Neubauten, bzw. angepasste Förderbedingungen) weitere Gebäude/Objekte hinzugekommen, welche angeschlossen werden können. Für diese wird die Telekom in den nächsten Tagen ein Nachtragsangebot vorlegen, auf dessen Grundlage u eine Anpassung der Förderung bei der zuständigen Bewilligungsstelle beantragt wird. Die Telekom hat außerdem angekündigt, für nicht in diesem Umfang eingeplante Mehrkosten, aufgrund kontaminiertem Material beim Aushub und Fels, ebenfalls einen Nachtrag einzureichen.
Regionalplanung Windkraft
Der Verband Region Stuttgart beabsichtigt eine Teilfortschreibung des geltenden Regionalplans zur Festlegung von Vorranggebieten für regionalbedeutsame Windkraftanlagen. Der Entwurf hierzu enthält auf dem Gebiet der Gemeinde Großerlach nur ein Vorranggebiet. Dabei handelt es sich um ein seither nicht vorgesehenes Vorranggebiet im Waldstück rd. 800 m östlich von Schönbronn. Die weiteren seitherigen potentiellen Vorranggebiete auf Gemarkung Großerlach sind entfallen. In den Nachbargemeinden innerhalb der Region befinden sich weitere Vorranggebiete, bei fünf Gebieten sind Auswirkungen/Beeinträchtigung für die Gemeinde nicht auszuschließen. Aufgrund der „Region-Randlage“ ist für die Beurteilung der Belastung der Gemeinde der Blick in die Nachbarregion (Heilbronn-Franken) bzw. Nachbarkreise erforderlich. Seit Jahren fordert die Gemeinde daher – bislang leider vergeblich – die dort bestehenden Windkraftstandorte und auch Vorranggebiete planerisch darzustellen. Eine ordnungsgemäße Abwägung und verbindliche Stellungnahme, insbesondere hinsichtlich einer möglichen „Überbelastung durch Umzingelung“, ist ohne entsprechende Planergänzungen nicht möglich.
Der Gemeinderat beschloss darum einstimmig, dass zur Fristwahrung gegen die kartierten Vorranggebiete in der näheren Umgebung grundsätzliche Einwände erhoben werden, da aufgrund mangelhafter Planunterlagen die gebotene Vermeidung einer Umzingelung nicht ausgeschlossen werden kann. Der Planungsträger wird aufgefordert, die Standortkarte um bestehende Windkraftanlagen und potentielle Vorrangflächen/Standorte in den angrenzenden Gemarkungen der Nachbarregionen zu ergänzen. Nach entsprechender Vorlage kann eine erneute Abwägung seitens der Gemeinde Großerlach erfolgen.
Vorkaufsrecht
Eine im Juni beschlossene Vorkaufsrechtssatzung ermöglicht es der Gemeinde für Teilbereiche innerhalb des geplanten Sanierungsgebiets „Ortsmitte Großerlach“ zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung das Vorkaufsrecht auszuüben. Für einen dieser Bereiche liegt nun ein Kaufvertrag für Flächen und Gebäude in der Sommerhalde vor, welche vom Landesamt für Denkmalschutz als „erhaltenswert“ eingestuft wurden und daher als Ortsbild prägende Architekturen im Sinne einer erhaltenden Erneuerung gesichert werden sollten. Im Gespräch mit dem Käufer hat dieser glaubhaft versichert, dass er die Gebäude erhalten bzw. sanieren möchte und hierfür die Fördermöglichkeiten im Rahmen der städtebaulichen Sanierung willkommen sind. Der Gemeinderat beschloss daher einstimmig, das Vorkaufsrecht nicht auszuüben.
Bekanntgaben