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Waldkindergarten
Der Gemeinderat hatte sich im Juni 2021 grundsätzlich dafür ausgesprochen, die Einrichtung eines Wald-/Naturkindergartens in kommunaler Trägerschaft zu prüfen. In der aktuellen Sitzung wurde nun berichtet und über das weitere Vorgehen beraten. So wird ein Wald-/Naturkindergarten üblicherweise für Kinder ab 3 Jahren bis Schuleintritt in Form eines Halbtageskindergartens oder mit verlängerten Öffnungszeiten (VÖ) betrieben. Diese Betriebsform wurde nun auch seitens der Verwaltung mit je 6 Betreuungsstunden von Montag bis Freitag empfohlen. Ob die maximale Gruppenstärke von 20 Kindern möglich sei, hänge auch von den räumlichen Gegebenheiten ab. So müsse neben einem geeigneten Wald- bzw. Wiesenstück auch eine beheizbare Schutzhütte oder ähnliches in ausreichender Größe mit datenschutzkonformen Möglichkeiten für Büroarbeit, Ablage und Besprechungen zur Verfügung stehen.
Die Gemeindeverwaltung berichtete nun darüber, dass als möglicher Standort im Bereich „Knickenwald“ eine vom Forst nicht mehr genutzte ehemalige Pflanzschule als Schutzhütte nebst der umliegenden Waldfläche angepachtet werden könnte. Dringend anstehende Ertüchtigungsarbeiten an der Hütte und im Gelände wurden im Hinblick auf eine derartige künftige Nutzungsmöglichkeit durch den Forst bereits in Angriff genommen. Der Forst würde auch die weiteren notwendigen Renovierungsarbeiten, in Abstimmung mit der Gemeinde, vornehmen.
Der Gemeinderat äußerte sich kritisch, ob in der vorgesehenen Schutzhütte eine Betreuung von bis zu 20 Kindern möglich sei, der Standort an sich und die weiteren Rahmenbedingungen wurde positiv bewertet. Bürgermeister Jäger stellte klar, dass in einem Waldkindergarten die Betreuung im Freien zwar den Vorrang habe und die Schutzhütte genau als solche zu verstehen sei, aber natürlich dennoch angemessene Platzverhältnisse bedacht werden müssen. Er gehe deshalb davon aus, dass man zunächst mit einer kleineren Gruppe an den Start gehen werde. Dies wäre aber einmal ein Anfang, dann sehe man weiter.
Welche weiteren Anforderungen, beispielsweise bezüglich sanitärer Anlagen, zu erfüllen sind, um die erforderliche Betriebserlaubnis des KVJS zu erhalten, befindet sich noch in der Klärung. Für die personelle Besetzung sind zwei Fachkräfte während der gesamten Öffnungszeit vorgeschrieben, wobei seitens der Verwaltung vorgeschlagen wurde, für den Waldkindergarten insgesamt 3 Fachkräfte (z.T. in Teilzeit) vorzusehen, um eine Urlaubs-/Krankheitsvertretung zu gewährleisten.
Wunschtermin für eine Betriebsaufnahme wäre im Laufe des 2. Quartals 2022. Ob dies gelingt, hängt davon ab, bis wann die baulichen Maßnahmen ausgeführt sind, wann seitens des KVJS die Betriebserlaubnis erteilt wird und wann das erforderliche Personal zur Verfügung steht.
Der Gemeinderat stimmte dem vorgeschlagenen Weg einstimmig zu und beauftragte die Verwaltung, die Betriebserlaubnis und erforderlichen Genehmigungen zu beantragen sowie die weiteren notwendigen Schritte jeweils zu gegebener Zeit in die Wege zu leiten.
Kanalsanierung Neufürstenhütte
Die Sanierung der Kanalhaltungen und Abwasserschächte in Neufürstenhütte wurde öffentlich ausgeschrieben. Dabei wurde die Maßnahme in zwei Gewerke getrennt. Für die Arbeiten zur offenen Sanierung wurden ca. 215.000 Euro und zur grabenlosen Sanierung ca. 113.000 Euro kalkuliert. Mit den Arbeiten zur Kanalsanierung soll bereits Ende November begonnen werden. Fertigstellung ist für Juli 2022 geplant.
Für die Kanalsanierung in geschlossener Bauweise gingen 11 Angebote ein, wovon eines nicht gewertet werden konnte. Günstigster Bieter war die Fa. Kanalexperten Reitz aus Esslingen mit einem Angebotspreis in Höhe von 89.870,44 Euro. Das Angebot lag etwa 20% unter der Kostenschätzung. Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Vergabe an die Fa. Reitz.
Für die Kanalsanierung in offener Bauweise gingen 3 Angebote ein, wobei das günstigste Angebot mit 274.258,59 Euro um rd. 60.000 Euro und somit 28 Prozent über der Kostenschätzung lag. Darum schlug die Verwaltung auf Empfehlung des Ingenieurbüros Riker + Rebmann vor, die Ausschreibung aufgrund der deutlichen Kostenüberschreitung wegen Unwirtschaftlichkeit aufzuheben. Man sei zuversichtlich, mit einer erneuten Ausschreibung einen niedrigeren Angebotspreis zu erzielen. Es würde keine zeitliche Verzögerung bei der Baumaßnahme entstehen. Der Gemeinderat schloss sich mehrheitlich dem Verwaltungsvorschlag an.
Straßenbeleuchtung
In den vergangenen Jahren wurde die Straßenbeleuchtung im Hauptort Großerlach, in den Ortdurchfahren Grab und Neufürstenhütte sowie in Hohenbrach auf LED-Technik umgerüstet.
Derzeit gibt es wieder eine 30%ige Förderung des Bundes für die LED-Umstellung. Die Antragstellung muss in 2021 erfolgen, die Umsetzung kann allerdings erst im Jahr 2022 erfolgen. Die Bagatellgrenze liegt bei 25.000 Euro, womit ca. 70 Leuchten umgerüstet werden können. In welchem, möglichst zusammenhängenden Gebiet, eine Umrüstung für maximal 30.000 Euro realisierbar wäre, werde derzeit ermittelt.
Seit Jahresbeginn schreibt das Naturschutzgesetz eine insektenschonendere Straßenbeleuchtung vor. Darunter ist unter anderem die Verwendung von warmweißem Licht zu verstehen. Die bei den bisher staatlich geförderten Umstellungen verwendeten Leuchtmittel erfüllen diese neuen Bedingungen leider nicht, was an den Übergängen zu unterschiedlichen Lichtverhältnissen führen wird. Es sei auch davon auszugehen, dass diese zuletzt installierten Leuchtmittel langfristig ebenfalls wieder ausgetauscht werden müssen. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, einen Förderantrag zu stellen und die voraussichtlichen Kosten im Haushaltsplan 2022 zu berücksichtigen.
Forstbetriebsplan 2021
Das Kreisforstamt hat den Forstbetriebsplan für das Jahr 2022 vorgelegt.
Der regelmäßige Regen seit Jahresbeginn hat die Wasservorräte im Boden wieder aufgefüllt und der Borkenkäfer entwickelte „nur“ zwei Generationen. Die Waldbesitzer stehen aber weiterhin vor großen Herausforderungen. Angefallenes Schadholz muss schnell geerntet und aus dem Wald verbracht werden und die Aufforstung der Wälder erfordert deutlichen Mehraufwand. Hier werde man künftig auf Vielfalt und Mischung der Baumbestände sowie eine geringere Bestandsdichte setzen. Von den in 2021 geplanten Holzerlösen von 9.000 Euro konnten bisher tatsächlich nur 2.000 Euro realisiert werden.
Im Planjahr 2022 wird mit einem Holzeinschlag von 180 Festmeter gerechnet, vorrangig weiterhin Schadholz. Es wird dabei mit Einnahmen aus Holzerlösen von 14.000 Euro gerechnet. Für erforderliche Unterhaltungsmaßnahmen an Waldwegen der Gemeinde werden wie in den Vorjahren 5.000 Euro eingeplant. Für den erhöhten Aufforstungs- und Pflegeaufwand werden 2.700 Euro angesetzt. Nach derzeitiger Planung wird der Bereich Forst 2022 mit einem negativen Ergebnis von -54,56 Euro abschließen.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig den Forstbetriebsplan 2022.
Standesamt
Im Standesamtsbezirk Großerlach sind derzeit mit Steffen Barth und Tanja Kübler zwei Standesbeamte bestellt. Außerdem fungiert Bürgermeister Christoph Jäger als Eheschließungsstandesbeamter.
Die zum 01.10.2021 neu eingestellte Mitarbeiterin Heike May erfüllt die fachlichen Voraussetzungen und somit die Eignung für das Amt des „Voll“-Standesbeamten, so war sie bei ihrer vorherigen Gemeinde bereits zur Standesbeamtin bestellt worden.
Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Bestellung von Frau May zur Standesbeamtin zum 01.11.2021 zu.
Bekanntgaben