Gemeinde Großerlach

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Sitzung des Gemeinderats am 14.09.2023 - Bericht

Bürgermeisterwahl 2024
Eingangs gab Bürgermeister Christoph Jäger eine persönliche Erklärung ab (verkürzt):
Es war mir vergönnt, über drei Amtsperioden nun beinahe 24 Jahre lang, einen der schönsten Berufe auszuüben, die es gibt – und dies in einer Gemeinde und mit Menschen, die mir sehr ans Herz gewachsen sind, vom Gemeinde- und Ortschaftsrat, über meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bis hin zur Bürgerschaft. Und sehr gerne hätte ich das noch einige Zeit gemeinsam mit Ihnen fortgesetzt. Aber so schön dieser Beruf ist, kostet er doch auch viel Kraft. In den letzten Wochen, Monaten war ich hin- und hergerissen, zumal mich noch viele Themen und Projekte reizen würden. Aber man muss ehrlich zu sich selbst sein, und die entscheidende Frage, die ich mir stellen musste, war: Reicht meine Kraft nicht noch für zwei oder drei, sondern noch für weitere acht Jahre – und selbst wenn ja, was ist dann noch von mir übrig? Und auch wenn es mir das Herz bricht, habe ich entschieden, bei der kommenden Bürgermeisterwahl nicht mehr anzutreten. Dies schulde ich nicht nur mir selbst und meiner Familie, sondern gerade auch meiner Gemeinde Großerlach. Wenn man erkennt, dass man die nötige Kraft für etwas, das man liebt, nicht mehr aufbringen kann, muss man loslassen. Unsere Gemeinde Großerlach hat es verdient, dass sich eine Nachfolge findet, die mit frischer Energie das gute Miteinander fortsetzt und mit neuen Ideen die Themen der Zukunft angeht.
Die Sprecher der Fraktionen und Listen äußerten in spontanen Stellungnahmen ihr tiefes und aufrichtiges Bedauern für diese Entscheidung. Aber zugleich erklärten Sie ihren Respekt für diesen konsequenten Schritt, der aus persönlicher Sicht sicher der richtige zum richtigen Zeitpunkt sei, auch wenn dies für die Gemeinde einen großen Verlust bedeute.
Die Amtszeit von Bürgermeister Jäger endet am 16. April 2024. Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass die Wahl des Bürgermeisters frühestens drei Monate und spätestens einen Monat vor Ablauf der Amtszeit durchzuführen ist. Um alle geltenden Fristen einhalten zu können, beschloss der Gemeinderat einstimmig, dass die Wahl des Bürgermeisters am Sonntag, 28.01.2024 stattfinden wird, eine eventuell notwendig werdende Stichwahl wurde für den 18.02.2024 terminiert. Die Stelle muss öffentlich im Staatsanzeiger ausgeschrieben werden, dies wird am 27.10.2023 erfolgen. Am Tag danach beginnt die Bewerbungsfrist und endet am 02.01.2024.
Die Wahl der Beisitzer des Gemeindewahlausschusses erfolgt in der kommenden Sitzung.
 
Kindergartengebühren 2024
Die Vertreter des Gemeindetages, Städtetages und der Kirchenleitungen sowie der kirchlichen Fachverbände in Baden-Württemberg legen regelmäßig einvernehmlich die Landesrichtsätze für Kindergartengebühren in Kindertagesstätten fest. Diese dienen den Kommunen als Grundlage für die entsprechenden Gebührenkalkulationen. Aktuell hat man sich nun auf die Erhöhung der Kindergartengebühren im Kindergartenjahr 2023/2024 verständigt. Man ist dabei von einer Erhöhung von 8,5 % ausgegangen. Diese erhebliche Steigerung ist damit begründet, dass in den letzten Jahren, aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie, die Kostensteigerungen nicht vollumfänglich berücksichtigt worden waren. Bei der Festlegung der örtlichen Gebühren hat sich die Gemeinde Großerlach in der Vergangenheit an diesem Landesrichtsatz orientiert.
Der Gemeinderat hat einstimmig der vorgelegten Kalkulation und den vorgeschlagenen Gebührensätzen zugestimmt und die Änderungssatzung beschlossen. Wie in den Vorjahren wird die Umstellung der Kindergartengebühren zum 01.01.2024 umgesetzt.
Auf die öffentliche Bekanntmachung der Kindergartensatzung wird hingewiesen. Eine Übersicht der Gebührensätze ist auf der Gemeindehomepage abrufbar.
 
Waldkindergarten „Knickenhöfle“
Der Waldkindergarten ist seit gut einem Jahr in Betrieb. Wegen der zu geringen Größe der Schutzhütte wurde die Betriebserlaubnis nur für maximal 10 Kinderbetreuungsplätze erteilt. Kurzfristig wäre, aufgrund einer bis Sommer 2025 befristeten Rechtsänderung eine Erhöhung der Kapazität auf 12 Kinder möglich. Es liegen allerdings mehr Anfragen und Anmeldungen vor. Hinzu kommt, dass aufgrund der allgemeinen Kinderzahlen der Gemeinde die Zahl der Betreuungsplätze erhöht werden müssen, vor allem im Hinblick darauf, dass der Betrieb der Modulkita nur befristet ist.
Die angedachte Lösung, durch Ausbau des Lageranbaus oder Anbau- oder Umbau die Voraussetzung für eine Aufstockung der Platzzahlen zu erreichen wurde vom Eigentümer des Grundstücks, ForstBW nicht gewünscht. Zudem hat die Prüfung vor Ort ergeben, dass dies aufgrund der gegebenen Gebäudehöhen baulich auch kaum realisierbar wäre. Zugesagt wurde von ForstBW aber, dass das Aufstellen eines Bauwagens, Schäferwagens, o.ä. denkbar wäre. Mit einem solchen ergänzenden Bau-/Schäferwagen wäre eine Aufstockung auf eine volle Gruppe rechtlich möglich. Da die Gruppenarbeit damit - zumindest im „Indoorbetrieb“ - aber in zwei getrennten Räumen stattfinden würde, wäre dies aus pädagogischer Sicht nicht zu befürworten. Zudem wäre dann auch eine zusätzliche Betreuungskraft während der Betreuungszeit zu empfehlen.
Von Seiten der Verwaltung wurde, nach Abstimmung mit dem Waldkindergarten, daher vorgeschlagen, vor Ort einen Wagen aufzustellen, der die erforderliche Größe und Ausstattung für eine Regelgruppe mit 20 Kindern hat. Somit könne man gut weiter mit zwei Fachkräften gleichzeitig arbeiten. Die vorhandene Schutzhütte würde weiter genutzt werden und könnte darüber hinaus auch die Möglichkeit bieten, dort bei einem entsprechenden Bedarf wieder eine Kleingruppe unterzubringen. Die Kosten für einen solchen großen Wagen liegen ausstattungsabhängig bei rd. 100 - 120.000 Euro
Der Gemeinderat hat sich einstimmig für die „große Lösung“ entschieden und die Verwaltung beauftragt, die Zustimmung beim Grundstückseigentümer ForstBW, sowie eine Baugenehmigung einzuholen und etwaige Zuschussmöglichkeiten zu prüfen.
 
Sanierung „Altes Schulhaus Grab“
Für die geplante Teilsanierung des „Alten Schulhauses Grab“ hat die Gemeinde Anfang August die Zuschussbewilligung erhalten. Bei beantragten Gesamtkosten von 495.000 Euro beläuft sich der Zuschuss auf 198.000 Euro. Dies bedeutet, dass auch die Photovoltaikanlage auf beiden Dachflächen, inklusive Stromspeicher, bezuschusst wird.
Da das Gebäude als Kulturdenkmal nach § 2 Denkmalschutzgesetz eingestuft ist, war eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung erforderlich, welche auch einschließlich der Montage der PV-Anlage auf dem Dach erteilt wurde. Allerdings besteht bezüglich einzelner Detailfragen, unter anderem hinsichtlich der Gestaltung der Fenster, noch Abstimmungsbedarf.
Für die nun anstehende Ausschreibung, Vergabe und Baudurchführung (Leistungsphasen 2-8) wurden die Planungsleistungen einstimmig an das Architekturbüro Ettle vergeben.

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Kontakt

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Stuttgarter Straße 18

rathaus(@)grosserlach.de