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Gutachterausschuss Oberes Murrtal
Baden-Württemberg weist aufgrund der kommunalen Zuständigkeit eine sehr große Anzahl von Gutachterausschüssen (ca. 900) auf. In anderen Bundesländern sind diese Aufgaben landesweit auf wenige fachlich spezialisierte Stellen übertragen, weshalb es im übrigen Bundesgebiet nur rund 320 weitere Gutachterausschüsse gibt. Insbesondere Gutachterausschüsse mit einem kleinen Zuständigkeitsbereich können den gesetzlichen Aufgaben und Anforderungen nicht mehr gerecht werden, da die Zahl der Kauffälle zu gering ist und damit keine ausreichende Basis, beispielsweise für die Ableitung der Wertermittlungsdaten, vorliegt.
Mit der Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses soll ein Zuständigkeitsbereich entstehen, in dem das Aufkommen an Kauffällen vergrößert wird, um die fachliche Herleitung der Wertermittlungsdaten und eine darauf aufbauende Erstellung eines Grundstücksmarktberichts zu verbessern sowie die Einrichtung einer ausreichend ausgestatteten Geschäftsstelle zu ermöglichen.
Durch den Zusammenschluss der Stadt Murrhardt und der Gemeinden Sulzbach an der Murr, Großerlach und Spiegelberg würde ein Gemeinsamer Gutachterausschuss mit ca. 400-500 Kaufverträge pro Jahr entstehen. Hierfür ist eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung erforderlich.
Jede beteiligte Stadt/Gemeinde kann entsprechende Gutachter vorschlagen. Von der Stadt Murrhardt werden fünf Gutachter entsandt, die Gemeinde Sulzbach/Murr stellt vier Gutachter, die Gemeinden Großerlach und Spiegelberg entsenden jeweils drei Gutachter. Die Bestellung der Gutachter erfolgt gemäß § 2 Abs. 3 durch den Gemeinderat der Stadt Murrhardt auf Vorschlag der beteiligten Gemeinden.
Seitens der Verwaltung wird mit Kosten zwischen 6.000 – 8.000 Euro für die Gemeinde gerechnet.
Der Gemeinderat beauftragte einstimmig die Verwaltung, die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Bildung des gemeinsamen Gutachterausschusses abzuschließen.
Bauplatzverkäufe im Baugebiet „Schwalbenflug IV“
Über die Vorabvermarktung wurden noch im Vorjahr 2020 drei Kaufverträge realisiert. Mitte Dezember startete dann, unter Zuhilfenahme der Internetplattform „Baupilot“, die erste offizielle Vermarktungsrunde mit Bewerbungsfrist bis zum 31.01.2021. Nach Abschluss dieser Bewerbungsrunde lagen zunächst 40 Bewerbungen vor. Einige Bewerbungen wurden im Verlauf des Prüfverfahrens zurückgenommen oder wegen fehlender Nachweise zurückgewiesen, so dass letztlich 24 vollständige und ernsthafte Bewerbungen in die Wertung kamen. Aufgrund des im Gemeinderat beschlossenen Punktesystems wurde eine Rangliste erstellt und die Bewerber*innen mit der höchsten Punktezahl gebeten, ihren Wunschbauplatz mit Alternative zu benennen. Sofern ein Bauplatz von mehreren Bewerber*innen angegeben wurde, bekam die höhere Punktzahl den Zuschlag, bei gleicher Punktzahl wurde gelost. Insgesamt 9 Bewerbungen konnten so berücksichtigt und eine Wunsch- oder Alternativbauplatz zugesprochen werden. Die Gesamtkaufpreissumme beträgt knapp 950.000 Euro. Der Gemeinderat beschloss einstimmig den Verkauf der 9 Bauplätze.
In der zweiten Verkaufsrunde erhalten nun die weiteren frist- und formgerecht eingegangenen Bewerber*innen die Gelegenheit, aus den noch nicht vergebenen Bauplätzen Ihren Wunschbauplatz, nebst Alternativen, zu benennen.
Straßenbeleuchtung Baugebiet „Schwalbenflug IV“
Im Zuge der Erschließung des Baugebiets "Schwalbenflug IV" muss auch die Straßenbeleuchtung hergestellt werden. Die Planung der SÜWAG sieht im Baugebiet entsprechend der aktuellen Richtlinien für Straßenbeleuchtung 13 Masten mit 6 Meter Höhe und LED-Technik vor, mit berücksichtigt wurden auch die neuen gesetzlichen Vorgaben für den Insektenschutz.
Das Angebot der SÜWAG Energie AG für das Herstellen der Straßenbeleuchtung im Baugebiet beläuft sich auf 27.735,58 Euro für die Materiallieferung und Montage. Die Kabelverlegung wird im Zuge der Kabelverlegung Syna (Strom) mit ausgeführt. Die erforderlichen Tiefbauarbeiten sind im Auftragsvolumen der Baugebietserschließung enthalten.
Die bestehende Straßenbeleuchtungsschaltstelle Schwalbenflug wird im Zuge der Arbeiten demontiert und an neuer Stelle im Baugebiet errichtet. Die Station wurde im Bebauungsplan entsprechend berücksichtigt.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Auftragsvergabe an die SÜWAG Energie AG.
Holzvermarktungsgesellschaft Schwäbisch-Fränkischer Wald/Ostalb
Das zurückliegende Kartellrechtsverfahren zum gemeinsamen Holzverkauf und die Umsetzung der Forstreform 2020 haben dazu geführt, dass der gesamte Holzverkauf in Baden-Württemberg neu strukturiert werden muss. Bereits seit 2015 hatte der Holzverkauf im Kommunal- und Privatwald aufgrund einer Untersagungsverfügung des Bundeskartellamtes getrennt vom Staatswald zu erfolgen. Er wird derzeit als freiwillige kommunale Aufgabe von der sogenannten Holzverkaufsstelle beim Landratsamt besorgt. Die Dienstleistung der forsttechnischen Betreuung wird weiterhin durch die unteren Forstbehörden erbracht.
Initiiert durch Forstbetriebsgemeinschaften im Schwäbisch-Fränkischen Wald fanden seit 2016 Gespräche über eine Kooperation der Landkreise Rems-Murr, Schwäbisch-Hall und Ostalbkreis statt. Ziel ist es eine schlagkräftige Holvermarktungsgemeinschaft in Form einer Genossenschaft zu gründen.
Für einen Beitritt bieten sich im Grunde zwei Möglichkeiten, als Vollmitglied oder indirekt über die bestehende Mitgliedschaft über die Forstbetriebsgemeinschaft Murr-Lauter. Vorgesehen sind Vollmitgliedschaften für waldbesitzende Gebietskörperschaften ab einer Waldfläche von 100 ha. Mit rund 38 ha liegt die Gemeinde Großerlach deutlich unterhalb dieser Schwelle, weshalb eine Vollmitgliedschaft verbunden mit einer einmaligen Einlage von 1.500 € nicht zwingend erforderlich wäre und eher „politisch begründet“ sein könnte.
Seitens der Verwaltung wird eine indirekte Mitgliedschaft über die FBG Murr-Lauter als ausreichend erachtet. Sollte jedoch die Mitgliederversammlung der FBG einem Beitritt nicht zustimmen, wäre eine direkte Vollmitgliedschaft erforderlich.
Der Gemeinderat ermächtigte Bürgermeister Jäger in der Mitgliederversammlung der FBG Murr-Lauter für einen Beitritt zur Holzvermarktungsgesellschaft zu stimmen. Für den nicht wirklich zu erwartenden Fall, dass sich die FBG mehrheitlich gegen einen Beitritt entscheidet, wird die Gemeinde Großerlach der Holzvermarktungsgesellschaft als Vollmitglied beitreten.
Neue Bestattungsformen auf dem Friedhof Neufürstenhütte
Nachdem bei der Friedhofssanierung Großerlach die dort integrierten und neu angelegten neuen Bestattungsformen allgemein großen Anklang fanden, wurde im Vorjahr nun auf dem Friedhof in Grab ein Besinnungsplatz mit Urnenstelen und neuen Bestattungsformen wie Wiesen- und Baumgräbern angelegt. Die optische Ausführung und Gestaltung ist auch dort im Gesamtensemble der Friedhofsanlage sehr gelungen.
Gemeindeverwaltung und Gemeinderat waren sich einig, derartige Anlagen in den Folgejahren auch auf den weiteren Friedhöfen Neufürstenhütte und Liemersbach zu integrieren. Für das laufende Haushaltsjahr wurde hierfür ein Mittelansatz in Höhe von 40.000 Euro eingestellt.
Die Gemeindeverwaltung schlägt vor, dies in 2021 nun auf dem Friedhof in Neufürstenhütte anzugehen. Dabei sollen auch wieder vorrangig bereits in Großerlach und Grab eingesetzte Materialien und Systeme eingesetzt werden, was zu einem gemeinsamen Erscheinungsbild und Vorteilen hinsichtlich Unterhaltung und Betrieb beiträgt.
Aufgrund der guten Erfahrungen bei der Neuanlage des Stelenplatzes in Grab beauftragte der Gemeinderat auf Vorschlag der Verwaltung erneut die damalige Planerin Silke Rieger. Dabei wird durchaus die Möglichkeit offengehalten, die verschiedenen Bestattungsformen auf dem Friedhofsgelände auch an unterschiedlichen Standorten zu erstellen. Ein Planentwurf wird dem Gemeinderat wieder zur Beschlussfassung vorgelegt.
Ausbau- und Erschließungsplan „In den Gärten“, Liemersbach
Die Stichstraße „In den Gärten“ in Liemersbach wurde bis heute nicht als Erschließungsstraße hergestellt. Es besteht weder eine geschlossene Fahrbahndecke, noch eine Oberflächenentwässerung oder Straßenbeleuchtung. Sie genügt als „Schotterpiste“ damit nicht den heutigen Anforderungen einer zum Anbau vorgesehenen Siedlungsstraße.
2006 wurde im Wege einer Befreiung und Ausnahmeregelung ein Wohnbauprojekt genehmigt, allerdings mit dem klaren Hinweis der Unteren Baurechtsbehörde, dass eine weitere Verdichtung der Bebauung ohne vorheriger Herstellung einer ordnungsgemäßen Erschließung nicht mehr genehmigungsfähig wäre.
Auf ausdrücklichen Wunsch der anliegenden Grundstückseigentümer wurde eine förmliche und zeitgemäße Erschließung bisher nicht weiterverfolgt. Nun hat sich die Interessenslage vor Ort jedoch geändert, so dass ein möglicher Ausbau der Erschließungsstraße in Betracht kommt. Dabei ist den Anliegern bewusst, dass die Herstellung einer Erschließungsanlage beitragspflichtig und seitens der Anlieger zu erstatten ist.
Um das Thema nunmehr anzugehen, wurde seitens der Verwaltung vorgeschlagen, eine Vorplanung inklusive Kostenberechnung als Grundlage für die weiteren Beratungen und Entscheidungen zu erstellen. Ein entsprechendes Angebot nach HOAI des Ingenieurbüro Riker + Rebmann beläuft sich auf rd. 8.000 Euro. Damit sollte die Gemeinde zunächst in Vorleistung treten.
Der Gemeinderat stimmte dem weiteren Vorgehen zu und beschloss nach kurzer Beratung die Auftragsvergabe für die Planungsleistung.
Bekanntgaben