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Folgende Beschlüsse zu laufenden Bauangelegenheiten wurden gefasst:
Sanierung, Teilerweiterung und Nutzungsänderung einer bestehenden Halle, Flst. 125, Sulzbacher Str. 2 / Grab
Das Baugesuch entspricht den Vorgaben des Bebauungsplanes. Lediglich die Dachneigung weicht minimal von der vorgegebenen Dachneigung ab. Jedoch übertrifft die Abweichung des alten Daches dies um ein Vielfaches, während das neue Dach sich nun nahezu an den Bebauungsplan anpassen soll. Ortschaftsrat und Bauausschuss erteilten ihr Einvernehmen.
Anbau Garagengebäude und Carport an bestehende Garage Flst. 161, Liemersbach, Bühlstr. 40
Die Garage überschreitet das Baufenster minimal, der Mindestabstand zur öffentlichen Verkehrsfläche ist aber gewahrt. Das Einvernehmen wurde erteilt.
Aufstellung eines Hühnermobils – Flst. 477/1; Flst. 477/3; Flst. 479, Liemersbach
Auch hier war man sich einig, dass die geplante und unterstützenswerte regionale Erzeugung von Lebensmitteln im vorliegenden Fall nicht in Konflikt mit bauleitplanerischen Belangen steht. Das Einvernehmen wurde erteilt.
Vergrößerung der Gartenhütte – Flst. 126/2, In der Reute 17
Das Vorhaben ist bauleitplanerisch vertretbar, das Einvernehmen wurde erteilt.
Nutzungsänderung / Errichtung Dachgaube, Erweiterung Wohnraum Flst. 143/12, Sulzbacher Str. 53
Das Vorhaben ist bauleitplanerisch vertretbar und fügt sich in die Umgebungsbebauung ein. Das Einvernehmen wurde von Ortschaftsrat und Bauausschuss erteilt.
Errichtung Bau Gewächshaus – Flst. 594/3, Friedhofstr. 25
Das Gewächshaus steht im Pflanzgebot, weshalb eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans zu beantragen war. In Anlehnung an vergleichbare Fälle wurde diese erteilt. Ein erforderlicher Ausgleich muss vom Antragsteller auf dem Grundstück erbracht werden.
Neubau Pflegeheim für bis zu 60 Bewohnerplätze – Flst. 971, Erlacher Höhe
Das Baugesuch entspricht der positiv beschiedenen Bauvoranfrage, das Einvernehmen konnte damit seitens der Verwaltung erteilt werden. Der Sachstand wurde dem Bauausschuss zur Kenntnis gegeben.