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Der Bauausschuss beriet in seiner letzten Sitzung über folgende Angelegenheiten:
Neubau Garagengebäude mit Wohnung, Rottalblick 16 / Flst. 81 - Bauvoranfrage
Mit der Bauvoranfrage soll bei den zuständigen Fachbehörden geprüft werden, ob das Vorhaben nach geltendem Baurecht und weiteren Bestimmungen wie Brandschutz usw. grundsätzlich genehmigungsfähig ist. Die Gemeinde wird lediglich zur Frage des bauleitplanerischen Einvernehmens gehört. Dies konnte vom Bauausschuss erteilt werden.
Neubau Glockenturm, Dorfgemeinschaftshaus Neufürstenhütte, Großerlacher Str. 29
Für das auf Antrag der Dorfgemeinschaft Neufürstenhütte verfolgte Vorhaben ist vor einer möglichen Umsetzung eine Baugenehmigung erforderlich. Das Einvernehmen wurde erteilt.
Sichtschutzzaun / Einfriedung, Gartenweg 1 / Flst. 75/2 – Nachgenehmigung
Das Vorhaben entspricht der LBO, bedarf aber einer Befreiung vom Bebauungsplan. Das Einvernehmen wurde erteilt.