Gemeinde Großerlach

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Sitzung des Gemeinderats am 20.10.2022 - Bericht

Energieleitlinien
Eine sparsame, nachhaltige und rationelle Nutzung von Energieressourcen gewinnt immer mehr an Bedeutung. Neben der Vermeidung von Emissionen und der Schonung von Ressourcen entspricht dies auch den Wirtschaftlichkeitsgrundsätzen. Ein sparsamer Energieverbrauch spielt in der Gemeinde Großerlach schon seit Jahren nicht nur bei der laufenden Bewirtschaftung kommunaler Einrichtungen, sondern bereits bei der Planung, eine große Rolle. Schon 2001 hatte die Gemeinde erstmals ein Büro mit der Erstellung eines kommunalen Energiemanagements beauftragt. Seither haben sich Technik und Anforderungen erheblich weiterentwickelt, weshalb eine grundlegende Überarbeitung sinnvoll erschien. Die Gemeindeverwaltung hat darum die Energieagentur Rems-Murr um die Erarbeitung einer neuen und aktuellen Energieleitlinie gebeten. Nicht zu verwechseln ist die Energieleitlinie, die langfristig wirken soll, mit den aktuellen Maßnahmen, die sich aus der Bundesverordnung aufgrund der derzeitigen Krisensituation ergeben. Diese gelten vorübergehend, während die Energieleitlinie das künftige Handeln nachhaltig steuern soll.
Dirk Kothe von der Energieagentur erläuterte im Gemeinderat den erarbeiteten Entwurf der Leitlinien. Kurz- bis mittelfristige Ziele dieser Handlungsrichtlinie für die Verwendung von Energie und Wasser sind ein möglichst geringer Ressourcen- und Energieverbrauch, eine weitmöglichste Vermeidung von Emissionen und die weitest mögliche Deckung des verbleibenden Bedarfs durch erneuerbare Energien. Untergliedert in zwei Teile werden dabei Richtlinien für die Planung und Durchführung von Neubau- und Sanierungsmaßnahmen, sowie für die Bewirtschaftung, Nutzung und den Betrieb von bestehenden Einrichtungen festgelegt. Die Energieleitlinie ist somit nicht nur für alle kommunalen Beschäftigten im Rahmen ihrer Tätigkeit bindend, auch deren Nutzer (Schule, Vereine u.a.) sind gehalten, die Hinweise einzuhalten. Zudem sind auch im Auftrag der Gemeinde tätige Architekten, Ingenieure und Handwerksbetriebe zur Einhaltung verpflichtet. Für eine langfristige Sicherung der geplanten bzw. erzielten Einsparungen soll mit Unterstützung der Energieagentur ein dauerhaftes Monitoring- und Controllingsystem implementiert werden.
Nach ausführlicher Diskussion verabschiedete der Gemeinderat mehrheitlich die Energieleitlinien.
 
Städtebauliche Erneuerung „Ortsmitte Großerlach“
Für die „Ortsmitte Großerlach“ wird ein Antrag auf Städtebauförderung gestellt, dies beschloss einstimmig der Gemeinderat. Die Städtebauförderung wird der Gemeinde nicht nur die Möglichkeit bieten, öffentliche Flächen zu entwickeln, sondern auch private Maßnahmen steuernd zu begleiten und gegebenenfalls mit finanziellen Anreizen zu unterstützen. In der letzten Sitzung hatte der Gemeinderat den Entwurf des vom beauftragten Büro „die STEG“ erstellten Zielkonzepts für die Ortsmitte Großerlach befürwortet. Private Sanierungsmaßnahmen innerhalb des Sanierungsgebietes spielen eine große Rolle, diese werden sowohl durch Beratung als auch finanziell unterstützt. Zudem können Eigentümer von attraktiven steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten profitieren.
Die Voraussetzung für die Durchführbarkeit der städtebaulichen Sanierung ist die Finanzierung. Unter Berücksichtigung aller zu erwartenden Kosten und möglichen Einnahmen werden die Gesamtkosten auf etwa 4.955.000 € geschätzt. Diese sind in den kommenden Jahren im Haushaltsplan zu berücksichtigen. Die beantragte Fördersumme beläuft sich auf 2.973.000 Euro.
Bei einer Bewilligung des Förderantrags wird zunächst eine Vorbereitende Untersuchung durchgeführt. Hier werden auch die Behörden und Träger öffentlicher Belange angehört und eine Öffentlichkeitbeteiligung durchgeführt. Hieraus folgend wird dann der Gemeinderat eine Sanierungssatzung beschließen und es erfolgt daraufhin der Start der eigentlichen Sanierungsmaßnahme.
 
Feuerwehrsatzung: Kinderfeuerwehr
Die Freiwillige Feuerwehr Großerlach möchte gerne eine Kinderfeuerwehr einführen. Als Betreuungskräfte sind neben den Jugendwarten der Feuerwehr hierfür ausgebildete Erzieher/innen mit lobenswertem ehrenamtlichen Engagement aktiv.
Da die derzeit geltende Feuerwehrsatzung den Zutritt erst ab dem 12. Lebensjahr gestattet, war eine entsprechende Änderung des § 7 notwendig. Der Gemeinderat beschloss einstimmig die entsprechende Änderungssatzung.
Dies erfolgt im Vorgriff auf eine anstehende Neufassung der noch aus dem Jahre 1991 Feuerwehrsatzung.
 
Kinder- und Schulbetreuungsangebot
Seit September 2022 ist der Waldkindergarten „Knickenhöfle“ im Betrieb. In den nächsten Wochen ist zudem vorgesehen, mit dem auf 2 Jahre befristete Interimskindergarten (Modulkita) neben der Grundschule zu starten. Diese Einrichtung soll den aufgrund vor allem der geburtenstarken Jahrgänge 2019 bis 2021 - zusammen 90 Kinder (zum Vergleich 2016 bis 2018: 60 Kinder) - erhöhten Platzbedarf abdecken. Solche teilweise erheblichen Schwankungen erschweren eine verlässliche Prognose über den künftigen Bedarf.
Auf Sicht ist allerdings damit zu rechnen, dass der Bedarf an Betreuungsplätzen für Unterdreijährige und an Ganztagsbetreuungsplätzen (U3/Ü3) zunehmen wird. Die Schaffung von weiteren Ganztagsplätzen und von Plätzen für Unterdreijährige ist im Bestand kaum möglich. Dies liegt zum einen an den räumlichen Anforderungen, zum anderen würde dies zulasten der allgemeinen Platzzahlen gehen.
Hinzu kommt der ab 2026 geltende Rechtsanspruch auf eine ganztägige Schulbetreuung, hier ist noch immer nicht verbindlich geklärt, ob bzw. inwieweit die Ausgestaltung des derzeitigen Betreuungsangebots (Räumlichkeiten, Mittagessen, Personal) auch den Anforderungen des künftigen Rechtsanspruchs genügt.
In den Beratungen über den Interimskindergarten wurde bereits über einen Neubau auf dem Schulgelände gesprochen, z.B. im Bereich des ehemaligen Lehrerwohngebäudes. Denkbar wäre eine neue Einrichtung, in welchem die Ganztagsbetreuung für den gesamten Altersbereich 1 – 10 untergebracht werden könnte, verbunden mit entsprechenden Synergieeffekten hinsichtlich Küche/Essbereich. Diese Lösung würde sich vorrangig anbieten, sofern aufgrund der Anforderungen bei der Schulganztagsbetreuung entsprechender räumlicher Handlungsbedarf besteht.
Sollte für die Schultagsbetreuung kein entsprechender baulicher Handlungsbedarf bestehen, könnte alternativ zur Schaffung einer zusätzlichen Einrichtung eine Erweiterung des Kinderhauses in Betracht kommen.
Die Schaffung einer zweiten (Kleinkind- oder Ganztags-) Gruppe im Kindergarten Grab ist aufgrund der räumlichen Begebenheiten nicht in der Diskussion.
 
Forstbetriebsplan
Nach dem niederschlagsreichen Vorjahr hatte die Natur in 2022 mit einem extremen Trockenjahr zu kämpfen. Seit August mussten vermehrt Trockenschäden in den Kulturen und im alten Waldbestand festgestellt werden. Insbesondere die Buchen litten unter der Trockenheit. Dies wird sich auch im nächsten Frühjahr noch stark bemerkbar machen. Das trocken-heiße Klima begünstigte die Vermehrung des Borkenkäfers, weshalb Fichten weiter massiv befallen wurden. Der Holzpreis für Nadelholz hat sich trotz der steigenden Energiepreise nicht wie erhofft entwickelt. Die Nachfrage nach Schnittholz ist in den letzten Wochen stark eingebrochen. Der Preis für Brennholz steigt dagegen und in der kommenden Einschlagssaison ist mit weiteren Preissteigerungen zu rechnen. Auch die durch Trockenheit besonders geschädigte Buche lässt sich gut verkaufen. Das verstärkte Aufkommen von Schadholz wurde beim Vollzug des Holzeinschlags 2022 dahingehend berücksichtigt, dass neben dem Schadholzeinschlag keine weitere Holzernte erfolgte.
Im Planjahr 2023 wird mit einem Holzeinschlag von 180 fm gerechnet. Aufgrund der gestiegenen Holzpreise werden die Einnahmen aus Holzerlösen bei voraussichtlich 16.600 Euro liegen (Vorjahr: 14.000 Euro). Für erforderliche Unterhaltungsmaßnahmen an im Wald liegenden Haupterschließungs- und Erholungswegen, welche in der Unterhaltungspflicht der Gemeinde stehen, müssen wie in den Vorjahren 5.000 Euro eingeplant werden. Für den erhöhten Aufforstungs- und Pflegeaufwand werden 2.400 Euro angesetzt. Eine deutliche Kostensteigerung ist für Holzeinschlag und Holzrücken zu erwarten: 5.400 Euro (VJ 3.400 €). Nach derzeitiger Planung wird der Bereich Forst 2023 mit einem positiven ordentlichen Ergebnis in Höhe von 1.000 Euro abschließen (Vorjahr: - 55 €).
Der Gemeinderat stimmte geschlossen dem Forstbetriebsplan zu.

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Stuttgarter Straße 18

rathaus(@)grosserlach.de