Hauptmenü
- Gemeinde & Wirtschaft
- Freizeit & Kultur
- Rathaus & Verwaltung
- Leben & Wohnen
Sanierung Friedhof Großerlach
Das Planungsbüro Sorg aus Grab wurde vom Gemeinderat beauftragt, die Außenanlagen des Großerlacher Friedhofs zu überplanen. Darüber hinaus sollte ein Sanierungskonzept für die Aussegnungshalle erstellt werden. Ruedi Sorg präsentierte dem Gremium einen ersten Planentwurf.
Für den heute noch unbelegten Teil des Friedhofs ist im Planentwurf die Anlage neuer Grabfelder vorgesehen. Da die Erfahrung zeigt, dass die bisherige Lösung mit Trittplatten zwischen den Gräbern unbefriedigend ist, schlug Sorg feste Grabeinfassungen vor. Die Fläche zwischen den Gräbern könne als Rasen oder Schotterfläche ausgeführt werden. Dabei soll jedoch die Außenabgrenzung des Friedhofs geändert werden, um die aktuell unbefriedigende Parkplatzsituation zu verbessern. Die bestehende Einfriedung soll in diesem Zuge mit einem Zaun ersetzt werden. Dieser könnte mit Gabionenpfeiler, um eine Steinwand anzudeuten, sowie mit geschlossenen Holzfüllungen ausgestaltet sein. Damit würde die Intimität des Friedhof-Raumes zu den doch recht belebten Straßen hin gewährleistet sein.
Der zunehmenden Tendenz hin zu Urnenbestattungen trug Sorg mit seinem Plan ebenfalls Rechnung. Zwischen Aussegnungshalle und Schönblickstraße könnte so eine Fläche entstehen, die speziell für Urnen-Stehlen (Kolumbarien) vorgesehen wird. Die Stehlen umranden dabei einen Platz in aufgelockerter Aufstellung. Der Platz wird mit farbigem Betonpflaster belegt. Die Platzmitte wird mit einem Baum und zwei Sitzbänken gestaltet und soll die Möglichkeit zur Ruhe und Besinnung bieten.
Die Mulde für die Entsorgung der bei der Grabpflege anfallenden Abfälle soll in eine Vertiefung abgesenkt werden. Dies würde die Entleerung von Schubkarren und anderen Behältern deutlich erleichtern und zugleich die Optik merklich verbessern.
Insgesamt soll das Gelände durch sauber angelegte Pflasterwege und mehrere optisch ansprechende Brunnen und Ruheplätze aufgewertet werden. So wird angeregt, die bestehende Zufahrt zur Halle in der Mitte mit einem neu angelegten Pflasterkreis zu versehen. Am Pflasterkreis wird seitlich ein Brunnen mit Zisterne aufgestellt, welche von der Dachentwässerung der Aussegnungshalle gespeist werden könnte.
Die Aussegnungshalle bedarf einer grundlegenden Sanierung. Hier wird vorgeschlagen, die bestehende Eternitdachdeckung mit einem Kupferdach zu ersetzen und in diesem Zuge einen Dachvorsprung zum besseren Wetterschutz des Gebäudes zu schaffen. Die Dachuntersicht im Außenbereich ist ebenfalls zu erneuern. Das Gebäude muss neu verputzt werden. Ebenfalls erneuert werden müssen die Türen und die Fenster, sowie die Sanitäranlagen. Der Fliesenbelag am Boden des überdachten Vorplatzes soll durch einem neuen Natursteinbelag ersetzt werden. Selbst der Kanal zur Straße hin ist dringend sanierungsbedürftig.
Die Kosten für diese Maßnahmen belaufen sich auf etwa 300.00 Euro. Die vorläufig im Investitionsplan 2011 vorgesehenen Mittel in Höhe von 160.000 Euro werden also bei weitem nicht ausreichen.
Der Gemeinderat befand den vorgestellten Entwurf als sehr gelungen. Einzelne Anregungen wurden vorgebracht. So sei zu überlegen, bei der Dachsanierung den Glockenturm zu entfernen und neben dem Gebäude separat aufzustellen oder anstatt Kupfer Titanzink als Dacheindeckung zu verwenden.
Anschließend stellte Herr Sorg noch eine außergewöhnliche Alternativplanung für die Aussegnungshalle und das Kolumbarienfeld vor, eine so genannte Erdhügelhalle. Hierbei würden die Aufbahrungsräume und die Nebenräume unter Aufnahme der bestehenden Hanglage in einen Erdhügel integriert. Davor befände sich ein mit einer Glaskuppel überdachter ovaler Innenhof, welcher als Aussegnungshalle dienen würde. Die Wände des Innenhofes würden zugleich die Kammern für Urnen beherbergen. Der Glockenturm würde auch bei dieser Lösung separat stehen. Die Kosten hierfür entsprechen in etwa den Kosten für die Sanierung der Aussegnungshalle und der Neuanlegung des Kolumbarienfeldes. Bürgermeister Jäger erklärte, man wollte mit diesem mutigen Alternativvorschlag einen ergebnisoffenen Kreativprozess eröffnen. Der Gemeinderat zeigte sich von dieser Idee durchaus angetan und sprach sich dafür aus, diese Planung parallel weiter zu verfolgen.
Friedhofssatzung
Aufgrund der bis Ende des Jahres umzusetzenden EU-Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR) musste die Gemeinde Großerlach die Vorschriften über die gewerbliche Tätigkeit auf den kommunalen Friedhöfen (§ 4) neu fassen. So wurden die Zulassungsvoraussetzungen geändert, und ein Hinweis auf den neuen „Einheitlichen Ansprechpartner“ nach der EU-DLR mit aufgenommen.
Abwassersatzung und Wasserversorgungssatzung
Der Gemeindetag hat die Mustersatzungen für die Abwasserbeseitigung und die Wasserversorgungssatzung soweit möglich an die Erschließungsbeitragssatzung angepasst. Des weiteren wurde in die Abwassersatzung die neueste Rechtsprechung eingearbeitet.
Für die Gebührenpflichtigen ist vor allem die Neuerung beim „Gartenwasser“ von Interesse. So entfällt die Mindestmenge von 20 m³, so dass nach Einbau eines Zwischenzählers Wasser, welches nicht der Abwasserbeseitigung zugeführt wird (z.B. Gießwasser) von der Abwassergebühr befreit werden kann.
Abwasserbeseitigung Trauzenbach und Frankenweiler
Der Gemeinderat hat das Ingenieurbüro Riker und Rebmann mit der Voruntersuchung der verschiedenen Möglichkeiten für die künftige Abwasserbeseitigung beauftragt. Hierbei sollen folgende Alternativen untersucht werden:
1. Anschluss an die Sammelkläranlage in Grab (Drucksystem)
2. Anschluss an die Abwasserentsorgung der Stadt Murrhardt
3. Bau einer „Teilortkläranlage“ vor Ort, evtl. als Abwasserzweckverband
4. Beibehaltung von Einzellösungen
5. Mix aus 1. – 4
Sobald die Untersuchungsergebnisse vorliegen, wird die angekündigte Informationsveranstaltung mit den betroffenen Grundstückseigentümern stattfinden.
Interkommunalen Kostenausgleich für die Kindertagesbetreuung
In der rückwirkend zum 01. Januar 2009 in Kraft getretenen Fassung des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) ist geregelt, dass für die Kalenderjahre ab 2009 im Falle der Inanspruchnahme von Kindertageseinrichtungen mit überörtlichem Einzugsgebiet durch auswärtige Kinder ein Kostenausgleich zwischen den Standortgemeinden dieser Einrichtungen (und nicht mehr wie zuvor den Kindertageseinrichtungen selbst) und den Wohnsitzgemeinden der auswärtig betreuten Kinder zu erfolgen hat.
Dieser Ausgleich kann nach dem Gesetz auf zwei Wegen erfolgen. Zum einen ist es möglich, eine Abrechnung anhand der konkreten und zu ermittelnden Kosten vorzunehmen. Eine solche Kostenermittlung ist aber ihrerseits kostenträchtig; im Übrigen sind im Falle einer derartigen Abrechnung Streitigkeiten zwischen den jeweiligen Gemeinden praktisch vorprogrammiert. Das Gesetz lässt deshalb alternativ auch eine Pauschalabrechnung zu, wenn sich die beteiligten Gemeinden auf eine solche Abrechnung verständigen.
Der Gemeindetag hat nunmehr empfohlen, zur praktikablen und vor allem einheitlichen Umsetzung des Gesetzes einen öffentlich-rechtlichen Vertrag abzuschließen. Darin verpflichten sich jeweils die Städte und Gemeinden eines Landkreises, auch kreisübergreifend, zur Durchführung des gesetzlich vorgesehenen interkommunalen Kostenausgleichs unter Zugrundelegung der empfohlenen Pauschalbeträge.
In einem derzeit vor Gericht anhängigen Verfahrens einer vergleichbaren ländlichen Gemeinde steht die oben genannte gesetzliche Ausgleichsregelung auf dem Prüfstand. Deshalb hat der Gemeinderat einstimmig die Unterzeichung der interkommunalen Vereinbarung abgelehnt. Die Verwaltung wurde aber ermächtigt, übergangsweise in begründeten Fällen die Ausgleichsregelungen kongruent anzuwenden.
Einsatzuniformen für die Feuerwehr
Aufgrund neuer, seitens der EU vorgegebener, Sicherheitsbestimmungen und Anforderungen an Einsatzuniformen von Feuerwehren müssen die bisherigen Uniformen ausgemustert werden. Da der Mittelansatz für 2009 nicht für eine Einkleidung der kompletten Feuerwehr ausreicht, wurde beschlossen, zunächst die 15 Atemschutzträger auszustatten und im nächsten Jahr dann die restlichen Feuerwehrmitglieder.
Gemeindehalle Großerlach: Photovoltaik-Anlage
Der Gemeinderat hat beschlossen, auf dem Dach der Gemeindehalle eine Photovoltaik-Anlage zu installieren. Dies soll im Frühjahr 2010 erfolgen, die Maßnahme wird baldmöglichst beschränkt ausgeschrieben. Die Anlage soll vollständig über einen Kredit finanziert werden, die jährliche Einspeisevergütung wird zunächst zur Darlehensrückführung verwendet. Danach stehen die Einnahmen der Gemeinde zur Verfügung.
Vereinsheim Großerlach
In einem Gespräch von Bürgermeister Christoph Jäger, Sportfreundevorsitzender Rainer Dietrich, Vertretern der Fußballabteilung der Sportfreunde Großerlach und des Vereins der Gartenbaufreunde ist man übereingekommen, die Sanierung bzw. Umbau der Umkleide- und Duschräume gemeinsam durchzuführen. Die Fußballer wollten eine der beiden Umkleideräume weiter für den Trainingsbetrieb nutzen, die Gartenbaufreunde sich einen Vereinsraum einrichten. Die Gemeinde Großerlach als Gebäudeeigentümer würde die Dachsanierung übernehmen. Kurz vor der Sitzung hatten die Gartenbaufreunde die Verwaltung jedoch darüber informiert, dass der Vereinsvorstand mehrheitlich beschlossen hat, von diesem Vorhaben Abstand zu nehmen.
In der anschließenden Diskussion machte der Gemeinderat deutlich, dass damit der Fortbestand des Vereinsheims nicht mehr zwingend als gesichert betrachtet werden kann. Ein schlüssiges, zukunftsfähiges und wirtschaftliches Konzept für die Gaststätte und für die übrigen Räumlichkeiten sei zwingende Voraussetzung für deren Erhalt. Dies müssen die Fußballer, welche sich stark für den Erhalt des Vereinsheims einsetzen, nun alleine stemmen. Möglichst zeitnah wird nun ein aussagekräftiges Sanierungs- und Nutzungskonzept erwartet.
Spenden
Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Annahme einer Spende von 500 Euro des Planungsbüro Knecht aus Ludwigsburg für die Projektarbeit der Grundschule Großerlach zu.
Verschiedenes
· Die Gemeinde hat einen Kredit in Höhe von 185.000 Euro aufgenommen. Dies Kreditermächtigungen stammen aus 2008 (60.000 Euro) und 2009 (125.000 Euro)
· Die Berufsgenossenschaft Energie – Textil – Elektro hat für 2008 einen Beitragsnachlass gewährt, da die Aufwendungen aus Versicherungsfällen der Gemeinde unter dem Durchschnitt liegen.