Gemeinde Großerlach

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Sitzung des Gemeinderats am 29.09.2022 - Bericht

Städtebauliche Erneuerung „Ortsmitte Großerlach“
Das beauftragte Büro „die STEG“ bereitet aktuell den Antrag zur Aufnahme der Sanierung der „Ortsmitte Großerlach“ in ein Städtebauförderprogramm vor, wobei die Ergebnisse/Gedanken der „Ideen-Schmiede“ und der Sondersitzung des Gemeinde- und Ortschaftsrats mit einfließen. Der daraus entwickelte Entwurf des Zielkonzepts wurde dem Gremium zur Beratung vorgestellt, mit folgenden Entwicklungsschwerpunkten:
- Ehemaliges Lehrerwohngebäude
- Zufahrtsbereich zur Schul- und Sportzentrum mit Parkplätzen
- Vereinsheim mit Freibereich
- Bauhofgelände
- Neuordnung Ortsmitte (v.a. Kronen-/Löwenareal)
- Hofsituation Sommerhalde und Fußweg
- Gestaltung Ortseingänge/Maßnahmen entlang B 14
Der Gemeinderat befürwortet einstimmig die Entwicklungsschwerpunkte.

Änderung des Bebauungsplans „In der Reute II“
Der Grundstückseigentümer der Flächen im östlichen Teil des Bereichs „Reute II“ hat eine Nachverdichtung beantragt. Im Geltungsbereich der rund 7.100 m² großen Fläche sollen sechs Bauplätze entstehen, der derzeit geltende Bebauungsplan enthält hier lediglich ein Baufenster. Die Bauplätze sollen durch eine neu zu erstellende Straße erschlossen werden.
Der Gemeinderat hat einstimmig den Aufstellungsbeschluss für die Bebauungsplanänderung im beschleunigten Verfahren gefasst.
Für das Bauleitplanverfahren und die daraus resultierende Erschließung wird ein entsprechender städtebaulicher Vertrag abgeschlossen, die „Gesellschaft für kommunale Baulanderschließung mbH“ (GkB, Karlsruhe) wird als Erschließungsträger hierbei Vertragspartner. Die gesamten Kosten des Bebauungsplanverfahrens sowie der Planung und Herstellung der erforderlichen Erschließungsmaßnahmen inklusive Ausgleich gehen zulasten des antragstellenden Erschließungsträgers/Grundstückseigentümers. Abzulösende Beiträge bleiben hiervon unberührt. Die Erschließungsanlagen bzw. öffentlichen Verkehrsflächen werden nach Fertigstellung und mängelfreier Abnahme kostenfrei auf die Gemeinde übertragen.

Änderung der Kindergartensatzung
Die Vertreter des Gemeindetages, Städtetages und der Kirchenleitungen sowie der kirchlichen Fachverbände in Baden-Württemberg haben die neuen Landesrichtsätze für die Kindergartengebühren festgesetzt. Man ist dabei von einer Steigerung von 3,9 % ausgegangen. An diesen Festsetzungen orientiert sich auch die Gemeinde Großerlach bei der Festlegung der örtlichen Gebühren. Wie in den Vorjahren wird die Umstellung der Kindergartengebühren zum Kalenderjahreswechsel umgesetzt.
In der aktuellen Kindergartensatzung waren noch Regelungen bezüglich der Aufsichtspflicht im Falle einer Busbeförderung enthalten. Da seit Sommer 2018 keine Kindergartenkinder mehr (unbegleitet) mit dem Bus befördert werden dürfen, wurden diese Regelungen nun zur Klarstellung gestrichen.
Auf die öffentliche Bekanntmachung der Kindergartensatzung wird hingewiesen. Eine Übersicht der Gebührensätze wird in den nächsten Tagen auf der Gemeindehomepage eingestellt.

Medienentwicklungsplan Grundschule Großerlach
Auf die Ausschreibung der EDV-Ausstattung für die Umsetzung des Medienentwicklungsplan wurde nur ein Angebot der Firma L-mobile aus Sulzbach/Murr in Höhe von 79.728,81 Euro abgegeben. Im Haushaltsplan 2022 sind insgesamt 80.000 Euro für den Medienentwicklungsplan vorgesehen, neben der Ausstattung (70.000 Euro) kommen noch Kosten für die Elektroarbeiten und die Beratungsleistungen der KommOne (insg. 10.000 Euro) hinzu. Mit dem „DigitalPakt“ des Landes Baden-Württemberg wurde eine Förderung von bis zu 80% der Kosten in Aussicht gestellt. Entsprechend wurde ein Zuschuss von 60.000 Euro eingeplant. Zwischenzeitlich wurden die bereitstehenden Fördermittel den Schulträgern mitgeteilt, wobei diese zur Vermeidung des „Windhundprinzips“ vom Land pauschaliert anhand der Schülerzahlen zugeteilt wurden. Für die Grundschule Großerlach beläuft sich der Zuschuss nun auf 18.700 Euro. Somit erhöht sich unter Berücksichtigung des vorliegenden Angebots der Gemeindeanteil von zunächst erhofften rund 20.000 € auf mindestens 70.000 €.
Verwaltung und Gemeinderat waren sich einig, dass der Medienentwicklungsplan grundsätzlich dennoch wie beschlossen umgesetzt werden soll. Gemeinsam mit der Grundschule und der beauftragten Firma soll nun besprochen werden, inwieweit Einsparpotentiale möglich sind.

Ausschreibung der Bestattungsleistungen
Die Bestattungsleistungen auf den kommunalen Friedhöfen werden seit etwas über 20 Jahren über einen Werkvertrag mit der Firma Ralf Fischer Bestattungen aus Wüstenrot verlässlich ausgeführt. Da der derzeitige Vertrag zum Jahresende ausläuft, ist eine Neuausschreibung der Leistungen erforderlich. Im Werkvertrag sind folgende Leistungen enthalten:
- Ausheben und Verfüllen von Reihen-, Wahl-, Kinder- und Urnengräbern lt. Friedhofs-Belegungsplan
- Vornahme von Umbettungen, Ausgrabungen und nachträglichen Tieferlegungen
- Durchführung und Abwicklung von Bestattungen gemäß § 31 Abs. 2 des Bestattungsgesetzes („Sozialfallbestattungen“)
Die Leistungen sollen für die Dauer von 5 Jahren vergeben werden, die Vergütungsregelungen sind für die ersten beiden Jahre festgelegt, danach kann eine Anpassung vorgenommen werden.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Neuausschreibung der Bestattungsleistungen.

Barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen
Im März 2022 wurde beschlossen, vorrangig mit den Bushaltestellen Grundschule Großerlach und Limesweg Grab die Umsetzung des barrierefreien Ausbaus der innerörtlichen Haltestellen zu beginnen. Die Planungen wurden mit den zu beteiligenden Trägern abgestimmt, die Haltestelle Limesweg wird dabei in den Kronenweg verlegt. Mit den Anliegern konnte Einigung wegen des erforderlichen Grunderwerbs erzielt werden, der Notartermin ist für Oktober vereinbart.
Die im Juli durchgeführte Kostenberechnung hat nun nicht unerhebliche Kostensteigerungen gegenüber den Kostenschätzungen vom März 2022 ergeben. Für die Haltestelle Grundschule beläuft sich die Kostenberechnung auf nunmehr 43.000 €, der kommunale Anteil nach Abzug der beantragten Förderung beläuft sich auf 13.750 €. Für die Haltestelle Kronenweg ergab die Kostenberechnung eine Summe 77.000 € und einen kommunalen Eigenanteil von 32.850 €. Das Gesamtinvest beträgt somit rund 120.000 €.
Die Gemeinde hat den endgültigen Förderbescheid noch nicht erhalten, ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn wurde allerdings bewilligt.
Auch für die zusätzlich angedachten – nicht förderfähigen – Leistungen zur Sanierung und Aufwertung der Fahrbahndecke und der Stellplatzsituation in der Ortsmitte Grab wurde eine aktualisierte Kostenberechnung (94.000 €) ermittelt. Die Refinanzierung erfolgt mit Mitteln aus dem Straßenhaushalt. Der Gemeinderat begrüßte den Vorschlag der Gemeindeverwaltung, ergänzend zur bisherigen Planung die Fahrradstellplätze an der Bushaltestelle Kronenweg mit einer Lademöglichkeit für E-Bikes auszustatten. Ebenso soll eine E-Ladesäule an zwei der künftigen PKW-Stellplätzen errichtet werden. Die Gemeinde ist hierzu mit Anbietern im Kontakt.
Eine Umsetzung und Fertigstellung des Gesamtprojekts wird in 2022 nicht mehr zu realisieren sein, aber die Maßnahme soll nun bei Vorliegen aller Voraussetzungen ausgeschrieben werden, wozu der Gemeinderat die Gemeindeverwaltung einstimmig ermächtigte.

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Kontakt

Gemeinde Großerlach

Stuttgarter Straße 18

rathaus(@)grosserlach.de