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Veränderte Ausführung einer Garage, Errichtung eines Holzlagerschuppens und eines Pools in Kleinerlach, Flst. 400/1
Für das Grundstück gilt die örtliche Satzung nach dem Wohnungsbauerleichterungsgesetz. Nach ausführlicher Beratung beschloss der Bauausschuss, das Einvernehmen zu erteilen.
Errichtung eines Doppelcarports, Neufürstenhütte, Glashüttenweg 10
Der weit größere Teil des Carports soll außerhalb des Baufensteres errichtet werden. Für Diskussionsbedarf bei den Ratsmitgliedern sorgte der Umstand, dass die bestehende Garage und der bestehende überdachte Stellplatz mit Schuppen ebenfalls ganz, bzw. teilweise außerhalb des Baufensters stehen und dazuhin die Vorschriften der Grenzbebauung nach LBO nicht eingehalten würden. Nach ausführlicher Beratung kam der Bauausschuss zu dem Schluss, dass das Einvernehmen so nicht erteilt werden könne.