Gemeinde Großerlach

Seitenbereiche

  • Wechselbild der Gemeinde
  • Wechselbild der Gemeinde
  • Wechselbild der Gemeinde
  • Wechselbild der Gemeinde
  • Wechselbild der Gemeinde
  • Wechselbild der Gemeinde

Seiteninhalt

Sitzung des Gemeinderats am 24.06.2021 - Bericht

Feuerwehrentschädigungssatzung
Die Feuerwehrentschädigungssatzung der Gemeinde Großerlach wurde zuletzt vor 10 Jahren aktualisiert. Wegen zwischenzeitlicher Änderungen der Mustersatzung sollte sie nun angepasst werden. In diesem Zuge wurde seitens der Gemeindeverwaltung auch eine Anpassung der darin geregelten Entschädigungssätze für Einsätze, die Teilnahme an Aus- und Fortbildungslehrgängen und die ehrenamtliche Tätigkeit als Funktionsträger, wie zum Beispiel Kommandant, dessen Stellvertreter oder Fahrzeug- und Gerätewarte.
Nach erfolgter Anhörung des Feuerwehrausschusses waren die neuen Regelungen vom Gemeinderat zu beschließen. In der neuen Satzung wurde der Entschädigungssatz für Einsätze von 9,00 €/h auf 14,00 €/h angehoben. Ebenso wurden die jährlichen Pauschalen für Funktionsträger moderat angepasst.
Der Gemeinderat stimmte der neuen Feuerwehrentschädigungssatzung einstimmig zu. Diese wurde am 28.06.2021 auf der Homepage der Gemeinde Großerlach öffentlich bekannt gemacht und tritt am 01.07.2021 in Kraft.
 
Erweiterung Kinderbetreuungsangebot
Es wurden verschiedene Möglichkeiten zur Erweiterung des Betreuungsangebots erörtert, um eine Grundlage für die weitere Planung zu finden. Dabei legte sich der Gemeinderat einstimmig auf zwei Varianten fest.
Als Priorität 1 soll die Realisierung eines Natur-/Wald-/Hofkindergartens verfolgt werden. Diese naturnahe Betreuungsform ist sehr gefragt und relativ kurzfristig und kostengünstig umsetzbar. Als zweite Priorität und auf längere Sicht, soll eine mögliche bauliche Erweiterung oder eine Neubauvariante auf dem Kindergarten- und Grundschulgelände in Großerlach, auch unter Einbindung der vorhandenen Freiflächen und des bestehenden ehemaligen Lehrerwohngebäudes, untersucht werden. Hierbei wären auch Synergieeffekte mit der Schulbetreuung denkbar.
 
Corona-Pandemie: Betreuungsgebühren und Mieten
Pandemiebedingt waren Kindergärten und Schulen in den letzten Monaten erneut von Schließungen betroffen. Der Gemeinderat hat nun auf Vorschlag der Verwaltung beschlossen, auf die Erhebung von Betreuungsgebühren im Kindergarten für den Mai und in der Schulbetreuung für die Monate März bis Mai zu verzichten. Für die in der Notbetreuung angemeldeten Kinder erfolgt eine Gebührenerhebung, angepasst an die tatsächliche zeitliche Inanspruchnahme, im Rahmen der geltenden Satzungen. Um die Gebührenausfälle zu kompensieren erhielt die Gemeinde Landesmittel von rund 7.500 Euro.
Für die Räumlichkeiten im ehemaligen Lehrerwohngebäude werden ab Juni wieder Mieten und Benutzungsgebühren erhoben. Lediglich für den VFRR wird die Miete solange weiter erlassen, bis eine vertragsgemäße Nutzung wieder möglich ist. Der Gemeinderat stimmte dem Vorgehen einstimmig zu.
 
Neues Fahrzeug für Bauhof
Für den Radlader des Bauhofs wird dringend ein Ersatzfahrzeug benötigt. Dieser verschlang in den vergangenen Jahren zu viel Geld für Reparaturarbeiten. Man einigte sich darauf als Ersatz einen Schlepper zu kaufen, da dieser noch flexibler einsatzbar und für die weiten Entfernungen auf der Großerlacher Gemarkung deutlich besser geeignet ist. Auch die Winterdienstarbeiten können mit einem Schlepper effizienter unterstützt werden. Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Beschaffung eines „Same Explorer 110 MD“ zum Preis von 72.590,00 Euro und den erforderlichen Anbaugeräten, insbesondere für den Winterdienst, für insgesamt 30.347,70 Euro zu.
Da die im Haushaltsplan veranschlagten Mittel für die Investition nicht ausreichen, wird der Schlepper über Leasing mit Anzahlung und Ablöse nach Ende der Laufzeit beschafft. Die Anbaugeräte werden direkt erworben.
 
Sanierung OD Grab
Die Sanierung von der Ortsmitte Grab bis „Bahnhöfle“ soll im Oktober des laufenden Jahres durchgeführt werden. Für das gemeinschaftliche Projekt unter Trägerschaft des Landkreises Rems-Murr-Kreis wurden in der fortgeschriebenen Fassung die mit Ortschaftsrat und Gemeinderat beratenen Ergänzungen und Details bezüglich Bushaltestelle, Straßenbeleuchtung und künftiger Grenze der Ortsdurchfahrt berücksichtigt. Gemäß aktueller Kostenberechnung wird dieser Bauabschnitt bei rund 250.000 Euro liegen, wobei der voraussichtliche Gemeindeanteil auf ca. 50.000 Euro ermittelt wurde.
Auf Bitte der Gemeindeverwaltung legte die Straßenbauverwaltung kürzlich zusätzlich Planung und Kostenberechnung für die Anlage/Pflasterung von Stellplätzen im Innenbereich (Friedhofseingang und gegenüberliegend) sowie am südlichen Ende des Friedhofs vor. Dabei wurden Baukosten von rund 69.0000 Euro ermittelt. Davon entfallen rund 50 T€ auf die Neuanlage von acht Stellplätzen am Südende des Friedhofs. Man war sich einig, dass der hierbei zu erwartende Mehrwert in der Praxis diese Kosten nicht rechtfertige und diese Summe finanziell derzeit nicht darstellbar wäre. Zumal auch keine wesentlichen Synergieeffekte realisierbar wären.
Dagegen war man sich aber ebenfalls darüber einig, dass man die Chance nutzen wolle, mit der Maßnahme ein optisch stimmiges Gesamtergebnis im Innerortsbereich am Friedhof zu erreichen. Die anteilig auf die dort vorhandenen Stellplätze anfallenden Kosten belaufen sich auf rund 20.000 Euro und werden gemäß einstimmigem Beschluss für das kommende Haushaltsjahr zusätzlich eingeplant.
Bürgermeister Jäger informierte ergänzend darüber, dass in einem zweiten Bauabschnitt im kommenden Frühjahr 2022 die Sanierung der Kreisstraße K 1809 vom „Bahnhöfle“ bis Morbach eingeplant ist und diesbezüglich bereits ein vorbereitender Beratungstermin vor Ort mit den Grundstückseigentümern stattgefunden hat.
 
Kanalsanierung Neufürstenhütte
Für Kanalsanierungsarbeiten im Teilort Neufürstenhütte wurde im September 2020 ein Antrag auf Fachförderung nach den Förderrichtlinien Wasserwirtschaft gestellt. Der Zuschuss wurde nun bewilligt. Die auf ca. 360.000 Euro bezifferte Maßnahme wird nach dem Höchstfördersatz von 80 Prozent mit 280.600 Euro bezuschusst.
Es sollen die Kanalhaltungen und Schächte mit Schäden der dringlichsten Schadensklasse saniert werden. Dabei handelt es sich um ca. 445 m Kanal sowie um 31 schadhafte Schächte. Die Sanierungsarbeiten sollen, soweit möglich, in geschlossener Bauweise durchgeführt werden. In einigen Fällen wird jedoch eine offene Bauweise notwendig und unvermeidbar sein.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Kanalsanierung durchzuführen und die Maßnahme auszuschreiben. Mit den Ingenieursleitungen wird das Ingenieurbüro Riker + Rebmann aus Murrhardt beauftragt.
 
Vertragsanpassungen Komm.ONE
Die baden-württembergischen Rechenzentren sind im Jahr 2018 zu Komm.ONE fusioniert. Seither galten parallel unterschiedliche teilweise veraltete Regelwerke und Rechtsbeziehungen zwischen Komm.ONE und den Kommunen.
Nun sollen die rechtlichen Beziehungen vereinheitlicht, zusammengeführt und auf einen einheitlichen Standard umgestellt werden, um die mit der Fusion erzielbaren positiven Effekte weiter voranzutreiben. Die Vertragsänderungen werden für die Gemeinde Großerlach voraussichtlich keine wesentlichen finanziellen Auswirkungen haben.
Der Gemeinderat stimmte den rechtlichen Rahmenbedingungen sowie den mit der Komm.ONE bestehenden vertraglichen und sonstigen rechtlichen Beziehungen zu und ermächtigte Bürgermeister Christoph Jäger zur Unterzeichnung des neuen öffentlich-rechtlicher Vertrags.

Spenden
Der Gemeinderat erteilte seine Zustimmung zur Annahme einer zweckgebundenen Spende der Dorfgemeinschaft Neufürstenhütte in Höhe von 5.000 € zur Montage der Schulglocke auf dem Dorfgemeinschaftshaus Neufürstenhütte. 

Bekanntgaben
- Der Lebensmittelladen „Tante M“ öffnete am 25.06.2021 seine Türen und wird von nun an 7 Tage die Woche von 05:00 bis 23:00 Uhr geöffnet haben. Erfreulicherweise wurden bereits regionale Anbieter für das vielfältige Sortiment gefunden.
- Die notarielle Beurkundung der ersten Kaufverträge für die Bauplätze im Baugebiet Schwalbenflug IV steht unmittelbar bevor. Inzwischen ist auch die Bewerbungsphase der zweiten Vergaberunde abgeschlossen. In der Gemeinderatssitzung am 29.07.2021 wird man über die Vergabe der Bauplätze entscheiden können. Danach stehen weitere 5-7 Bauplätze für eine dritte Runde zur Verfügung.

Berichte aus früheren Sitzungen finden Sie hier

Weitere Informationen

Kontakt

Gemeinde Großerlach

Stuttgarter Straße 18

rathaus(@)grosserlach.de