Gemeinde Großerlach

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Sitzung des Gemeinderats am 24.11.2022 - Bericht

Erschließung Gewerbegebiet „Mainhardter Weg III“
Anfang 2021 ist der Bebauungsplan Gewerbegebiet „Mainhardter Weg III“ in Kraft getreten. Es war zunächst angedacht, dass die Erschließung mittels Erschließungsvertrag durch die beiden Eigentümer der im Geltungsbereich befindlichen Flächen vorgenommen wird. Seitens der Vorhabenträger wurde nun angeregt, dass die Erschließung nun doch seitens der Gemeinde durchgeführt und sodann mit den Grundstückseigentümern abgerechnet wird. Dies betrifft ausdrücklich nur die Verlängerung der öffentlichen Verkehrsfläche nebst Wendehammer und den erforderlichen Leitungsbau der entsprechenden Hauptleitungen, sowie der Entwässerungsanlage über das RÜB und die einfassenden Ausgleichsmaßnahmen. Die innere Erschließung der künftigen Bauflächen ist alleinige Angelegenheit der Grundstückseigentümer/Vorhabenträger.
Zur Planungssicherheit wurde eine aktuelle Kostenschätzung durch das Büro Riker+Rebmann erstellt. Danach ist mit Kosten von etwas über 1 Mio. Euro zu rechnen, was in etwa einer Verdoppelung der ursprünglich angenommenen Kosten entspricht. Für alle Beteiligten würde dies erheblichen Mehraufwand bedeuten.
Der Gemeinderat fasste den einstimmigen Beschluss, dass die Gemeinde grundsätzlich bereit wäre die Erschließung durchzuführen. Für diesen Fall sollen die Mittel im Haushaltsplan 2023 vorsorglich eingestellt werden. Zugleich wurde die Gemeindeverwaltung beauftragt, mit den Grundstückseigentümern die Fragen der Kosten und Finanzierung und einer möglichen Reduzierung des Erschließungsumfangs zu erörtern.
 
Sanierung „Altes Schulhaus Grab“
Im „Alten Schulhaus Grab“ befinden sich derzeit der Kindergarten Grab, das Gemeindearchiv, die Heimatstube, verschiedene Vereins- und Lagerräume, die Sozialstation der Diakonie und der auch als Trauzimmer gewidmete Sitzungsraum des Ortschaftrat.
Mit Bundesmitteln aus dem Konjunkturpaket II wurde 2009 eine umfassende Sanierung des Daches durchgeführt. Darüber hinaus wurden über die Jahre zahlreiche kleinere Maßnahmen z.B. am Sandsteinsockel oder durch Austausch einiger Fenster ausgeführt. Vor ein paar Jahren mussten aus Sicherheitsgründen die maroden Fensterläden entfernt werden.
Der offenkundige Sanierungsbedarf des ortsprägenden Gebäudes wurde im Rahmen einer 2018 durchgeführten Zustandsanalysen der kommunalen Einrichtungen konkretisiert. Es handelt sich im Wesentlichen um Fenstersanierung, Sanierung der Holzvertäfelung mit Dämmung sowie weiterer Sanierung der Sandsteinfassade. Hinzu kommt, dass das derzeitige Heizungssystem mit elektrischen Nachtspeicheröfen hinsichtlich Energiebedarf und -kosten durch ein deutlich effizienteres System ersetzt werden sollte.
Das Büro Ettle hat das Gebäude nun genauer begutachtet und eine Kostenberechnung erstellt. Schwerpunkt hierbei waren die optische und klimatechnische Ertüchtigung der „Außenhaut“, sowie die Heizungs- und Beleuchtungsthematik, auch in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage. Der Einbau einer Zentralheizung mit entsprechender Heizungsverteilung ist im Bestandsgebäude nicht realisierbar. Nach Einholung fachlicher Beratung wird empfohlen, auf effiziente Infrarotdeckenstrahler umzustellen. Mit der Installation einer Photovoltaikanlage könnte der anfallende Strombedarf voraussichtlich größtenteils selbst erzeugt werden. Eine PV-Anlage mit ca. 250 m², verteilt auf beide Dachflächen würde eine Leistung von ca. 35 KW erzeugen. In der Kostenberechnung ist zudem ein Speicher berücksichtigt. Eine Berechnung der Einsparungen bei Heizung und Beleuchtung wird noch erstellt.
Dieses Maßnahmenpaket summiert sich auf 484.092,00 Euro und wurde vom Gemeinderat grundsätzlich als Ausgleichsstockmaßnahme 2023 bewilligt. Nicht berücksichtigt sind Umbau- oder Verschönerungsmaßnahmen in den Innenräumen/Vereinsräumen. Eine gewisse Einsparung wäre möglich und auch gewollt durch fest montierte Fensterläden ohne Funktion, bzw. den Verzicht darauf. Dies und weitere gestalterische Details stellte der Gemeinderat nun zunächst dem Ortschaftsrat Grab zur Diskussion.
 
Neuaufbau Sirenennetz
Für den Wiederaufbau einer Sirenenalarmierung erhält die Gemeinde eine Pauschalförderung in Höhe von 54.250 Euro. Bei der Standortwahl im Förderantrag hatte man sich aufgrund der fehlenden Planungszeit an den bisherigen Sirenenstandorten in Großerlach, Grab, Neufürstenhütte, Trauzenbach und Erlacher Höhe als grobe Orientierung gehalten.
Die Ausschreibung der Sirenen erfolgte kreisweit durch das Landratsamt, den Zuschlag hat die Firma Hörmann erhalten. Unter Einbindung der Fa. Hörmann wurden zwischenzeitlich genauere Überprüfungen und Vorbereitungen getroffen. Am Standort Trauzenbach wird anstelle einer Dachmontage eine Mastmontage erforderlich sein. Zugleich kann durch die Leistungserhöhung an 4 Standorten eine größere Abdeckung erzielt werden. Dies ist zwar zunächst mit Mehrkosten verbunden, dadurch können aber vereinzelte weitere Standorte im künftigen Ausbau eingespart werden. Die hieraus resultierende Auftragssumme liegt mit rd. 62.400 Euro nur geringfügig über der ursprünglichen Kostenschätzung von rund 60.000 Euro. Die Kosten für die bauseits zu erbringenden Elektro-, Zimmermanns- oder Dachdeckerarbeiten kommen noch hinzu.
Die Beratungen mit der Firma Hörmann haben ergeben, dass in Liemersbach und in Morbach noch ergänzend jeweils eine Sirene erforderlich wäre. Auf Vorschlag der Verwaltung beschloss der Gemeinderat einstimmig, die Maßnahme um die beiden Sirenen in Liemersbach und Morbach zu erweitern. Da die Umsetzung erst 2023 erfolgen kann, müssen die Kosten neu veranschlagt werden, der Mittelansatz soll dabei auf 100.000 Euro erhöht werden. Sofern das Förderprogramm des Bundes neu aufgelegt wird, soll versucht werden, für die beiden zusätzlichen Standorte einen Zuschuss zu bekommen.
 
Parkflächen an der Schwalbenflughalle
Die Firma Lukas Gläser aus Aspach konnte dafür gewonnen werden, im Frühjahr 2023 im Rahmen eines „Azubi-Projekts“ die beim damaligen Bau nur eingeschotterte Stellplatzfläche an der Schwalbenflughalle in Grab anzulegen. Neben der Herstellung einer geordneten Pflasterfläche für die PKW Stellplätze ist auch eine feste Rampe für den barrierefreien Zugang über den Seiteneingang in die Halle, mit angrenzendem Behindertenparkplatz, sowie die Anlage von Abstellmöglichkeiten für Fahrräder berücksichtigt. Die beiden Bäume müssen dazu entfernt und ggfs. an anderer Stelle neu gepflanzt werden. Der verbleibende Streifen entlang der Halle soll als Blühstreifen angelegt werden.
Die rund 49.000 Euro teure Maßnahme wird überwiegend finanziert durch die Firma Lukas Gläser. Unterstützt wird die Maßnahme mit 5.000 € seitens der Eberhard-Gläser-Stiftung. Das zu verbauende Pflaster spendet die Firma Blatter Baustoffhandel aus Erligheim. Die Planungskosten erbringt das Ingenieurbüro Riker+Rebmann ebenfalls kostenlos. Durch die Gemeinde Großerlach zu erbringen sind neben der Beschaffung von Fahrradständer, Fußabstreifer oder Anfahrschweller, die landschaftsgärtnerischen Arbeiten und Anpflanzungen. Die Kosten hierfür werden auf 12.000 Euro geschätzt.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Umsetzung der Maßnahme. Im Haushaltsplan 2023 werden die entsprechenden Mittelansätze eingestellt. Die Planungs- und Ausführungsdetails werden mit dem Ortschaftsrat Grab abgestimmt.
 
Digitalisierung der Verwaltung
Die Verwaltungen allgemein und somit auch die Gemeinde Großerlach haben großen Nachholbedarf in Sachen Digitalisierung. Der Gemeinderat beschloss daher auf Vorschlag der Verwaltung einstimmig, verschiedene Leistungen und Programme für interne Digitalisierungsmaßnahmen und Online-Verwaltungsdienstleistungen.
Für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetz (OZG) wird die cm-city-media aus Bühlerzell mit der Erstellung von zunächst 30 Prozessen und Formularen, deren Umsetzung und Integration der in die kommunale Website und Gemeinde APP beauftragt. Die Kosten hierfür liegen bei 12.947,20 Euro. Dadurch sollen verschiedene Verwaltungsdienstleistungen von Bürgerinnen und Bürgern online beantragt oder erledigt werden können.
Seit gut 20 Jahren ist im Rathaus „REGISAFE“ als Schriftgutverwaltung im Einsatz. Nun soll die elektronische Aktenführung auf die nächste Stufe gehoben werden. In den kommenden zwei Jahren sollen die Software umgestellt, der digitale Postein- und -ausgang eingerichtet, Schnittstellen neu konfiguriert und Organisations- und Prozessabläufe angepasst werden. Abschließen soll die Umstellung dann im Jahr 2024 mit der Einführung der digitalen Gremienarbeit. Für die Umstellung der Software inkl. Beratungs- und Schulungsleistungen wurde die commundus regisafe GmbH beauftragt Die über drei Jahre verteilten Kosten belaufen sich auf 54.420,50 Euro.
Im Bereich Kinder- und Schulbetreuung sollen das Anmeldeverfahren, die Platzvergabe und die Verwaltung von Betreuungsplätzen digitalisiert werden. Auf Vorschlag der Verwaltung soll künftig die Kita Software von LITTLE BIRD eingesetzt werden. In einem ersten Schritt sollen das Grundmodul für die Datenverwaltung und ein Eltern-Portal eingerichtet werden. Die Kosten hierfür belaufen sich auf 8.722,70 Euro. Später gibt es dann die Möglichkeit weitere Module für Beitragsberechnung mit Schnittstelle ins Finanzsystem der Gemeinde und Personalplanung dazu zu buchen. Des Weiteren ist vorgesehen, im kommenden Jahr die „KiKom-App“ einzuführen. Diese App dient Eltern und Betreuungseinrichtungen miteinander zu kommunizieren und aktuelle Informationen auszutauschen. Für die Nutzung der Kita-App werden monatliche Kosten, abhängig von der Anzahl der Einrichtungen bzw. Gruppen, sowie den genutzten Optionen fällig.
 
Investitionsprogramm 2023 – 2027
Der Gemeinderat beschloss einstimmig das Investitionsprogramm 2023 – 2027. Einige Maßnahmen konnten im Jahr 2022 vor allem aufgrund der derzeitigen Lieferengpässe und zu beachtender Förderbestimmungen nicht mehr umgesetzt werden und mussten in 2023 neu veranschlagt werden. Dies sind insbesondere die Luftfiltergeräte an Schule und Kinderhaus, das erste Maßnahmenpaket zur Herstellung barrierefreier Bushaltestellen, die weitere LED-Umstellung im Bereich Straßenbeleuchtung und die Installationen von Sirenenanlagen im Gemeindegebiet.
Für 2023 ist als Ausgleichstockmaßnahme die Teilsanierung des alten Schulhauses in Grab vorgesehen. Für die Maßnahme (ohne Photovoltaikanlage) können Ausgleichstockmittel in Höhe von 150.000 Euro beantragt werden. Als größtes Investitionsvorhaben ist erneut der Breitbandausbau mit 3,8 Mio. Euro eingeplant. Zuschüsse erhält die Gemeinde hierfür von Bund und Land. Diese werden voraussichtlich bei 3,4 Mio. Euro liegen. Neu eingeplant wurde die Erweiterung des Gewerbe- und Mischgebiets „Mainhardter Weg III“. Für die Erschließungsmaßnahme erhält die Gemeinde Anschluss- und Erschließungsbeiträge von den Grundstückseigentümern. Darüber hinaus sind nur wenige Vorhaben geplant. Eine erste Rate zur Sanierung der Ortsmitte Großerlach ist neben der Straßensanierung von Limesweg und Kronenweg in Grab eines der kostspieligeren Vorhaben. Des Weiteren sind Mittel für die Digitalisierung der Verwaltung, die Sanierung des Generationenparks Neufürstenhütte und die üblichen Ansätze für Ausstattungsgegenstände für alle Bereiche eingeplant. Nach derzeitiger Planung besteht eine Deckungslücke in Höhe von 1.803.000 Euro. Dieser Finanzierungsmittelbedarf ist durch einen Zahlungsmittelüberschuss im Ergebnishaushalt (voraussichtlich rd. 500.000 Euro), Kreditaufnahmen (rd. 500.000 Euro) und durch Reduzierung der Liquidität (rund 800.000 Euro) zu decken.
Bei der Finanzplanung ab 2024 sind diese Planansätze, abgesehen von bereits eingegangenen Verpflichtungen oder gesetzlicher Fristen zur Umsetzung bestimmter Vorgaben, als Merkposten unter Finanzierungsvorbehalt der weiteren Haushaltsentwicklung und der Deckungsfähigkeit in den kommenden Haushaltsjahren zu betrachten. Im Jahr 2024 sind Maßnahmen wie der Parkplatz bei Kinderhaus und Gemeindehalle, die Sanierung des Sanitärbereichs in der Schwalbenflughalle, die Gestaltung der Ortsmitte in Großerlach und der Umbau weiterer barrierefreier Bushaltestellen eingeplant. Das Jahr 2025 enthält Planzahlen für Maßnahmen zur Sicherstellung/Erweiterung des Ganztagsbetreuungsangebots. Außerdem sind ein erster großer Teilbetrag zur Umsetzung der Abwasserkonzeption und das letzte Maßnahmenpaket zur Herstellung barrierefreier Bushaltestellen eingeplant. Im Jahr 2026 sind aktuell die Sanierung des Vereinsheims und die Umsetzung des letzten Abschnitts der Trinkwasserkonzeption (Erlacher Bach) eingeplant. Bis ins Jahr 2027 wird die Gemeinde hohe Kosten für die Umsetzung der Abwasserkonzeption und die Sanierungsmaßnahme OM Großerlach stemmen müssen.
Bei der Planung muss insbesondere darauf geachtet werden, dass für denselben Fördertopf nicht mehrere Maßnahmen im selben Jahr eingeplant sind. Trotz guter Zuschussmöglichkeiten sind die jährlichen Defizite sehr hoch. Eine sparsame Haushaltsführung ist demnach nach wir vor geboten. Insbesondere die kaum absehbare globale Entwicklung bereitet Sorgen und ist mit Unsicherheiten bei der Investitions- und Haushaltsplanung verbunden.
 
Umsatzsteuer-Anpassungssatzung
Mit Blick auf die gesetzliche Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand und insbesondere der Vorschrift des § 2b UStG hat der Gemeinderat eine § 2b UStG-Anpassungs-Satzung beschlossen, die zum 01.01.2023 in Kraft treten wird. Ziel der Aufnahme eines „Steuer-Disclaimers“ in die örtlichen Satzungen ist, auf diesem Wege umsatzsteuerrechtliche Risiken im Kontext dieser Neuregelung abzufangen.

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Stuttgarter Straße 18

rathaus(@)grosserlach.de