Hauptmenü
- Gemeinde & Wirtschaft
- Freizeit & Kultur
- Rathaus & Verwaltung
- Leben & Wohnen
Flächennutzungsplan 2020
Im Wege des Vorverfahrens zum Flächennutzungsplan wurden zahlreiche denkbare Entwicklungsflächen mit aufgenommen. Dabei stand für den Gemeinderat immer fest, dass diese Flächen in der Summe letztlich nicht im Flächennutzungsplan ausgewiesen werden sollen, sondern man an der bisherigen, flächensparenden Entwicklungspolitik der vergangenen Jahrzehnte festhalten wolle. Als realistisch und angemessen wird für den Planungszeitraum eine Ausweisung an künftigen Wohnbauflächen von 4 bis 5 ha angesehen. Diese Entwicklungspotentiale sollen sich dabei gemäß Beschluss des Gemeinderats auf den Hauptort Großerlach, sowie die größeren Teilorte Grab und Neufürstenhütte konzentrieren.
Im Wege des Vorverfahrens wurden die Potentialflächen auf ihre Eignung und rechtliche Durchführbarkeit hin überprüft. Der Vorentwurf des Flächennutzungsplans wurde den Trägern öffentlicher Belange mit der Bitte um Stellungnahme vorgelegt und im Rahmen einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung öffentlich ausgelegt. Neben zahlreichen und teilweise sehr ausführlichen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange ging eine Einwendung seitens der Bürgerschaft ein. Darüber hinaus hat der Ortschaftsrat Grab eine Empfehlung betreffend der Ortschaft Grab ausgesprochen. Das beauftragte Planungsbüro LK&P aus Mutlangen hat zu den eingegangenen Stellungnahmen Abwägungsvorschläge erarbeitet.
Herr Wolf, LK&P, präsentierte dem Gremium die einzelnen Flächen mit den eingegangenen Bedenken.
Der Gemeinderat stimmte einstimmig den vorgeschlagenen Abwägungen zu den eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen zu. Des Weiteren wurde beschlossen, dass folgende Wohnbauflächen in den Entwurf des Flächennutzungsplans aufgenommen werden:
· Großerlach: „Gartenstraße“ und „Am Sportplatz“
· Grab: „Schwalbenflug IV“ und „Eichwald“
· Neufürstenhütte: „Dahlienweg“, „Friedhofstraße“ und „Brunnenteich“
Ebenfalls aufgenommen werden die Gewerbeerweiterungsfläche „Mainhardter Weg“ und die Sondergebietserweiterungen „Erlacher Höhe I u. II“, „Heuhotel Schweizerhof“, „Kräuterzentrum Wasenhof“ und „Golfplatz“.
Die Vertreter der Gemeinde Großerlach im Gemeindeverwaltungsverband Sulzbach wurden entsprechend beauftragt.
Wahl des Gemeinderats
Hauptamtsleiter Steffen Barth gab zunächst bekannt, dass sowohl die Gemeinderats-, als auch die Ortschaftsratswahl vom Landratsamt als gültig erklärt worden seien.
Der amtierende Gemeinderat hat nach jeder regelmäßigen Wahl festzustellen, ob bei den gewählten Gemeinderäten ein sogenannter Hinderungsgrund vorliegt. Der Gemeinderat stellt darauf hin einstimmig fest, dass bei den am 7. Juni 2009 gewählten Gemeinderäten keine Hinderungsgründe im Sinne des § 29 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg vorliegen.
Die konstituierende Sitzung des neuen Gremiums findet statt am 30. Juli 2009. Hier werden auch die ausscheidenden Gemeinderäte verabschiedet.
Neubau Gemeindehalle - Mobiliar
Nachdem sich der Gemeinderat in der Mai-Sitzung nach intensivem Probesitzen einstimmig für das Modell Taurus der Firma Braun Stuhlfabrik aus Bad Rappenau für die Bestuhlung der neuen Gemeindehalle festgelegt hatte, wurde zwischenzeitlich die genaue Ausgestaltung der Stühle hinsichtlich Farbe der Schale, der Sitzpolster und der Ausgestaltung der Klapptische durch Gemeindeverwaltung, Architekt und Hersteller auf das Farbkonzept der Halle abgestimmt. Der Umfang der Bestuhlung umfasst 400 Stühle und 60 Klapptische, hinzu kommen 4 Stuhltransportwagen und 6 Tischtransportwagen. Die Kosten hierfür betragen 36.176 Euro, in der Kostenberechnung sind 37.000 Euro vorgesehen.
Des Weiteren sollen noch zwei Rollgarderoben mit angeschafft werden. Die Kosten für eine solche Garderobe liegen bei 2.300 Euro (brutto).
Der Gemeinderat stimmte ohne Gegenstimme der Anschaffung des Mobiliars zu
Ausbau der Ortsdurchfahrt Grab
Die Ortsdurchfahrt Grab ist bis heute unzureichend ausgebaut. Die Fahrbahn ist schadhaft, es fehlen Straßenentwässerungsanlagen und Gehwege, und die Straßenbeleuchtung ist lückenhaft. Beim Straßenbaulastträger Rems-Murr-Kreis konnte Bürgermeister Jäger erreichen, dass der Ausbau voraussichtlich im kommenden Jahr durchgeführt werden soll. Dementsprechend hat der Gemeinderat für das Haushaltsjahr 2010 im Investitionsplan entsprechende Mittel in Höhe von 150.000 Euro eingestellt. Entgegen der ursprünglich vom Landkreis vertretenen Auffassung konnte erreicht werden, dass der geplante Ausbau vom Ortseingang bis zum Anschluss an die bereits ausgebaute Strecke auf Höhe Schwalbenflug durchgezogen werden soll. Auf Drängen der Gemeinde soll auch der Bau einer „Bremsinsel“ am Ortseingang aus Richtung Großerlach kommend realisiert werden. Der Kostenanteil der Gemeinde in Höhe von 60 % an dieser verkehrsberuhigenden Maßnahme entspricht einem diesbezüglich seitens des Kreistags gefassten Grundsatzbeschluss.
Bürgermeister Jäger stellte den Planentwurf, wie bereits zuvor auch dem Ortschaftsrat Grab, dem Gemeinderat vor. Die Planung sieht einen beidseitigen Gehweg vom Ortseingang bis zur Einmündung der Morbacher Straße vor, von da ab verläuft der Gehweg ab der Kirche nur noch einseitig auf der linken Seite bis zum bereits vorhandenen Gehweg in Richtung Wiesenstraße/Schwalbenflug.
Eine auf Basis des vorliegenden Planentwurfs erstellte Kostenberechnung ergab, dass die seitens der Gemeinde Großerlach für 2010 vorgesehenen Mittel auskömmlich sein müssten. Dabei wurde in Absprache mit dem Ortschaftsrat Grab von einem asphaltierten Gehweg ausgegangen. Eine Pflasterung des Gehwegs würde nach aktueller Kostenberechnung Mehrkosten in Höhe von rund 47.000 € verursachen. Nicht berücksichtigt sind etwaige Mehrkosten im Falle einer Umgestaltung der Ortsmitte mit einem neuen Anschluss Lange Straße und Dorfplatzgestaltung.
Nach kurzer Aussprache stimmte der Gemeinderat einstimmig dem Planentwurf zu. Die Gehwege sollen nicht gepflastert werden, der Einbau der Bremsinsel soll realisiert werden.
Vereinsheim Großerlach
Umkleideräume
Ein Thema bei der Beratung über die Vorgehensweise bezüglich der Gemeindehalle Großerlach war der Umstand, dass der Verein der Gartenfreunde Großerlach u.U. e.V. in der alten Gemeindehalle seinen Vereinsraum hatte. Mit der Entscheidung zugunsten der Neubaulösung war zugleich klar, dass ein derartiger Vereinsraum zur alleinigen Nutzung durch einen örtlichen Verein im Zuge des Neubaus nicht zu rechtfertigen und zu realisieren wäre. Der Verein der Gartenfreunde akzeptierte diese Entscheidung und brachte hierfür auch lobenswertes Verständnis auf. Andererseits zeigten sich Gemeindeverwaltung und Gemeinderat aufgeschlossen dahingehend, dem Verein hinsichtlich möglicher Alternativen behilflich zu sein. Bereits damals war als eine denkbare Alternative eine Teilnutzung des Vereinsheims am Sportplatz im Gespräch.
Ebenfalls einig war man sich im Gemeinderat bereits darüber, dass die derzeitig noch in Betrieb - zugleich aber in desolatem Zustand - befindlichen Umkleiden und Duschen im Vereinsheim nach der Fertigstellung der neuen Gemeindehalle stillgelegt werden sollen. Eine grundlegende Sanierung wäre zu kostenintensiv und anbetrachts der nahegelegenen Umkleidekabinen und Duschen in der Gemeindehalle auch nicht mehr erforderlich. Extra zu diesem Zweck wurde beim Hallenneubau ein Umkleidenpaar mit Duschen von außen zugänglich geplant und am Eingang mit einer Stiefelwaschanlage versehen.
Die stillgelegten Umkleidekabinen und Duschen im Vereinsheim stünden damit einer neuen Nutzung zur Verfügung.
Nach einer gemeinsamen Begehung der Räumlichkeiten im Vereinsheim haben die Gartenfreunde nun beantragt, die Umkleidekabinen und Duschen künftig als Vereinsraum nutzen zu dürfen. Die alten sanitären Anlagen müssten zu diesem Zweck beseitigt werden. Darüber hinaus wären weitere Umbaumaßnahmen erforderlich. Diese beabsichtigen die Gartenfreunde ehrenamtlich vorzunehmen.
Eine künftige Belegung des Umkleidebereichs wie in beiliegender Planskizze vorgeschlagen seitens der Gartenfreunde würde nach Ansicht der Gemeindeverwaltung diese ansonsten künftig brachliegenden Räume einer vernünftigen Nutzung zuführen. Die Gemeinde könnte dem Verein dadurch zu einem adäquaten Ersatz für den ehemaligen Vereinsraum in der alten Gemeindehalle verhelfen. Die Nutzung der Räume durch die Gartenfreunde könnte darüber hinaus völlig unabhängig von der Frage des weiteren Vorgehens hinsichtlich der Gaststätte erfolgen.
Vereinsgaststätte / Küche
Der Gastraum ist noch in einem guten Zustand, dass aber die Küche langfristig so nicht mehr betrieben werden kann, steht außer Frage. Sie ist sowohl baulich, als auch bezüglich der Einrichtung dringend sanierungsbedürftig. Im derzeitigen Zustand ist ein regulärer Pächter für das Objekt sicherlich nicht zu finden. Dankenswerter Weise wird die Vereinsgaststätte darum bisher durch Frau Kapp bewirtet, die sich mit einem geringen Entgelt auch an den Betriebskosten des Gebäudes beteiligt.
Nunmehr hat ein ortsansässiger Gastwirt sein Interesse an der Übernahme der Vereinsgaststätte über einen regulären Pachtvertrag bekundet. Voraussetzung hierfür wären allerdings einige Sanierungsarbeiten.
Grundsätzliches Einverständnis des Gemeinderats vorausgesetzt, würde die Gemeindeverwaltung diese Sache gerne vorantreiben. In nächster Zeit werden Investitionen zur Beseitigung der gravierenden Mängel am Gebäude und in der Küche nicht vermeidbar sein. Über einen möglichen regulären Pachtvertrag könnten diese Kosten, sowie die künftigen Betriebs- und Unterhaltungskosten des Gebäudes evtl. wieder erwirtschaftet werden. Zugleich wäre damit dauerhaft die Bewirtung der Vereinsgaststätte sichergestellt. Die Investitionen der Gemeinde sollten sich hierbei allerdings auf das Gebäude selbst beschränken. Die Einrichtung von Küche und Gastraum müsste Sache des künftigen Pächters sein.
Bürgermeister Jäger berichtete, dass sich im Vorfeld der Sitzung die aktiven Fußballer der Sportfreunde für den Erhalt des Vereinsheims in der seitherigen Form ausgesprochen haben. So soll die Gaststätte weiterhin von Frau Kapp betrieben werden und auch die Umkleideräume erhalten bleiben.
Nach intensiven Beratungen beschloss der Gemeinderat ohne Gegenstimme dem von der Verwaltung vorgeschlagenen Konzept grundsätzlich zu. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Kosten für eine Sanierung des Gebäudes zu ermitteln und in konkrete Verhandlungen mit den Gartenfreunden und den an einer Anpachtung der Gaststätte Interessierten einzusteigen. Des Weiteren hat die Gemeinde die erforderliche bauliche Nutzungsänderung zu beantragen.
Verwendung des Gemeindewappens
Die Musik- und Spielgemeinschaft Trääs e.V. aus Sulzbach/Murr hat um Genehmigung ersucht, das Wappen der Gemeinde Großerlach verwenden zu dürfen. Das Wappen soll auf Fahnen für die Fahnenschwenker der Trääs aufgebracht werden. Die Fahnen sollen künftig bei Festen, Veranstaltungen, feierlichen Anlässen geschwungen werden. Dabei erklärten sich die Trääs gerne dazu bereit, insbesondere auch auf Veranstaltungen und bei offiziellen Anlässen in der Gemeinde Großerlach aufzutreten.
Das Gemeindewappen darf nach der Gemeindeordnung nur mit Zustimmung der Gemeinde verwendet werden. Aus Sicht der Gemeindeverwaltung kann dem Antrag entsprochen werden. Einen Kostenersatz für die Herstellung der Fahnen wurde nicht erbeten.
Der Gemeinderat stimmte einstimmig diesem Antrag zu.
Verschiedenes
- Eine Begehung der Wasserversorgungseinrichtungen der Gemeinde mit Vertretern des Landratsamtes hat keine Beanstandungen ergeben. Das Landratsamt stellte fest, dass die Anlagen „vorbildlich“ geführt würden.
- Das Landratsamt hat kürzlich die Einzelkläranlagen in den Teilorten Trauzenbach, Frankenweiler und Hohenbrach untersucht. Da hier teilweise Beanstandungen festgestellt worden sind, wird seitens des Landratsamtes auf eine kommunale Lösung gedrängt.
- Der ehemalige Jugendtreff an der B 14 fiel einer Brandstiftung zum Opfer. Das Gebäude war eigentlich zum Abbruch bestimmt.
- Das Steuermodul der Kläranlage Grab hat nach 20 Jahren den Geist aufgegeben und muss ausgetauscht werden.
- In der kürzlich wieder inbetriebgenommenen Mohrenklingenquelle hat ein Blitzeinschlag das Steuermodul zerstört.
- Beim Umbau der Verrohrung am Hochbehälter Großerlach sind die Fliesen gesprungen und müssen darum ersetzt werden.
- Die Arbeiten der Dachsanierung des alten Schulhauses in Grab wurden an die Firma Rems-Murr-Holzhaus (64.000 Euro) und Sanitär Bay (7.000 Euro) vergeben. Die Gemeinde erhält für diese Maßnahme Zuschüsse aus dem Konjunkturpaket II.
- Das Landratsamt hat die Gemeinde darüber informiert, dass die sechs zusätzlichen Rufautofahrten in den Ferien, während des einjährigen Versuchszeitraums sehr spärlich abgerufen wurden (14 von 448 angebotenen Fahrten). Die Fahrten sollen noch während der Sommerferien angeboten werden. Falls die Akzeptanz sich nicht erheblich verbessert, werden die Fahrten wieder gestrichen.
- Das Oberschulamt hat zwischenzeitlich Thomas Geiger zum Direktor der Grundschule Großerlach bestellt. Die Einsetzung soll im Rahmen der Schulvernissage am 22. Juli stattfinden. Herr Geiger hatte eine Einsetzung im kleinen Rahmen gewünscht.
- Die Arbeiten zur Anbindung der Gemeinde an das Breitbandinternet sind voll im Gange. Die Richtfunkmasten in Großerlach und Neufürstenhütte stehen bereits, die Verlegung des Kabels von Schwäbisch Hall zum Hohebrachturm schreiten zügig voran. Der Outdoor-DSLAM-Kasten zur Anbindung des Graber Ortsnetzes soll auf dem Grundstück der Trafostation vor dem Friedhof errichtet werden. BM Jäger stellte fest, dass dieses Projekt erfreulicherweise eine sehr hohe Akzeptanz in der Bevölkerung genießt. Die offizielle Freigabe mit Minister Peter Hauk wurde auf Montag, 2. November terminiert. Es ist allerdings davon auszugehen, dass die DSL-Anbindung schon deutlich früher fertiggestellt ist.