Gemeinde Großerlach

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Ortschaftsratssitzung am 30.06.2009 - Bericht

In der Sitzung vom 30.06.2009 beriet der Ortschaftsrat Grab über folgende Angelegenheiten:

Bausachen
Veränderte Ausführung der Geländeaufschüttung in Grab, Hohlweg 14, Flst. 143/25
Der Ortschaftsrat erteilte sein Einvernehmen
Errichtung eines Holzlagerschuppens in Grab, Lange Str. 8, Flst. 121/3
Der Antragsteller hatte den Antrag vorläufig zurückgezogen. Die Beratung wurde darum vertagt.

Fortschreibung Flächennutzungsplan 2020 / Gemeindebezirk Grab – Vorverfahren – Stellungnahme des Ortschaftsrats
Nach einem einführenden Bericht über den Verfahrensstand und die Rahmenbedingungen, stieg der Ortschaftsrat in die Beratung über die im Gemeindebezirk Grab vorzuhaltenden Flächen ein. Einig war man sich dabei mit dem Gemeinderat, dass die mögliche künftige Entwicklung von Wohnbauflächen sich auf die größeren Teilorte der Gemeinde: Großerlach, Grab und Neufürstenhütte konzentrieren solle. Im ersten Entwurf wurden zunächst deutlich mehr Flächen ausgewiesen, als man tatsächlich dann auch in den Flächennutzungsplan aufnehmen wolle. Damit erhoffte man sich über die frühzeitige Beteiligung klare Anhaltspunkte, in welchen bereichen Flächenausweisungen überhaupt realistisch angegangen werden könnten. Nun ging es darum, diese Potentialflächen auf das realistische und tatsächlich anvisierte Maß zu reduzieren. Nach ausführlicher Beratung beschloss der Ortschaftsrat, dass neben den ausgewiesenen Sonderflächen folgende Potentialflächen für eine mögliche künftige Wohnbebauung vorrangig in den Flächennutzungsplan aufgenommen werden sollten:
Fläche 3.44 / Schwalbenflug IV / 1,8 ha (bereits Bestand im aktuellen FNP)
Fläche 3.42 / Eichwald / 1,9 ha (Neuaufnahme im Tausch gegen Waldstraße)
Fläche 3.41 / See / nur Teilfläche
(untergeordnet, nur falls noch weiterer Flächenbedarf bestehen würde)
Die im vorzeitigen Auslegungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen von Fachbehörden, Verbänden und Grundstückseigentümern konnten hierbei weitgehendst berücksichtigt werden.

Ausbau der Kreisstraße K 1903 entlang der OD Grab
BM Jäger berichtete, dass der Landkreis sich nun bereit erklärt habe, die Ausbaumaßnahme bis zum Anschluss an die bereits ausgebaute Strecke auf Höhe Schwalbenflug durchzuziehen. Auch der Wunsch einer sogenannten Bremsniere am Ortseingang Grab wurde bei der Planung berücksichtigt, ebenso wie die Sicherstellung ausreichend breit verbleibender privater Stellflächen. Ansonsten entspräche die Planung dem ersten Entwurf, der bereits vorgelegen hatte. Die Gemeinde müsste mit einem Kostenanteil von geschätzten 150.000 € rechnen. Man habe für 2010 Mittel für die Maßnahme eingeplant. Die Realisierbarkeit werde aber sehr stark von der finanziellen Entwicklung abhängen, zumal die Auswirkungen der Finanzkrise auf den Landkreis- und Gemeindehaushalt noch nicht vollends abgeschätzt werden könnten.

Limespark Heidenbuckel – Sachstandsbericht
Zwischenzeitlich wurde nun ein Planentwurf für das Anlegen eines Parkplatzes gegenüber dem Friedhof in Grab und eines Geh- und Radweges entlang der Kreisstraße K 1902 vom Ortsende Grab bis zum Gelände des Limesturms auf dem Heidenbuckel erstellt. Die reinen Baukosten betragen laut Schätzung rund 90.000 €. Der Planentwurf fand zustimmende Anerkennung des Ortschaftsrats und soll auch als Grundlage für weitere Gespräche mit den betroffenen Grundstückseigenümern dienen.
Vor eine schwierige Aufgabe wird die Gemeinde jedoch bei der Finanzierung gestellt. So wurde der Antrag auf Förderung der Gesamtmaßnahme – einschließlich Sanierung des Limesturms durch das Land Baden-Württemberg – aus Mitteln des seitens der Bundesverkehrsministeriums aufgelegten UNESCO-Welterbe-Förderprogramms leider abgelehnt. Man wolle deshalb das Projekt aber nicht einfach aufgeben. Es seien nun Gespräche vor allem mit dem Landkreis und dem Verband Region Stuttgart zu führen, wie die Maßnahme ganz oder zunächst nur teilweise umgesetzt werden könnte, und wie die Kosten zu verteilen wären. Hierfür benötige man jedoch einen gewissen Verhandlungsrahmen bezüglich des Gemeindeanteils. Da die Maßnahme sich kurzfristig ergeben hatte, waren keine Mittel im Haushaltsplan 2009 eingestellt worden. Der Ortschaftsrat beschloss darum, dass zur Refinanzierung des Limespark-Projektes die ursprünglich für die Sanierung des Parkplatzes vor der Schwalbenflughalle vorgesehenen Mittel herangezogen werden können. Man wolle dessen ungeachtet aber dennoch an einer möglichst zeitnahen Herstellung der Parkierungsflächen an der Schwalbenflughalle festhalten.

Prüfung von Hinderungsgründen bei den neu- und wiedergewählten Ortschaftsräten
Der Ortschaftsrat stellte fest, dass bei den am 07. Juni 2009 gewählten Ortschaftsräten keine Hinderungsgründe im Sinne des § 29 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg vorliegen.

Weitere Informationen

Kontakt

Gemeinde Großerlach

Stuttgarter Straße 18

rathaus(@)grosserlach.de