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Interimskindergarten in Modulbauweise
Es ist absehbar, dass die Gemeinde Großerlach bauliche Investitionen für die Erfüllung der stetig zunehmenden Anforderungen an das örtliche Betreuungsangebot tätigen muss. Dies wird allerdings aufgrund noch fehlender Rahmenvorgaben und der für eine vernünftige und zukunftssichere Lösung angebrachten Umsicht bei Planung und Durchführung kurzfristig nicht machbar sein. Um dennoch den akut anstehenden Bedarf an Betreuungsplätzen kurzfristig bereitstellen zu können, hat der Gemeinderat darum – wenn auch schweren Herzens - im April beschlossen, einen eingruppigen Interimskindergarten als schnelle und vorübergehende Lösung auf 24 Monate anzumieten. Den Zuschlag erhielt hierbei die Fa. Algeco GmbH.
In einem Vergabegespräch wurden die genaue Ausgestaltung und Ausstattung abgestimmt. Dadurch kommen zur Vergabesumme von 84.686,91 Euro für den Mietzeitraum noch einmal in Summe rd. 20.000 Euro für Zusatzleistungen hinzu. Dabei handelt es sich vor allem um den Einbau einer Alu-Eingangstüre, sowie eine Kühl- und Heizfunktion durch Wärmepumpentechnologie (Klima-Paket), die deutlich effizienter arbeitet, als die standartmäßig vorgesehenen Elektrokonvektoren. Der Gemeinderat stimmte geschlossen den Zusatzleistungen zu. Die Kosten für die Fundamentarbeiten, Baugesuch, sowie Möblierung, Spielmaterial, usw. sind noch nicht enthalten. Als Liefer- und Aufbautermin wurde Mitte Oktober vereinbart.
Die Kita-Containeranlage ist genehmigungspflichtig, das Landratsamt hat aber signalisiert, dass eine Genehmigung bis 24 Monate ohne Bebauungsplanänderung vorstellbar ist. Auf Vorschlag der Verwaltung wurde das Architekturbüro Ettle mit der Erstellung des Baugesuchs einstimmig beauftragt.
Aufgrund der rechtlichen Bestimmungen kann der Interimskindergarten nicht als zusätzliche (Außen-)Gruppe des Kinderhauses eingerichtet werden, weshalb eine gesonderte Betriebserlaubnis erforderlich ist. Der Gemeinderat legte einstimmig fest, den Interimskindergarten mit Verlängerten Öffnungszeiten (VÖ) für Kinder ab 3 Jahren bis Schuleintritt mit einer täglichen Betreuungszeit von sechs Stunden (07:00 bis 13:00 Uhr) zu betreiben. Die Verwaltung wurde beauftragt, eine entsprechende Betriebserlaubnis zu beantragen.
Salzsilos im Bauhof
Im Bauhof Großerlach wurden bisher die Winterdienstfahrzeuge unter Zuhilfenahme eines Radladers mit Streusalz beladen. Dieser musste ausgemustert werden. Für die künftige Streugutbeladung sollen nun zwei Salzsilos errichtet werden. Damit können die Fahrzeuge eigenständig, schneller und sauberer befüllt werden. Es ist vorgesehen, an der mittig gelegenen Bauminsel auf dem Bauhofgelände zwei GFK-Schüttgutsilos als Mobilsilos mit einem Fassungsvermögen von je 30 m³ und einer Gesamthöhe von max. 12 Metern (bauartbedingt) aufzustellen. Die Baugenehmigung liegt vor, alle Angrenzer haben ihr Einverständnis erklärt. Unter den Silos ist ein wasserundurchlässiger Belag erforderlich, nebst Einlaufschacht und Anschluss an den Kanal.
Aufgrund der langen Lieferzeiten ist eine schnelle Umsetzung erforderlich, damit die Silos rechtzeitig vor dem Winter bereitstehen. Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Beschaffung der Silos und beauftragte, nachdem nun die Baugenehmigung vorliegt, die Verwaltung unmittelbar mit der weiteren Abwicklung zur Beschaffung und Errichtung. Die Maßnahme ist im Haushaltsplan mit einem Investitionsvolumen von 52.000 Euro eingeplant.
Darlehensvergabe an KAWAG
Die Gemeinde Großerlach ist an der KAWAG AG & Co. KG als Kommanditist mit einem Eigenkapital von rd. 300.000 Euro beteiligt und erhält dadurch eine jährliche Rendite in Höhe von 5,5 Prozent (16.000 Euro pro Jahr). An der KAWAG AG & Co. KG sind 19 Kommunen sowie der Neckar-Elektrizitätsverband (NEV) mit insgesamt 51 Prozent und die Süwag Energie AG mit 49 Prozent beteiligt. Das Verteilnetz im Netzgebiet wurde deutlich ausgebaut und verstärkt. Nach den vorliegenden Wirtschaftsplänen werden die Investitionen bis in das Jahr 2023 weiterhin über den geplanten Abschreibungen liegen, was einen entsprechenden Kapitalbedarf in der Gesellschaft auslöst. Zur Finanzierung der anstehenden Investitionen benötigt die KAWAG AG & Co. KG damit weiteres Fremdkapital. Hier wird zunächst den Gesellschaftern die Möglichkeit zur Darlehensvergabe eingeräumt.
Die Gemeinde Großerlach könnte ein Darlehen in Höhe von 150.000 Euro gewähren, bei einer Verzinsung von 1,8 % p.a. und einer relativ kurzen Laufzeit von 01.09.2022 bis 31.12.2023 vor. Rückzahlung bzw. Tilgung erfolgt in einem Gesamtbetrag zum 31.12.2023. Mit der Darlehensgewährung kann sich die Gemeinde Zinseinnahmen von über 3.700 Euro sichern. Da es die aktuelle Kassenlage der Gemeinde Großerlach zulässt und dies angesichts des momentanen Zinsniveaus eine durchaus lohnende Geldanlage darstellt, beschloss der Gemeinderat einstimmig die Darlehensvergabe.
Bekanntgaben