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Ortschaftsrat Grab und Bauausschuss berieten über folgende Bauangelegenheiten:
Errichtung Pool, Überdachung, Technikraum, Steingasse 20, Grab
Die baulichen Anlagen befinden sich außerhalb des Baufensters, welche im Plangebiet allerdings im Verhältnis zur Grundstücksgröße sehr klein geschnitten sind. Man war sich einig, dass der Bebauungsplan nicht mehr den heutigen Anforderungen entspricht. Man habe heute deutlich großzügigere Baufenster und räume Nebenanlagen regelmäßig ein, um den Eigentümern mehr Möglichkeiten der Nutzung zuzugestehen. Ortschaftsrat Grab und Bauausschuss erteilten ihr Einvernehmen.
Erweiterung Bürogebäude, Sulzbacher Str. 31, Grab
Es waren die Vorgaben bzgl. des sogenannten Mischdorfs zu beachten. Aufgrund der bekannten Situation wäre man einer Produktionsstätte ablehnend gegenübergestanden. Geplant sind vorliegend jedoch Büro- und Ausstellungsflächen, was mit geringen bis keinen Emissionen verbunden ist und als nichtstörendes Gewerbe im Mischdorf grundsätzlich zulässig ist. Ortschaftsrat Grab und Bauausschuss erteilten ihr Einvernehmen.
Der Bauausschuss beriet darüber hinaus über folgende Bauangelegenheiten:
Errichtung Carport und Stützmauer, Dahlienweg 10
Die Topographie wurde damals im Bebauungsplan offenbar nicht hinreichend berücksichtigt, was nun eine Befreiung erforderlich machte. Das Einvernehmen wurde nach kurzer Beratung erteilt.
Errichtung Kampfsporttrainingszentrum und Büroeinheit im OG, Mainhardter Weg 3
Die Halle in dieser Größe, einschließlich der Überschreitung des Baufensters und des geringfügigen Eingriffs in das Pflanzgebot, war bereits genehmigt. Seinerzeit wurde jedoch die Verlängerung der Genehmigung versäumt. In der Beratung ist man sich einig, dass hier keinerlei Gründe gegen eine Genehmigung sprechen. Das Vorhaben sei im Gegenteil zu begrüßen, zumal es bereits genehmigt war. Der Eingriff in das Pflanzgebot begründe sich am dort etwas unglücklichen Grundstückszuschnitt, sei aber unerheblich. Der Bauausschuss erteilte sein Einvernehmen.