Gemeinde Großerlach

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Sitzung des Gemeinderats am 29.07.2021 - Bericht

Straßen- und Brückensanierung Böhringsweiler
In der Aprilsitzung 2021 hatte der Gemeinderat beschlossen, die Sanierung der beiden Brücken, sowie die einfache Ertüchtigung der Fahrbahnoberfläche im Bereich der OD Böhringsweiler auszuschreiben.
Zum Submissionstermin lagen drei Angebote vor. Günstigster Bieter war die Firma Lukas Gläser GmbH & Co KG mit 74.311,62 Euro. Hierzu sind noch Angleichungsarbeiten und ergänzende Eigenleistungen, sowie Baunebenkosten hinzuzurechnen, so dass von einer Gesamtinvestition nach Abrechnung in Höhe von 90.000 bis 95.000 Euro auszugehen ist. Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Auftragsvergabe an die Firma Lukas Gläser und die Durchführung der Maßnahme.
 
Barrierefreier Umbau Bushaltestellen
Die Träger des ÖPNV wurden gesetzlich dazu verpflichtet, alle Einrichtungen des öffentlichen Personennahverkehrs barrierefrei auszugestalten. Für diese Maßnahmen wird eine Förderung von bis zu 75 % der förderfähigen Kosten in Aussicht gestellt, allerdings mit in aller Regel nicht auskömmlichen Höchstbeträgen bei den zuwendungsfähigen Kosten von 40.000 Euro für Busbuchten, 25.000 Euro für sogenannte „Buscaps“ und 12.000 Euro für Wetterschutzeinrichtungen.
Auf der Grundlage von Fahrgastzahlen und funktionaler Bedeutung im ÖPNV Netz hatte der Gemeinderat im April die in Trägerschaft der Gemeinde liegenden Bushaltestellen in Gruppen nach Priorität eingeteilt. Danach hat nun das Büro Riker + Rebmann eine grobe Aufnahme der erforderlichen Umbaumaßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit, nebst überschlägiger Kostenschätzung, erarbeitet. Danach muss mit Gesamtkosten von über 600.000 Euro gerechnet werden.
Dies ist nur schrittweise realisierbar. Für das Jahr 2022 wurde ein Mittelansatz von 120.000 Euro eingeplant. Der Gemeinderat beschloss nun, dass für das kommende Haushaltsjahr 2022 zunächst die Bushaltestellen Großerlach Grundschule, Grab Limesweg und Ortsmitte Neufürstenhütte beide Fahrtrichtungen eingeplant werden sollen. Bei den Haltestellen in Neufürstenhütte wird dabei ein barrierefreier Ausbau nur über den Rückbau der Bushaltebuchten möglich sein.
Dies gilt auch für die beiden Haltestellen in der Ortsmitte Großerlach. Ob dies auf der B 14 verkehrsrechtlich zulässig ist, muss zunächst mit der Verkehrsbehörde abgestimmt werden, weshalb diese ebenfalls vorrangige Maßnahme voraussichtlich frühestens in 2023 realisierbar sein wird.
Um das Erreichen der Bagatellgrenze von 100.000 Euro als Voraussetzung einer Förderung sicherzustellen, soll ergänzend noch die Bushaltestelle In der Reute überplant werden.
  
Änderung Bebauungsplan „In der Reute II“
Der Eigentümer des Großteils der Flächen im Baugebiet „Reute II“ hat bei der Gemeindeverwaltung die Einleitung eines Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplans zum Zweck der Nachverdichtung beantragt. Im Februar 20219 hatte der Gemeinderat beschlossen, dass das damals vorgelegte Konzept hinsichtlich der Bebauungsdichte deutlich zu reduzieren sei. Zwischenzeitlich haben verschiedene Gespräche mit dem Eigentümer und dessen beauftragen Planern stattgefunden.
Aufgrund der schwierigen topographischen und geologischen Verhältnissen hat der Eigentümer, auch auf Anraten der Verwaltung, entschieden, dass zunächst der weniger „problematisch“ erscheinende östliche Teil nachverdichtet wird. Aus den dort derzeit vorhandenen zwei Baufenstern sollen nun sechs Bauplätze mit Flächen zwischen ca.630 m² und 780 m² entstehen. Die verkehrliche Erschließung erfolgt über eine neu anzulegende Zufahrt von der Kreisstraße abgehend, welche dann westlich an die vorhandene Zufahrt als Ringerschließung anschließt. Die neue Straße wird eine Steigung von bis zu 13% aufweisen. Der nun vorliegende Planentwurf wurde grundsätzlich positiv beurteilt. Bauplatzgrößen, Fahrbahnverlauf, Fußgängerbereiche und Fahrbahnbreite erscheinen schlüssig, auch die angelegten Stellplätze sind zu begrüßen, da sie von der Lage her im Winter auch als „Schneeraum“ dienen könnten. Die Steigung der Erschließungsstraße von bis zu 13% ist zwar erheblich, aufgrund der örtlichen Begebenheiten und in Anbetracht des zu erwartenden geringen Verkehrsaufkommens aber vertretbar. Kritisch seien die bekannten geologischen Verhältnisse und das damit verbundene Erfordernis einer vollständigen Entwässerung. Diese planerischen Fragen seien aber erst Gegenstand eines möglichen weiteren Verfahrens.
Der Gemeinderat stimmte dem vorgelegten Entwurf einer Nachverdichtung im östlichen Teil im Bereich „Reute II“ grundsätzlich zu (einstimmig). Die Verwaltung wurde ermächtigt, auf Basis dieser Planung, das weitere Vorgehen abzustimmen und ein förmliches Bauleitplanverfahren vorzubereiten.
 
Bauvoranfrage Neubau Pflegeheim und Ersatzbau „Boschhalle“, Erlacher Höhe
Die Erlacher Höhe plant am Standort der sogenannten Boschhalle ein Pflegeheim zu errichten. Für die Boschhalle soll zugleich ein Ersatzbau im Bereich der Werkhalle errichtet werden, was aufgrund der dann räumlichen Nähe die Logistik der Betriebsabläufe deutlich verbessern würde. Für das Pflegeheim sind geringfügige Überschreitungen des Baufensters erforderlich. Die maximal zulässige Gebäudehöhe wird eingehalten.
Der Ersatzbau der Boschhalle bleibt bezüglich der Gebäudehöhen ebenfalls innerhalb der zulässigen Werte, bzw. deutlich unterhalb, überschreitet aber das Baufenster deutlich. Dennoch bliebe der Ersatzbau innerhalb der Erschließungszone und auf einer bereits versiegelten und teilweise schon heute überbauten Fläche. Grund für die Überschreitung bei der neuen Boschhalle ist die benötigte Rangierfläche zwischen der bestehenden Werkhalle und dem geplanten Neubau.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, der Bauvoranfrage zuzustimmen, die erforderlichen Befreiungen bezüglich der Überschreitung von Baufenstern werden erteilt. Zusätzlich benötigte Stellplätze sind auf dem Gelände innerhalb der zulässigen Flächen über das Genehmigungsverfahren nachzuweisen und zu erstellen.
 
Friedhof Neufürstenhütte: Neue Bestattungsformen
Für die Installation neuer Bestattungsformen auf dem Friedhof Neufürstenhütte wurde ein Planentwurf nebst Kostenberechnung erstellt. Aus funktionalen, bautechnischen und nicht zuletzt gestalterischen Gründen war man nach einigen Überlegungen gemeinsam mit der Planerin übereingekommen, die aktuell anstehenden Neuanlagen als Einheit auf der freien Fläche neben der Gedenkstätte zu gestalten. Dabei wurden zugleich künftige Erweiterungsmöglichkeiten mit untersucht, welche sich in diesem terrassenartig angelegten Teil des Friedhofs abschnittsweise anbieten würden.
Zwischen dem neu angelegten Platz und dem aktuellen Platz des Ehrenmals wäre es wünschenswert die Grünfläche/Böschung im selben Zuge mit aufzuwerten und neu anzulegen, sowie eine zweite Bank mit Lehne zu installieren und einen zusätzlichen Baum zu pflanzen. Hierbei würden sich die Kosten laut Kostenberechnung allerdings auf knapp 50.000 Euro summieren. Da im Haushaltsplan nur 40.000 Euro eingeplant sind, wurde eine alternative Kostenberechnung erstellt unter Verzicht auf diese Zusatzleistungen. Diese liegt bei rund 44.000 Euro.
Der Gemeinderat beschloss auf Vorschlag der Verwaltung einstimmig, zunächst die Basisvariante auszuschreiben, allerdings unter Einbeziehung der Anpassung der zwischen den Feldern gelegenen Böschung und Grünfläche.
 
Bauplatzverkäufe im Baugebiet „Schwalbenflug IV“
Bei den bislang im Gemeinderat beschlossenen Verkäufen von Bauplätzen aus der ersten Vergaberunde werden in den nächsten Tagen die letzten Notartermine stattfinden, so dass dann 15 der 32 Bauplätze verkauft sind. Ende April startete die zweite Vermarktungsrunde mit Bewerbungsfrist bis Mitte Juni, in welcher nochmals mehr als 50 Bewerbungen eingegangen sind.
Die Bewerbungsunterlagen wurden geprüft und die Wunsch- und Alternativbauplätze der zugelassenen Bewerber*innen abgefragt. Aufgrund des vom Gemeinderat festgelegten Punktesystems ergibt sich eine Rangliste, wonach die Bauplätze dann vergeben werden. Der Gemeinderat beschloss einstimmig den Verkauf von weiteren 11 Bauplätzen, wobei in zwei Fällen das Los entscheiden musste. Die 6 noch verbliebenen Bauplätze werden an die frist- und formgerecht eingegangenen Bewerber*innen entsprechend der Richtlinien vergeben.
 
Bekanntgaben

  • Die Erschließungsarbeiten im Baugebiet „Schwalbenflug IV“ liegen im Zeitplan. Die ausführende Firma hat mitgeteilt, dass die Arbeiten aufgrund Bauferien in den ersten beiden Augustwochen ruhen.
  • Ab Anfang September erfolgt die umfangreiche Sanierung der Kreisstraße zwischen Großerlach und Neufürstenhütte. Die vom Landkreis beauftragten Arbeiten belaufen sich auf ca. 1,3 Millionen Euro und dauern voraussichtlich 3 Monate. Während der gesamten Dauer ist von einer Vollsperrung auszugehen. Die hiervon betroffenen Bewohner im Bereich „In der Reute“ werden gesondert über die genauen Sperrungen und hieraus resultierenden Zufahrtsbeschränkungen informiert. Für die Buslinie 380 wird es einen Ersatzfahrplan geben.
  • Die Gemeindeverwaltung hat telefonisch mitgeteilt bekommen, dass der Zuschussantrag bewilligt wurde und die Gemeinde 50.000 Euro aus dem Ausgleichstock erhält für die Baumaßnahme im Kinderhaus Großerlach. Hier sollen ein Windfang und ein zusätzlicher Raum eingebaut werden.
  • Die Kanalsanierungsarbeiten in Großerlach sind weitestgehend abgeschlossen. Am Unterliegerkanal in der Schillerstraße sind noch Restarbeiten zu erledigen und in der Lerchenstraße noch die Arbeiten durchzuführen.

Weitere Informationen

Kontakt

Gemeinde Großerlach

Stuttgarter Straße 18

rathaus(@)grosserlach.de