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Anpassung Kindergartengebühren
Die Vertreter des Gemeindetages, Städtetages und der Kirchenleitungen sowie der kirchlichen Fachverbände in Baden-Württemberg haben die neuen Landesrichtsätze für die Kindergartengebühren festgesetzt. Man ist dabei von einer Steigerung von 2,9 % ausgegangen. An diesen Festsetzungen orientiert sich auch die Gemeinde Großerlach bei der Festlegung der örtlichen Gebühren.
Wie schon 2021 wird die Umstellung der Kindergartengebühren zum Kalenderjahreswechsel umgesetzt. Auf die öffentliche Bekanntmachung der Kindergartensatzung wird hingewiesen
Raumluftfiltergeräte in Grundschule und Kindergärten
Neben den Testungen und dem Tragen von Masken spielt im Bereich der Kinder bis 12 Jahren der Aspekt der Raumlufthygiene eine zentrale Rolle bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie. Dabei ist sich die Wissenschaft weitestgehend einig, dass vorrangig ein sachgerechtes Lüften von Innenräumen wirksam ist. In Räumen mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit wird darum auch der Einsatz von Raumluftfiltergeräten empfohlen.
Entsprechend waren Raumluftfiltergeräte bisher ausschließlich für Einrichtungen/Räume mit eingeschränkten Lüftungsmöglichkeiten zuschussfähig. Neuerdings ist dies nun auch für den Einsatz in Räumen mit ausreichender Lüftungsmöglichkeit möglich, allerdings nur in den Klassen 1 bis 6, sowie in Kindergärten.
In sämtlichen Klassenzimmern und Gruppenräumen der Gemeinde sind uneingeschränkte Lüftungsmöglichkeiten vorhanden. Die Gemeinde hatte zudem bereits vor Monaten CO2-Ampeln als „Belüftungskontrolle“ für alle Klassen- und Betreuungsräume der Grundschule und der Kindergärten angeschafft.
Ein Raumluftfiltergerät kann das regelmäßige Lüften des Raumes nicht ersetzen, sondern nur ergänzen. Das regelmäßige Lüften alle 20 Minuten ist auch weiterhin verpflichtend. Auch kann allein durch den Einsatz eines solchen Gerätes im Falle einer Infektion eines Kindes oder einer Lehr-/Betreuungskraft keine Quarantäneverpflichtung von Kontaktpersonen vermieden werden. Hinzu kommen Faktoren beim Betrieb der Geräte, wie die nicht unerheblichen Geräuschemissionen und die funktionsbedingte dauerhafte Zugluft. Diese Argumente sprechen im Grunde zunächst eher gegen eine Beschaffung von Raumluftreinigern. Zumal nach den derzeitigen Vorschriften auch die Maskenpflicht in der Schule und somit auch im Klassenzimmer unabhängig von der Ausstattung mit solchen Geräten weiterhin bestehen bliebe.
Da die politische Bewertung von Schutzmaßnahmen jedoch einer großen Dynamik unterliegt, kann nicht ausgeschlossen werden, dass zu einem späteren Zeitpunkt die „Maskenpflicht“ für Kinder in Schulen/Einrichtungen entfällt oder zumindest gelockert wird, wenn dort beispielsweise durch den Einsatz von Luftfiltergeräten im Zusammenhang mit der Stoßlüftung das Infektionsrisiko entsprechend minimiert wird. Dieser Effekt wurde auch durch die Studie der UNI Stuttgart belegt. Für Verwaltung und Gemeinderat war dies das ausschlaggebende Argument dafür, den Einsatz von Raumluftfiltergeräten in der Grundschule und den beiden Kindergärten unter der Voraussetzung der Finanzierbarkeit zu befürworten. Man war sich einig, dass man den Kindern zuliebe auf die Chance einer früheren Befreiung von der Maskenpflicht im Unterricht setzen wolle, auch wenn man noch nicht wisse, ob dies dann tatsächlich eintreten wird. Die Verwaltung wurde daher beauftragt, unter Einbeziehung eines Beraters zu prüfen, welche Geräte für den Einsatz in den jeweiligen Einrichtungen am geeignetsten, effektivsten und zeitnah verfügbar sind und die entsprechenden Förderungen zu beantragen.
Gemeinsamer Gutachterausschuss „Oberes Murrtal“
Der Gemeinderat hatte im März beschlossen, dem Gemeinsamen Gutachterausschusses „Oberes Murrtal“, gebildet für die Gemeinden Sulzbach, Spiegelberg, Großerlach und der Stadt Murrhardt, beizutreten. Die entsprechende öffentlich-rechtliche Vereinbarung ist zwischenzeitlich in Kraft getreten.
Der Gemeinderat hat nun dem Entwurf einer Gebührensatzung der Stadt Murrhardt einstimmig zugestimmt und beschlossen die seitherige Gutachterausschussgebührensatzung aufzuheben.
Straßensanierung Frankenweiler
Nach der Vergabe der Straßensanierungsarbeiten für Böhringsweiler an die Firma Lukas Gläser ist hierfür von Gesamtkosten von rund 90.000 € auszugehen. Abzüglich weiterer kleinerer Maßnahmen stehen noch rund 26.000 bis 30.000 Euro der im Haushaltsplan eingestellten Mittel zur Verfügung. Um diese nicht verfallen zu lassen, schlug die Gemeindeverwaltung vor, kurzfristig über eine Auftragserweiterung die dringend sanierungsbedürftige Ortsdurchfahrt Frankenweiler zu ertüchtigen. Dies bietet sich als wirtschaftliche Lösung an, da die durchzuführenden Arbeiten dem Auftrag für Böhringsweiler entsprechen und die Firma Lukas Gläser auf Anfrage Preisbindung zusicherte.
Der Gemeinderat begrüßte diesen pragmatischen Vorschlag und erteilte einstimmig seine Zustimmung.
Baugebiet „Schwalbenflug IV“
Mit der vom Gemeinderat einstimmigen beschlossen Vergabe der noch 5 freien Bauplätze konnten nun alle 32 Bauplätze innerhalb eines Jahres veräußert werden.
Die Erschließungsarbeiten im Baugebiet befinden sich in der Endphase. Die Asphalttragschicht in den Straßen und Gehwegen des Baugebiet wurde eingebaut. Ende September/Anfang Oktober soll im Zuge der Maßnahme dann auch die Kreisstraße in diesem Bereich einen neuen Straßenbelag erhalten. Hierzu wird eine viertägige Vollsperrung erforderlich sein. Der genaue Zeitpunkt wird noch bekannt gegeben.
Bekanntgaben
Berichte aus früheren Sitzungen finden Sie hier