Gemeinde Großerlach

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Sitzung des Gemeinderats am 19.10.2023 - Bericht

Gemeindewahlausschuss für Bürgermeisterwahl
Dem Gemeindewahlausschuss obliegt die Leitung von Gemeindewahlen, somit auch die Wahl des Bürgermeisters am 28.01.2024. Dieser besteht aus der/dem Vorsitzenden und mindestens zwei Beisitzern .Da Bürgermeister Jäger erklärt hat, nicht mehr zu kandidieren, ist er kraft Gesetz Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses. Die Beisitzer sind vom Gemeinderat aus dem Kreis der Wahlberechtigten zu wählen, ebenso deren Stellvertreter. Für den Vorsitzenden ist ebenso ein Stellvertreter aus den Wahlberechtigten oder Gemeindebediensteten zu wählen
Der Gemeinderat wählte einstimmig Ortsvorsteher Georg Holub zum stellvertretenden Vorsitzenden. Als Beisitzer wurden Hans Wohlfahrt und Markus Zick gewählt, als deren Stellvertreter Fabian Noller und Eckart Fritz.
 
Forstbetriebsplan 2024
Das Forstamt des Landratsamtes Rems-Murr-Kreis bewirtschaftet seit vielen Jahren zuverlässig und umsichtig im Sinne einer nachhaltigen Forstwirtschaft den Gemeindewald und erstellt hierfür den jährlichen Forstbetriebsplan.
Auch wenn in den letzten Jahren/Jahrzehnten vereinzelt Zuerwerb realisiert werden konnte, spielt der Gemeindewald aufgrund der historisch gewachsen verhältnismäßig geringen Fläche in der Haushaltsplanung eine eher untergeordnete Rolle. Hinzu kommen zunehmend Schadensereignisse, welche einen wirtschaftlichen Forstbetrieb kaum planbar machen. Der zu leistende Aufwand inklusive Wegeunterhaltung auf der einen Seite, und die daraus resultierenden geringen Erlöse auf der anderen Seite, führen immer wieder zu einem defizitären Ergebnis.
Im Betriebsjahr 2024 wird mit einem Holzeinschlag von 228 Festmeter und einem damit verbundenen Holzerlös von 17.900 Euro gerechnet. Hinzu kommt der Mehrbelastungsausgleich von 900 €. Dagegen stehen Kosten für Unterhaltungsmaßnahmen an im Wald liegenden Haupterschließungs- und Erholungswegen, Aufforstungs- und Pflegeaufwand, sowie die Betreuungskosten von in Summe 24.300 Euro. Nach derzeitiger Planung wird der Bereich Gemeindewald 2024 mit einem negativen Ergebnis abschjießen in Höhe von (–) 5.500 Euro. Der Gemeinderat genehmigte einstimmig den Forstbetriebsplan 2024.
 
Straßenbeleuchtung
Ende 2021 hat die Gemeinde eine Bundesförderung für die Umstellung von 88 Straßenleuchten im Bereich Grab, Schönbronn und Frankenweiler beantragt. Aufgrund der „Antragsflut“ kam die Bewilligung erst am 20.04.2023. Die Förderquote beträgt 35 % der förderfähigen Gesamtausgaben (lt. Antrag 37.336,00 Euro), maximal 13.086,00 Euro. Zur Erfüllung der im Förderprogramm vorgegebenen Anforderungen an die Ausschreibung musste ein Fachbüro (endura kommunal GmbH, Kosten 7.235,20 Euro) beauftragt werden.
Auf die Ausschreibung gingen fristgerecht sechs Angebote von fünf Bietern ein. Die Auswertung der Angebote erfolgte auf Basis einer Bewertungsmatrix „Straßenbeleuchtung“ des Bundesumweltministeriums.
Der Gemeinderat stimmte dem Vergabevorschlag der endura kommunal zu und erteilte den Auftrag an das Angebot der Süwag Energie AG, Frankfurt zum Angebotspreis von 30.636,55 Euro mit den Leuchtenmodellen SL21 und DL50 von Siteco. Dieses Angebot entspricht den technischen Vorgaben aus dem Leistungsverzeichnis und überzeugt insbesondere durch die hohe Produktqualität, die Energieeffizienz sowie die lichttechnischen Eigenschaften. Die Süwag hatte noch ein rd. 3.000 Euro günstigeres Angebot abgegeben, dieses schnitt allerdings in den Punkten „Leistung“ sowie „Produktqualität und Lichttechnische Eigenschaften“ schlechter ab, was auf die Lebensdauer gerechnet weniger wirtschaftlicher wäre.Im Haushaltsplan 2023 wurden 37.000 Euro (Einnahmen: 13.000 Euro) eingestellt. Nicht eingeplant waren die da noch nicht absehbaren Kosten für das Ausschreibungsverfahren. Aufgrund des deutlich unterhalb dem Kostenansatz liegenden Angebots der Süwag ist trotzdem nur eine Überschreitung in Höhe von rd. 1.000 Euro auf der Ausgabenseite zu erwarten. Sofern die Ausschreibungskosten nicht förderfähig sind, wird der Zuschuss um rd. 2.500 Euro geringer ausfallen.
 
Starkregenrisikomangement
Historisch gewachsen lag der Fokus bzgl. Überflutungsgefahren in Siedlungsbereichen auf Hochwasser entlang von Bächen und Flüssen. Hier traten bisher auch in aller Regel durch Überflutungen verursachte Schadensereignisse ein. Als Schwerpunkt wurde darum in der Vergangenheit ein stetig verbessertes Hochwasserrisikomanagement (HWRM) aufgebaut. Aufgrund der in der Regel auf den Höhenzügen und nicht entlang von Flussläufen gewachsenen Ortslagen (mit nur wenigen Ausnahmen) ist das diesbezügliche Risikopotential in der Gemeinde als eher geringfügig einzustufen. Dennoch wirkt die Gemeinde Großerlach derzeit vor allem aus Solidarität zu den Unterliegergemeinden bereits aktiv am Aufbau eines kreisweit angelegten Frühwarnsystems über miteinander vernetzte Pegelmessstandorte mit und ist Mitglied des Wasserverbandes Fichtenberger Rot.
Die Katastrophen im Ahrtal und zuvor in Braunsbach und die infolge des Klimawandels verstärkt auftretenden Unwetterereignisse haben dazu geführt, dass neben dem Hochwasser zunehmend auch Starkregenereignisse in den Fokus rücken. 2022 wurden vom Regierungspräsidiums Stuttgart kommunale Indikatoren bei Hochwasser und Starkregen, die Maßnahmen auslösen und maßgeblich für den Hochwasseralarm- und Einsatzplan sind, abgefragt. Insbesondere die Informationen zu den Starkregenereignissen sollten der besseren Einschätzung von Wetterwarnungen bei zukünftigen Starkregenereignissen dienen. Von Starkregenereignissen könnten im Unterschied zum Hochwasser weitere Siedlungsbereiche betroffen sein, da sich hier die potentiellen Gefahren nicht auf Gewässerrandlagen beschränken. Aus diesem Grund wird auch zunehmend das Vorliegen eines Starkregenrisikomanagements als Voraussetzung für die Genehmigung von Bebauungsplänen verlangt.
Von Seiten der Verwaltung wurde empfohlen, ein Starkregenrisikomanagement erstellen zu lassen, wobei sich ein interkommunaler Verbund empfiehlt. Es besteht kurzfristig die Möglichkeit, sich gemeinsam mit Spiegelberg und Wüstenrot an einem bereits angestoßenen interkommunalen Projekt von Gemeinden im Kreis Schwäbisch Hall und Heilbronner Land unter Federführung der Gemeinde Rosengarten zu beteiligen. Hierfür wurde zudem eine Landesförderung von 70 % in Aussicht gestellt. Es wird mit Kosten für Großerlach in Höhe von rd. 23.000 Euro gerechnet, bei rd. 15.000 Euro Zuschuss.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, sich am interkommunalen Projekt eines Starkregenrisikomanagements zu beteiligen und im Haushaltsplan 2024 die entsprechenden Mittel zu berücksichtigen.
 
Bausachen
Aufgrund einer Verbandsklage des Naturschutzverbandes hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass Bebauungspläne nach § 13b Baugesetzbuch (BauGB) fehlerhaft seien, da sie gegen EU-Recht verstoßen würden. Das Bebauungsplanverfahren „Schwalbenflug IV“ wurde zwar nach § 13b durchgeführt, allerdings hat das Urteil keine Auswirkungen auf die Rechtswirksamkeit, da hier die Jahresfrist nach § 215 BauGB abgelaufen ist. Die bereits erteilten Baugenehmigungen können daher umgesetzt werden und auch künftige Bauanträge können wieder eingereicht werden.
 
Bekanntgaben
Die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 – 2028 ist abgeschlossen. Aus der vom Gemeinderat beschlossenen Vorschlagsliste wurde Frau Judith Grossenbacher vom Schöffenwahlausschuss des Amtsgerichts Backnang gewählt.

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Kontakt

Gemeinde Großerlach

Stuttgarter Straße 18

rathaus(@)grosserlach.de