Gemeinde Großerlach

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Sitzung des Gemeinderats am 18.11.2021 - Bericht

Investitionsprogramm 2022 - 2026
Kämmerin Saskia Pulver trug das Investitionsprogramm für die kommenden Haushaltsjahre vor und ging dabei auf die wesentlichen Investitionen und Vorhaben ein. So ist im kommenden Jahr eine weitere Sanierungsmaßnahme in der Grundschule Großerlach geplant. Vorgesehen sind die Erneuerung der Beschattung und die Sanierung der Fenster. Bei Kosten in Höhe von 120.000 Euro rechnet die Gemeinde mit einer Förderung von ca. 40 Prozent aus dem Ausgleichstock. Ein weiteres Projekt ist die Herstellung der Barrierefreiheit an Bushaltestellen. Hierfür sind erste Vorhaben im Jahr 2022 vorgesehen. Die Kosten für das erste Maßnahmenpaket werden sich voraussichtlich auf 108.000 Euro belaufen. Dabei hofft die Gemeinde auf einen Landeszuschuss von rund 62.000 Euro. Als größtes Investitionsvorhaben ist der Breitbandausbau mit 3,8 Mio. Euro eingeplant. Zuschüsse erhält die Gemeinde hierfür von Bund und Land. Diese werden voraussichtlich bei 3,4 Mio. Euro liegen. Mit den Salzsilos für den Bauhof, der Anschaffung von Luftfiltergeräten für Schule und Kindergärten, Straßensanierungen, der weiteren LED-Umstellung im Bereich Straßenbeleuchtung und den neuen Bestattungsformen auf dem Liemersbacher Friedhof sind weitere Vorhaben für das kommende Jahr geplant. Da der Umbau des Kinderhauses Großerlach und die Maßnahme „Glockenturm Neufürstenhütte“ nicht wie eigentlich geplant im Jahr 2021 umgesetzt werden konnte, müssen diese Maßnahmen erneut eingeplant werden. Auf der Einnahmeseite wird mit Erlösen in Höhe von 520.000 Euro aus Bauplatzverkäufen gerechnet. Nur so ist auch die vorgesehene Planungsfülle überhaupt finanzierbar. Dennoch besteht nach derzeitiger Planung eine Deckungslücke in Höhe von 737.700 Euro. Dieser Finanzierungsmittelbedarf kann grundsätzlich durch einen Zahlungsmittelüberschuss im Ergebnishaushalt und Kreditaufnahmen gedeckt werden. Ist ein vollständiger Ausgleich nicht möglich, so wird das verbleibende Defizit die liquiden Mittel der Gemeinde schmälern. Hier muss ein sinnvoller Ausgleich zwischen maßvoller Neuverschuldung und Reduzierung der Liquidität geschaffen werden, damit die Gemeinde handlungsfähig bleibt und die erheblichen Aufgaben der kommenden Jahre finanziell stemmen kann.
Abgesehen von in Vorjahren eingegangenen Verpflichtungen bei laufenden Projekten oder gesetzlichen Fristen zur Erfüllung bestimmter Vorgaben sind die für die Folgejahre 2023 bis 2026 im Investitionsprogramm enthaltenen Planansätze als Merkposten unter Finanzierungsvorbehalt der weiteren Haushaltsentwicklung und der Deckungsfähigkeit in den kommenden Haushaltsjahren zu betrachten. Bei der Planung muss zudem darauf geachtet werden, dass für denselben Fördertopf nicht mehrere Maßnahmen im selben Jahr eingeplant sind. Weitere kostspielige Anforderungen und Belastungen, welche sich für die Kommunen in Zukunft aus politischen Wünschen, Prioritäten, Entscheidungen und Entwicklungen auf Bundes-, Landes- und Kreisebene ergeben werden, sind dabei noch nicht berücksichtigt und noch nicht absehbar.
Im Jahr 2023 sind Maßnahmen wie der Parkplatz bei Kindergarten und Gemeindehalle, die Sanierung des Sanitärbereichs in der Schwalbenflughalle, die Gestaltung der Ortsmitte in Großerlach, der Umbau weiterer barrierefreier Bushaltestellen sowie der Breitbandausbau eingeplant. Das Jahr 2024 enthält Planzahlen für die Sanierung des ehemaligen Rathauses in Grab, den Umbau barrierefreier Bushaltestellen und die Umsetzung der Abwasserkonzeption. Im Jahr 2025 wird voraussichtlich die Erweiterung der Grundschule zur Sicherstellung der Ganztagsbetreuung notwendig. Außerdem ist ein großer Teilbetrag zur Umsetzung der Abwasserkonzeption eingeplant. Ebenso ist die Gemeinde im Jahr 2026 mit der Abwasserkonzeption, der Sanierung gemeindeeigener Gebäude sowie der Umsetzung des letzten Abschnitts der Trinkwasserkonzeption (Erlacher Bach) vor große finanzielle Herausforderungen gestellt.
Der Gemeinderat stimmte einstimmig dem Investitionsprogramm 2022- 2026 zu.
 
Räum- und Streupflichtsatzung
Aufgrund eines Gerichtsurteils hat der Gemeindetag seine Mustersatzung geändert. Das OLG Karlsruhe hat festgestellt, dass es bei innerörtlichen Straßen ohne Gehwegen in der Regel ausreicht, wenn bei Glätte im Winter auf einer Straßenseite ein Streifen von einem Meter geräumt und bestreut wird. Die bisher in der Satzung enthaltene Vorgabe, auf beiden Seiten einen entsprechenden Streifen zu streuen, ist damit nicht mehr rechtssicher. Es ist nun eine jährlich wechselnde Räum- und Streupflicht vorgesehen, in ungeraden Jahren sind die Straßenanlieger mit ungeraden Hausnummern, in geraden Jahren die Straßenanlieger mit geraden Hausnummern verpflichtet, zu räumen und zu streuen.
Da die seitherige Satzung der Gemeinde aus dem Jahr 1990 stammt, wurde von Verwaltungsseite eine Neufassung der Satzung, in Anlehnung an die Mustersatzung vorgeschlagen, welche der Gemeinderat auch einstimmig beschloss.
Neben der zuvor genannten Änderung wurde die klarstellende Reinigungsverpflichtung für den unbefestigten Bereich um Straßenbäume mit aufgenommen. Für Fußwege ist nun ausdrücklich klargestellt, dass die Anliegerverpflichtung grundsätzlich jeweils für die Mitte des Fußweges besteht. Anlieger an Bushaltestellen müssen die Gehwege bis zur Bordsteinkante bei Glätte so räumen und streuen, dass ein gefahrloses Ein- und Aussteigen und ein Zu- bzw. Abgang zum Buswartehaus gewährleistet ist. Entgegen der Mustersatzung, die ein Verwendungsverbot von Streusalz enthält, wurde in die Neufassung aufgenommen, dass die Verwendung von auftauenden Streumitteln auf ein Mindestmaß zu reduzieren und nur zur Vermeidung/Beseitigung von akuter Eisglätte gestattet ist.
Die neue Satzung sieht eine Änderung beim zeitlichen Beginn und Ende der Räum- und Streupflicht vor. Geh- und Fußwege und Straßenränder müssen montags bis freitags bis 7.00 Uhr, samstags bis 8:00 Uhr und sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr geräumt und gestreut sein. Gegebenenfalls muss bei starkem Schneefall oder Eisglätte, das Räumen und Streuen wiederholt werden. Die Pflicht endet nun bereits schon um 20:00 Uhr.
 
Waldkindergarten
Eine Vorabstimmung mit verschiedenen Fachbehörden hat verschiedene Erkenntnisse für die weiteren Planungen ergeben. Laut Gesundheitsamt wird aufgrund arbeitsschutzrechtlicher Bestimmungen eine Toilette für das Personal erforderlich sein. Dies kann auch eine Komposttoilette oder ähnliches sein, die bei einem eingruppigen Waldkindergarten auch von den Kindern mitbenutzt werden dürfte. Eine bauliche Erweiterung der Schutzhütte wird nicht möglich sein und auch die Überlegung, eine Durchgangstür zum Lageranbau vorzusehen, um hier ggfs. die Garderobe unterzubringen, wurde abschlägig beschieden.
Ein größerer Knackpunkt war die Frage der zulässigen Gruppengröße in Zusammenhang mit der erforderlichen Betriebserlaubnis, wie es in der vorangegangenen Beratung bereits angesprochen wurde. Die Anfrage beim für die Betriebserlaubnis zuständigen Landesjugendamt (KVJS) hat erwartungsgemäß ergeben, dass die angedachte Schutzhütte mit 16 m² für 20 Kinder und 2-3 Fachkräfte zum Aufenthalt beim Aufwärmen oder schlechtem Wetter auch für einen längeren Zeitraum als sehr knapp beurteilt wird und eine Betriebserlaubnis für eine „volle“ Gruppe mit 20 Kindern schwierig werden könnte. Leider hat die Überlegung, die Betriebserlaubnis des Waldkindergartens für eine reduzierte Gruppenstärke (z.B. 15 Kinder) zu beantragen, ergeben, dass dies in Baden-Württemberg rechtlich nicht möglich ist. Daher bliebe im Falle einer Ablehnung einer beantragten Betriebserlaubnis nur die alternative Möglichkeit, eine Kleingruppe mit maximal 10 Kinder einzurichten. Sollte jedoch eine Betriebserlaubnis für 20 Kinder erteilt werden, wäre die Gemeinde als Trägerin nicht verpflichtet, diese dann auch maximal zu belegen. Die Verwaltung schlug darum vor, zunächst zu versuchen eine Betriebserlaubnis für die reguläre Gruppengröße von 20 Kindern zu erlangen, verbunden mit dem Ziel, diese dann nicht ausschöpfen zu wollen. Aber so habe man wenigstens die Möglichkeit in Absprache mit dem Betreuungskräften für mehr als nur 10 Kinder ein Angebot zu schaffen, seien es dann auch nur 12 oder 15. Dies wurde vom Gemeinderat ebenso einstimmig begrüßt, wie der weitere Vorschlag, hilfsweise im Falle der Ablehnung dann – trotz des damit verbundenen höheren Abmangels zulasten der Gemeinde – eine Betriebserlaubnis eben nur für 10 Kinder zu beantragen. Damit wurde vom Gemeinderat nochmals ein klares Votum für die Einrichtung eines Waldkindergartens am Standort Knickenwaldhütte abgegeben.
 
Kanalsanierung Neufürstenhütte
Die Ausschreibung der Maßnahme wurde entsprechend dem Gemeinderatsbeschluss aufgehoben, da kein wirtschaftliches Angebot eingegangen war. Auf die erneute Ausschreibung hin wurden 6 wertbare Angebote abgegeben. Günstigster Bieter war hierbei die Firma Hans Bauer Bauunternehmung GmbH aus Alfdorf mit 259.985,77 Euro, die bereits die Kanalsanierung in Großerlach durchgeführt hat. Dieses Ergebnis liegt zwar immer noch rund 46.000 Euro über der damaligen Kostenschätzung, erbringt aber im Vergleich zur aufgehobenen ersten Ausschreibung doch eine Ersparnis von rd. 14.300 Euro. Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Auftragsvergabe an die Firma Bauer.
 
Friedhof Liemersbach
Derzeit laufen die Arbeiten für den neuen Stelenplatz auf dem Friedhof in Neufürstenhütte. Als nächstes soll nun gemäß Beschluss des Gemeinderats, auch auf dem Friedhof in Liemersbach ein ansprechend gestalteter Stelen- und Bestattungsplatz angelegt werden. Um hier im kommenden Haushaltsjahr zeitnah an die Umsetzung gehen zu können, wurde nun der Planungsauftrag erteilt. Dabei wird erneut auf die bewährte Zusammenarbeit mit Silke Rieger gesetzt und auf die klare Linie, dass in Material und Ausstattung das gewollt einheitliche System der Friedhöfe Großerlach, Grab und Neufürstenhütte fortgeführt wird. Im Haushaltsplan 2022 wird ein Mittelansatz von 60.000 Euro vorgesehen.
 
Glasfaserausbau
Die Deutsche Telekom AG hat angekündigt, dass Ende November 2021 der Glasfaserausbau im Rahmen des interkommunalen Breitbandprojektes der Stadt Murrhardt und der Gemeinden Althütte, Sulzbach an der Murr und Großerlach starten soll. Begonnen wird mit dem Ausbau in den unterversorgten Bereichen mit der Vorwahl 07903 innerhalb der Gemeinde Großerlach. Im Frühjahr 2022 sollen dann auch die Arbeiten in den anderen Gebieten der Förderkulisse beginnen. Bereits heute können sich die Grundstückseigentümer in den Fördergebieten der Vorwahlbereiche 07903 und 07193 für einen kostenlosen Hausanschluss registrieren (Online auf www.telekom.de/jetzt-glasfaser).
Förderfähig bedeutet, dass die Bandbreite technisch weniger als 30 Mbit/s im Download beträgt. Dies trifft im Hauptort Großerlach für den Teilbereich Süd (ca. In der Reute bis Sommerhalde) zu, sowie in den Ortsteilen Altfürstenhütte, Böhringsweiler, Hals, Hohenbrach, Kuhnweiler, Liemersbach, Schöntalhöfle, Schöntalsägemühle, Wiedhof, sowie Erlach, Oberfischbach, Mittelfischbach und Unterfischbach.
Der Ausbau ist mit erheblichem Planungs- und Abstimmungsaufwand verbunden, wobei auch die Gemeindeverwaltung hinsichtlich Festlegung von Standorten für Netzverteiler, Leitungstrassen und Wegerechte äußerst zeitintensiv eingebunden ist.
Die Festlegung der Standorte für die innerörtlichen Netzverteiler ist hierbei weitestgehend abgeschlossen. Momentan erfolgt die Endabstimmung der Trassenführung außerorts und innerorts, und das damit verbundene Verfahren zur Erteilung der erforderlichen Wegerechte nach dem Telekommunikationsgesetz.
Auch für gemeindeeigene Gebäude besteht die Möglichkeit einen Glasfaseranschluss zu bekommen. Einstimmig beschloss der Gemeinderat den Anschluss, für sämtliche öffentlichen Einrichtungen (Rathaus, Schule, Kindergärten, Hallen, Feuerwehr usw.) zu beantragen. Ebenso sollen in Abstimmung mit dem Büro Riker + Rebmann für einen zukunftssicheren Ausbau der Fernwirktechnik die entsprechenden Funktionsgebäude der Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung angeschlossen werden.
 
Luftfilter an Grundschule und Kindergärten
Gemäß dem Beschluss des Gemeinderats im September wurden zwischenzeitlich die möglichen Förderungen für mobile Geräte beantragt und unter Einbeziehung eines Beraters geprüft, welche Geräte für den Einsatz in den jeweiligen Einrichtungen am geeignetsten, effektivsten und zeitnah verfügbar sind. Bei einer fachlichen Gesamtbetrachtung auch hinsichtlich Energieeffizienz, Klimaschutz und Nachhaltigkeit wäre aus lüftungstechnischer Sicht demnach der Einbau von fest installierten Raumlufttauscher (Zu-/Abluftventilatoren) zu empfehlen. Neben dem lufthygienischen Effekt käme hier noch eine spürbare Reduzierung der Emissionen und der Heizkosten hinzu. Im Sommer haben die Geräte zudem einen gewissen Kühlungseffekt. Darüber hinaus sind diese Anlagen in der Regel leiser im Betrieb. Die Kosten liegen je Gerät (inklusive der grob geschätzten Installationskosten) bei rd. 5.000 Euro, wobei ein Gerät pro Raum ausreicht. Der Einbau in den vier Klassenzimmern in der Grundschule wäre ohne größeren Aufwand möglich. Ebenso im Musiksaal und im hinteren Betreuungsraum, ebenso in den Gruppenräumen im Kindergarten Grab. Der Einbau im Kinderhaus Großerlach gestaltet sich in zwei Räumen etwas schwieriger, ansonsten wäre es auch dort problemlos realisierbar.
In Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren wird Beschaffung und Einbau von Zu-/Abluftventilatoren vom Bund gefördert, allerdings nur in Räumen mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit. Da dies für die Räumlichkeiten in Großerlach nicht zutrifft, scheidet diese Förderung aus. Allerdings wären für die Schule alternative Fördermöglichkeiten vorhanden, z.B. im Zuge der für 2022 geplanten Ausgleichsstockmaßnahme Beschattung und Fenstersanierung in der Grundschule. Nachteil hierbei wäre die geringere Förderquote und die späte Entscheidung über die Bewilligung (Sommer 2022).
Die Gemeindeverwaltung schlug vor, für die Grundschule den Einbau von Zu-/Abluftventilatoren in den Klassenzimmern als dauerhafte und energetisch sinnvolle Maßnahme im Zuge der Ausgleichstockmaßnahme mit zu berücksichtigen.
Parallel habe man mobile Raumluftreinigungsgeräte zum Testen in den Klassenzimmern und auch in den Kindergärten bestellt. Sofern sich diese bewähren, könnte die erforderliche Anzahl an Geräten angemietet werden. Die Miete der Geräte wäre förderfähig. So habe man, Förderung und Lieferung vorausgesetzt, bis zum Einbau der fest installierten Raumluftgeräte mit den mobilen Geräten eine Übergangslösung für die Raumlufthygiene. Der Gemeinderat stimmte diesem Vorschlag einstimmig zu.
 
Bekanntgaben
Im Baugebiet „Schwalbenflug IV“ sind 4 Kaufverträge doch nicht zustande gekommen. Diese werden daher in den nächsten Wochen erneut über die Online-Plattform „Baupilot“ ausgeschrieben.

Weitere Informationen

Kontakt

Gemeinde Großerlach

Stuttgarter Straße 18

rathaus(@)grosserlach.de