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Anmietung eines Interimskindergarten in Modulbauweise
Entsprechend dem Gemeinderatsbeschluss wurde die Lieferung und Erstellung eines eingeschossigen Kindergartens in Container-, bzw. Modulbauweise als Interimsbauwerk für 1 Gruppe inkl. Nebenräumen für die Zeit ab Herbst 2022 für die Anmietung über 2 Jahre, optional für 5 Jahre, ausgeschrieben. Das Raumprogramm orientierte sich dabei an den räumlichen Mindestanforderungen für eine Gruppe mit Vormittagsbetreuung und umfasst einen Hauptgruppenraum mit Nebengruppenraum, Sanitärbereich, Flur/Garderobe und ein Büro.
Nach ausführlicher Beratung hat der Gemeinderat einstimmig entschieden, einen Interimskindergarten nur für 24 Monate anzumieten. Hauptgrund hierfür war, dass man dadurch die notwendige Zeit erhält, die künftige Ausgestaltung des Betreuungsangebotes, auch unter Berücksichtigung des bevorstehenden Rechtsanspruchs auf ein Ganztagsbetreuungsangebot im Grundschulbereich zu planen und für die hierfür erforderlichen Investitionen auch Fördermöglichkeiten in Anspruch nehmen zu können.
Den Auftrag erhält die Firma Algeco GmbH aus Kehl für das wirtschaftlichste Angebot. Die Gesamtkosten für die 24 Monate (Miete, Transport, Auf- und Abbau) belaufen sich auf rd. 85.000 Euro, durch entsprechende Optionalkosten, wie beispielsweise ein Klimagerät, könnte sich die Summe noch erhöhen. Das nächstgünstigere Angebot lag um rd. 10.000 Euro höher. Der Modulbau wird auf der Grünfläche vor dem Grundschulgebäude errichtet.
Auf Antrag des Gemeinderats wurden verschiedene Bestandsobjekte hinsichtlich einer möglichen Eignung als Interimskindergarten untersucht. Hierbei hat sich gezeigt, dass die Voraussetzungen für eine Betriebserlaubnis nicht oder nur mit unverhältnismäßigem baulichem und finanziellem Aufwand erreicht werden könnte, da auch für Interimslösungen alle Voraussetzungen zur Erteilung einer Betriebserlaubnis einzuhalten sind.
Sirenenförderprogramm
Mit Einführung der digitalen Alarmierung und des sogenannten „stillen Alarms“ wurden die Gemeinden angehalten, ihre herkömmlichen Sirenenanlagen außer Betrieb zu nehmen. Um unnötige Wartungs- und Unterhaltungskosten zu vermeiden, wurden diese dann vielerorts abgebaut. Nach den jüngsten Erfahrungen bei tragischen Unwetterkatastrophen hat sich gezeigt, dass die Alarmierung der Bevölkerung ausschließlich über digitale Medien offenbar nicht ausreichend wahrgenommen wird.
Um die Warnmöglichkeiten der Bevölkerung wieder zu stärken, wurde das „Sonderförderprogramm Sirenen des Bundes“ aufgesetzt für die Anschaffung, Errichtung und Ertüchtigung von Sirenenanlagen. Die Gemeindeverwaltung hatte unverzüglich einen Förderantrag für fünf Sirenenanlagen eingereicht, welcher zwischenzeitlich auch in voller Höhe bewilligt wurde. Bei der Standortwahl hatte man sich aufgrund der fehlenden Planungszeit an den bisherigen Sirenenstandorten in Großerlach, Grab, Neufürstenhütte, Trauzenbach und Erlacher Höhe als grobe Orientierung gehalten. Gleichzeitig wurde durch Bürgermeister Jäger beim Landkreis eine kreisübergreifende Schalluntersuchung zur Optimierung der Sirenenstandorte angeregt. Diese Untersuchung steht vor einer baldigen Fertigstellung, so dass dann die exakten Standorte endgültig festgelegt werden können.
Die Ausschreibung und Angebotsauswertung der Sirenenanlagen werden für die kreisangehörigen Kommunen dankenswerter Weise ebenfalls gesammelt durch das Landratsamt Rems-Murr-Kreis durchgeführt. Als Ergebnis erhält die Gemeinde einen Vergabevorschlag. Ursprünglich sah der Zuwendungsbescheid die Fertigstellung bis 30. September 2022 vor. Nachdem von kommunaler und fachlicher Seite wiederholt darauf hingewiesen wurde, dass dieser Termin nicht haltbar sein würde, wurde die Fertigstellungsfrist kürzlich nun bis 31.12.2023 verlängert.
Die Investitionskosten der Gemeinde für die Sirenenanlagen werden bei rund 60.000 Euro liegen. Bewilligt wurde hierfür ein Zuschuss in Höhe von 54.250 Euro. Hinzu kommen noch Kosten für bauseits zu erbringende Leistungen bzgl. der elektrischen Anschlüsse und erforderliche Zimmerei-/Dachdeckerarbeiten.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Gemeindeverwaltung zu beauftragen, die Beschaffung und Installation der geförderten Sirenenanlagen im Rahmen der Bewilligung und nach Vorlage des Schallgutachtens und der weiteren Bedingungen unmittelbar umzusetzen und durchzuführen.
Beschaffung eines Geschirrmobils
Viele Feste in der Gemeinde finden im Freien, bzw. in Festzelten statt. Früher griff man auf die Nutzung von Wegwerfgeschirr zurück, was heute nicht mehr zeitgemäß ist. Die Gemeindeverwaltung hat wiederholt dafür geworben, dies zu vermeiden und stattdessen die Möglichkeit zur Anmietung von Geschirrmobilen (z.B. von der AWRM) zu nutzen. Aufgrund der hohen Nachfrage, die sich in üblichen Fest- und Marktzeiten entsprechend konzentriert, erweist sich dies bisweilen jedoch als schwierig.
Innerhalb der Gemeinde besteht seither kein derartiges Angebot. Eine Interessensumfrage bei den Vereinen und Einrichtungen ergab positive Rückmeldungen. Der Förderverein Sport und Kultur Großerlach e.V. hat zugesagt, die Beschaffung der notwendigen Ausstattung finanziell zu unterstützen. Eine ergänzende Abfrage bei den Nachbargemeinden ergab, dass auch dort Interesse an einer weiteren, ortsnahen Möglichkeit bestünde.
Im Haushaltsplan wurde ein Mittelansatz für die Beschaffung eingestellt. Anfang des Jahres hatte es sich ergeben, eine Förderung als LEADER-Kleinprojekt zu beantragen. Dieser Antrag wurde inzwischen bewilligt. Aus den ermittelten förderfähigen Projektkosten (netto) von rund 17.600 € erhält die Gemeinde einen Zuschuss in Höhe von 14.064 Euro. Die Bruttogesamtkosten für das Geschirrmobil belaufen sich laut Preisabfrage auf rund 21.000 €. Vorgesehen ist eine möglichst benutzerfreundliche, begehbare Lösung in einem Anhänger mit Kofferaufbau.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Gemeindeverwaltung mit der Ausschreibung und Vergabe an den günstigsten Bieter zu beauftragen, da der Bewilligungszeitraum für den Zuschuss am 31.10.2022 endet. Das Geschirrmobil soll im Bauhof untergestellt und von diesem auch gewartet werden.
Bekanntgaben / Anfragen
Im Bauhof Großerlach soll ein Salzsilo errichtet werden, um die Abläufe im Winterdienst effizienter zu gestalten. Angedacht als Standort war die westliche Grundstücksgrenze, zwischenzeitlich hat sich aber gezeigt, dass die Aufstellung an die mittig gelegene Bauminsel die bessere Lösung ist. Die Ausschreibung kann erfolgen, sobald die baurechtliche Genehmigung vorliegt. Die Zustimmung der Angrenzer liegt bereits vor.