Gemeinde Großerlach

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Sitzung des Gemeinderats am 20.01.2022 - Bericht

Sanierungsmaßnahme Grundschule Großerlach
Im Zuge der Vorbesprechungen zur Umsetzung der Digitalisierung in der Grundschule Großerlach wurde die unzureichende Beschattungsmöglichkeit der Klassenräume angesprochen. Digitale Präsentationsmedien könnten so bei Sonnenschein nur eingeschränkt bzw. gar nicht genutzt werden. Hinzu kommt, dass die vorhandene Beschattung nur eingeschränkt vor einem Aufheizen der Räume schützt. Aus diesem Grund soll an der Südseite des Grundschulgebäudes die Beschattung mit gebördelten Lamellen-Jalousien erneuert werden. Da hierfür ein Gerüst erforderlich ist, sollen in diesem Zuge auch die sanierungsbedürftigen Fenster abgeschliffen und gestrichen werden. Laut Kostenschätzung ist mit Gesamtkosten von rund 104.000 Euro zu rechnen.
Aufgrund der aktuell positiv finanziellen Situation der Gemeinde wurde zur Diskussion gestellt, ob im Zuge der Maßnahme weitere Arbeiten mit ausgeführt werden sollen.
Das Streichen der Fassade an der Südseite würde Mehrkosten von rd. 8.000 Euro bedeuten. Bei einem Neuanstrich der kompletten Gebäudefassade sowie der Fenster an der Nordseite würden sich die Kosten, inklusive Gerüst, um rd. 56.000 Euro erhöhen.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Sanierungsmaßnahme um den Neuanstrich der kompletten Gebäudefassade und der Fenster an der Nordseite zu erweitern.
Für die Maßnahme soll einen Antrag auf Gewährung einer Investitionshilfe aus dem Ausgleichstock gestellt werden. Die Durchführung der Maßnahme hängt davon ab, ob der Zuschuss bewilligt wird. Die Entscheidung erfolgt erfahrungsgemäß nicht vor Juli/August, vorher kann mit der Maßnahme nicht begonnen werden.
 
Luftfilteranlagen
Die Gemeinde hat Raumluftreinigungsgeräte für die Grundschule und die beiden Kindergärten angemietet. In Abstimmung mit den Einrichtungsleitungen hat man sich dabei für Geräte zur Wandmontage für die Klassenzimmer und Hauptgruppenräume der Kindergärten entschieden, sowie 2 Geräte auf Rollen für die Schulbetreuungsräume. Die Wandmontage ist ohne größeren Aufwand möglich, das Gerät muss lediglich angeschraubt und eingesteckt werden. Die Mietkosten je Gerät betragen rd. 1.470 Euro/Jahr, Kosten für Wartung und Austausch der UV-C-Lampe sind enthalten. Bei einer Mindestmietdauer von 3 Jahren sind die Mietkosten zu 50 % förderfähig. Der Gesamteigenanteil der Gemeinde liegt bei rd. 7.000 Euro/Jahr.
Zwischenzeitlich wurde auch die Einsatzmöglichkeit von stationären Raumluftfilteranlagen genauer untersucht. Der Einbau von Geräten mit Wärmerückgewinnung im Grundschul- und Kindergartenbereich ist nun auch in Räumen ohne eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit förderfähig. Zur Fristwahrung wurden für die Grundschule Großerlach und das Kinderhaus Großerlach Förderanträge gestellt und kurzfristig positiv beschieden. Für die Grundschule Großerlach beträgt der Zuschuss 74.400 Euro bei förderfähigen Kosten von 93.000 Euro, für das Kinderhaus beträgt der Zuschuss 44.640 Euro bei förderfähigen Kosten von 55.800 Euro. Der Gesamteigenanteil der Gemeinde liegt bei ca. 30.000 Euro.
Da sich im Kindergarten Grab gezeigt hat, dass sich der Einbau nicht so einfach realisieren lässt und nur in einer Gesamtbetrachtung Raumlufthygiene und Klimaeffizienz im Zuge einer in den nächsten Jahren vorgesehenen Gebäudesanierung Sinn macht, wurde hier keine Förderung beantragt. Hier kommen jedoch die angemieteten Raumluftreinigungsgeräte zum Einsatz.
Auf Vorschlag der Verwaltung beschloss der Gemeinderat einstimmig, die Planungsleistungen zu vergeben und die Lieferung und den Einbau von stationären Raumluftfilteranlagen mit Wärmerückgewinnung in den vier Klassenzimmern, dem Musiksaal und den drei Hauptgruppenräumen im Kinderhaus Großerlach auszuschreiben.
 
Haushaltsplan 2022
Der Haushaltsplan mit Haushaltssatzung für das Jahr 2022 wurde zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Das Investitionsprogramm für die Jahre 2022 bis 2026 wurde bereits im November vom Gemeinderat beschlossen. Die zwischenzeitlich notwendig gewordenen Änderungen wurden eingearbeitet.
Das Haushaltsvolumen des Jahres 2022 beträgt 11,4 Mio. Euro und ist damit so hoch wie noch nie in der Gemeinde Großerlach. Davon entfallen 5,1 Mio. Euro auf die Investitions- und Finanzierungstätigkeiten im Finanzhaushalt und 6,3 Mio. Euro auf laufende Erträge und Aufwendungen im Ergebnishaushalt.
Im Jahr 2022 kann voraussichtlich ein positives ordentliches Ergebnis in Höhe von 176.650 Euro erzielt werden. Die ordentlichen Aufwendungen inkl. Abschreibungen werden somit nicht nur durch die laufenden Erträge gedeckt, es wird sogar ein Überschuss erzielt, welcher der Rücklage zugeführt werden kann. Grund für dieses Ergebnis sind insbesondere die hohen Schlüsselzuweisungen und Steuereinnahmen, welche gemäß aktueller Steuerschätzung sehr positiv ausfallen. Trotz weiterhin sehr hoher Umlageverpflichtungen verbleiben der Gemeinde damit voraussichtlich knapp 600.000 Euro mehr als noch im Vorjahr. Größter Ausgabeposten sind die Personalkosten mit rd. 1,8 Mio. Euro, knapp vor den Umlagezahlungen mit 1,7 Mio. Euro, davon ca. 1,0 Mio. Euro an Kreisumlage.
Aus laufender Verwaltungstätigkeit kann zudem ein Zahlungsmittelüberschuss in Höhe von 527.350 Euro als Deckungsbeitrag für den Gesamthaushalt erwirtschaftet werden, um welchen sich die Deckungslücke aus Investitionen verringert. Der verbleibende Finanzierungsmittelbedarf für das Jahr 2022 liegt somit bei 307.450 Euro. Um diesen Betrag verringert sich die in den Vorjahren angesparte Liquidität der Gemeinde, welche danach planmäßig auf Ende des Jahres 2022 bei 2.525.832 Euro, und somit noch deutlich oberhalb der für die Gemeinde Großerlach berechneten Mindestliquidität von 100.400 Euro, liegt.
Die Finanzierung der zahlreichen und kostspieligen Investitionen ist nur durch die guten Zuschussmöglichkeiten, insbesondere aber durch die im vergangenen Jahr realisierten Bauplatzverkäufe aus dem Baugebiet Schwalbenflug IV möglich. Ende 2022 wird der Schuldenstand voraussichtlich bei 1.027.800 Euro betragen, die Pro-Kopf-Verschuldung liegt somit bei 405 Euro. Nach heutigem Stand wird unter der Voraussetzung einer weiterhin positiven Gesamtentwicklung in den nächsten Jahren keine Kreditaufnahme nötig sein und der Schuldenstand auf Ende des Jahres 2025 nur noch bei ca. 600.000 Euro liegen.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2022.
 
Tiefbrunnen „Scheiterhau“
Im November 2021 ist die 2006 eingebaute Pumpe im Tiefbrunnen „Scheiterhau“ ausgefallen und muss ersetzt werden. Für die Erneuerungsmaßnahme wurde ein Angebot der Fachfirma AQUAPLUS eingeholt. Das Angebot umfasst zwei Pumpenmodelle als Alternativen. Hierbei liegt die Pumpe des Herstellers Grundfos preislich deutlich günstiger und ist innerhalb einer deutlich geringeren Lieferzeit verfügbar. Da mit diesem Modell auch vergleichbar gute Erfahrungen gemacht wurden, empfehlen sowohl die Fachfirma Aquaplus, als auch das Ingenieurbüro Riker + Rebmann den Einbau dieser Pumpe zum Gesamtangebot von 16.475,00 € netto. Im Angebotspreis sind optionale Leistungen enthalten, welche auf Abruf bei Bedarf fällig werden, im Vorfeld aber nicht absehbar sind. Erst wenn die alte Pumpe ausgebaut wurde, erfolgt eine Kamerabefahrung des Brunnenschachts zur Festlegung der genau erforderlichen Maßnahmen. Hinzu kommen noch die Kosten für elektrische Anschlussarbeiten, bauseits zu stellende Leistungen und Untersuchungen.
Der Gemeinderat schloss sich einstimmig der Empfehlung an. Die Mittel wurden im Haushaltsplanung 2022 berücksichtigt.
 
Städtebauliche Erneuerung Großerlach
In den vergangenen Jahren bzw. Jahrzehnten wurden in verschiedenen Teilorten Ortsentwicklungsmaßnahmen durchgeführt, im Hauptort Großerlach ist dies bislang nicht erfolgt. Man hatte zwar 2001 eine städtebaulichen Grobanalyse für Großerlach durchgeführt, damals aber die Durchführung einer städtebaulichen Sanierung über das Landessanierungsprogramm (LSP) nicht weiterverfolgt. Grund hierfür war damals einerseits gewesen, dass konkret anstehende kommunale Projekte (Gemeindehalle) besser über das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) gefördert wurden und dies zeitgleich mit dem LSP nicht möglich war. Darüber hinaus standen die Finanzmittel für die beim LSP vorgegebene kommunale Finanzierungsbeteiligung auch bei privaten Vorhaben nicht zur Verfügung. Die damals erstellte Grobanalyse konnte dann jedoch als Grundlage für den erfolgreichen ELR-Aufnahmeantrag und die anschließenden Folgeanträge für Einzelvorhaben genutzt werden. Nachdem diese kommunalen ELR-Projekte Zwischenzeitlich erfolgreich umgesetzt werden konnten, könnte nun eine städtebauliche Erneuerungsmaßnahme im Hauptort Großerlach angegangen werden.
Im Haushaltsplan 2022 wurden Mittel für ein gesamtörtliches Entwicklungskonzept und eine gebietsbezogene Entwicklungskonzeption eingestellt. Diese sollen als Grundlagen für eine Antragsstellung in ein Programm der städtebaulichen Erneuerung dienen. Die STEG Stadtentwicklung GmbH, welche bereits o.g. Grobanalyse erstellt hatte, hat ein Angebot für diese Maßnahmen unterbreitet und sich im Dezember nichtöffentlich im Gemeinderat vorgestellt.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die STEG Stadtentwicklung GmbH mit der Erstellung des Entwicklungskonzepts zu beauftragen.
 
Barrierefreier Umbau Bushaltestellen
Der Gemeinderat hatte beschlossen, für das Programmjahr 2022 vorrangig für folgende Bushaltestellen den barrierefreien Umbau vorzusehen und hierfür einen Zuschussantrag einzureichen:

  • Großerlach, Grundschule
  • Grab, Limesweg
  • Ortsmitte Neufürstenhütte (beide Fahrtrichtungen)

Im Haushaltsplan 2022 ist hierfür ein Gesamtbetrag in Höhe von 120.000 Euro vorgesehen (davon 90.000 Euro Zuschuss). Das Büro Riker + Rebmann wurde mit den entsprechenden Planungsleistungen beauftragt.
Ein entsprechender Umbau der bestehenden Haltestelle Grab, Limesweg wäre mit einem größeren Eingriff im Bestand verbunden, das vorhandene historische Pflaster vor dem alten Schulhaus Grab müsste entfernt werden, ebenso die Grube für den Maibaum.
Aus diesem Grund wurden zwei Standortvarianten erarbeitet. Zum einen die Versetzung der Haltestelle vor die „Rathauswiese“ und zum anderen eine Verlegung in den „Kronenweg“.
Variante 1 hat zur Folge, dass die vorhandenen Stellplätze entfallen, ebenso der Baum am Zugang zur Verwaltungsstelle. Zudem werde die Nutzung der Rathauswiese eingeschränkt. Hinzu komme, dass der Limesweg in diesem Bereich aufgrund von Setzungen saniert werden müsse. Die Kosten werden auf ca. 90.000 Euro geschätzt.
Variante 2 ist nur realisierbar, wenn eine Teilfläche des angrenzende Privatgrundstücks erworben werden kann. Mit dem Eigentümer wurde bereits gesprochen, dieser habe bereits grundsätzliche Zustimmung signalisiert. Die Kostenschätzung liegt bei 65.000 Euro.
Bei beiden Varianten müsste die Busbordlänge auf 9 Meter begrenzt werden, grundsätzlich seien 12 Meter erforderlich.
In seiner Sitzung am 30.11.2021 hat sich der Ortschaftsrat Grab mehrheitlich für die Verlegung der Bushaltestelle in den Kronenweg, Variante 2, ausgesprochen. Im Rahmen der Straßenverkehrsschau haben die Teilnehmer (Straßenverkehrsbehörde, Polizei, Busunternehmen und Straßenbau) ebenfalls die Variante 2 bevorzugt.
Der Gemeinderat schloss sich einstimmig der Empfehlung des Ortschaftsrat Grab an.
Ob im Zuge einer Realisierung die aktuell provisorisch angelegten Stellplätze am Limesweg neu angelegt werden können, hängt von der Finanzierbarkeit in Abwägung mit anderen dringend anstehenden Investitionen ab. Die Kosten werden derzeit ermittelt.
 
Sanierung Kinderhaus Großerlach
Im Kinderhaus Großerlach soll ein zusätzlicher Raum und ein Windfang geschaffen werden. Die Gemeinde hat hierfür einen Ausgleichstockantrag gestellt und zwischenzeitlich eine Summe von 50.000 Euro bewilligt bekommen. Im Haushaltsplan sind die Kosten von 130.000 Euro eingeplant.
Auf Empfehlung des beauftragten Architekten wurden die erforderlichen Arbeiten als Generalunternehmer ausgeschrieben. Es wurden zwei Angebote eingereicht. Günstigster Bieter war dabei die Zimmerei Czerny aus Spiegelberg mit einer Summe von 98.800,48 Euro. Das andere Angebot lag um rd. 3.200 Euro darüber.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, den Auftrag an die Zimmerei Czerny zu vergeben.
 
Bauplatzverkäufe im Baugebiet „Schwalbenflug IV“
Im Baugebiet „Schwalbenflug IV“ sind bei 4 der 32 Bauplätze die bewilligten Käufer zurückgetreten. Die ortsansässige Rems-Murr-Holzhaus GmbH hat nun Interesse am Kauf des Bauplatzes Nr. 04 (551 m², 104.690 €) geäußert. Gemäß den Bauplatzvergaberichtlinien hat die Gemeinde die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen, einzelne Bauplätze in angemessenem Umfang abweichend von den Zugangsvoraussetzungen und Vergabekriterien zuzuteilen. Ende 2020 hat, unter Anwendung dieser Möglichkeit, die Rems-Murr-Holzhaus GmbH bereits den Zuschlag für 2 Bauplätze im Baugebiet erhalten. Die damaligen Voraussetzungen liegen unverändert auch bezüglich der erneuten Anfrage vor. Der Gemeinderat beschloss daher einstimmig, Bauplatz Nr. 4 an die Firma Rems-Murr-Holzhaus GmbH zu veräußern.
Die drei weiteren noch nicht veräußerten Bauplätze werden in den nächsten Wochen über die Online-Plattform „Baupilot“ noch einmal ausgeschrieben. 

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Kontakt

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Stuttgarter Straße 18

rathaus(@)grosserlach.de