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Kapitalerhöhung KAWAG AG, Darlehensvertrag
Die Gemeinde Großerlach ist seit 2014 an der KAWAG AG & Co. KG beteiligt. Das damals eingebrachte Eigenkapital lag bei 257.000 Euro. Hieraus erhält die Gemeinde eine jährliche Rendite von ca. 14.000 Euro.
Die Gesellschaft hält das Stromverteilnetz der beteiligten Gemeinden. Insbesondere durch die Energiewende, zusätzliche Anforderungen der E-Mobilität und dem notwendigen Ausbau aufgrund des Wirtschafts- und Bevölkerungswachstums in der Region werden weiterhin umfangreiche Investitionen erforderlich. Dies löst einen entsprechenden Kapitalbedarf aus. Darüber hinaus spielt die Eigenkapitalquote eine wichtige Rolle, diese sollte bei 40 % liegen, Ende 2020 lag diese bei etwa 33 %.
Der KAWAG AG & Co. KG soll nun ein Kapital in Höhe von insgesamt 5,7 Mio. Euro zugeführt werden, hiervon rund 2,9 Mio. Euro von den beteiligten Kommunen. Davon sollen 1/3 als Einzahlungen in das Eigenkapital eingebracht werden und 2/3 durch die Gewährung von Gesellschafterdarlehen erfolgen. Für die Gemeinde Großerlach entspricht das einer Eigenkapitaleinlage in Höhe von 43.879 Euro. Dieser Betrag wird mit einem festen Zinssatz von 5,5 Prozent verzinst. Das Gesellschafterdarlehen von der Gemeinde Großerlach liegt bei 87.757 Euro, bei einer Garantieverzinsung von 2,65 Prozent. Die Darlehenstilgung erfolgt in einem Gesamtbetrag zum 31.12.2032. Die jährlichen Zinseinnahmen durch Eigenkapital und Darlehensvergabe belaufen sich auf ca. 4.700 Euro.
Die aktuelle Haushaltslage der Gemeinde Großerlach lässt die Einlagen von insgesamt 131.636 Euro zu. Trotz der im Jahr 2021 erforderlichen Kreditaufnahme stellt dies angesichts des momentanen Zinsniveaus eine lohnende Investition dar.
Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Kapitalerhöhung zu und beschloss Eigenkapitaleinlage und Darlehensvergabe.
Haushaltsplan 2021
Als Grundlage für den Haushaltsplan diente das am 3.12.2020 vom Gemeinderat beschlossene Investitionsprogramm 2021 – 2025. Dieses wurde ergänzt durch die zuvor beschlossene Kapitaleinlage und Darlehensvergabe an die KAWAG AG und die erforderliche Kreditaufnahme.
Aus laufender Verwaltungstätigkeit kann ein Zahlungsmittelüberschuss in Höhe von 121.550 Euro als Deckungsbeitrag für den Gesamthaushalt erwirtschaftet werden. Der verbleibende Finanzierungsmittelbedarf für das Jahr 2021 liegt somit bei 136.950 Euro. Dadurch verringert sich die angesparte Liquidität der Gemeinde auf 1.118.223 Euro.
Das ordentliche Ergebnis für das Jahr 2021 liegt bei -194.450 Euro. Das heißt, dass die Gemeinde mehr Vermögen verbraucht als sie erwirtschaften kann. Die ordentlichen Aufwendungen (inkl. Abschreibungen) können im Jahr 2021 nicht gedeckt werden. Dies war mit Einführung des neuen Haushaltswesens vorhersehbar. Zum Ausgleich des Defizits muss darum möglichst in den drei Folgejahren ein positives Ergebnis erwirtschaftet werden, was nach aktueller Planung realisierbar erscheint.
Für 2021 sind Investitionen in Höhe von 2.920.900 Euro für die Erschließung des Neubaugebiets „Schwalbenflug IV“, für den Breitbandausbau, die Straßensanierung, die Schaffung barrierefreier Bushaltestellen, Umbauarbeiten im Kinderhaus Großerlach, Umbau- und Renovierung des Ladengeschäftes, Neubau eines Ölabscheiders mit Tankanlage und Waschplatte im Bauhof, die Schaffung neuer Bestattungsformen und die Anschaffung eines Ersatzfahrzeugs für den Radlader geplant. Diese Planungsfülle ist vor allem aufgrund der eingeplanten Grundstücksverkäufe aus dem Baugebiet Schwalbenflug IV finanzierbar und abhängig von der Zuschussbewilligung für einzelne Maßnahmen.
Der Schuldenstand beträgt zum Jahresende 1.334.416 Euro, das entspricht einer Pro-Kopfverschuldung von rd. 534 Euro.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig den Haushaltsplan 2021 mit einem Gesamtvolumen von 8.159.700 Euro.
Umbau Kinderhaus Großerlach
Der Gemeinderat hatte im Dezember Umbaumaßnahme im Kinderhaus Großerlach beschlossen. Diese beinhalten die Schaffung eines Windfangs im Eingangsbereich, sowie einen zusätzlichen Raum durch Einhausung der überdachten Terrasse. Bei einem Ortstermin haben sich noch verschiedene Punkte ergeben.
Der durch Einhausung der Terrasse entstehende Raum ist aus Kostengründen auf der bestehenden Bodenplatte vorgesehen. Hierdurch wird das Bodenniveau höher als im übrigen Gebäude sein. Die Verbindung zwischen den Räumen muss daher über eine kleine Rampe erfolgen.
Der zusätzliche Raum war zunächst als Mehrzweckraum, unter anderem für das Mittagessen, vorgesehen. Aufgrund der Rampe und der größeren Distanz zur Küche hat sich gezeigt, dass dies nicht die optimale Lösung darstellt. Stattdessen soll der neue Raum nun als Nebengruppenraum genutzt werden und der seitherige Nebengruppenraum umfunktioniert werden. Hierfür muss eine Durchgangstür zum hinteren Flur eingebaut werden, was mit überschaubarem Aufwand möglich ist.
Der beauftragte Architekt Uli Ettle hat die Kostenschätzung entsprechend überarbeitet, die Gesamtkosten werden auf 128.948,40 Euro (brutto) veranschlagt. Hierin ist auch eine Terrassenüberdachung enthalten. Der Gemeinderat stimmte geschlossen den Änderungen zu.
Corona-Pandemie: Betreuungs- und Kindergartengebühr
Die Schließung der Schulen und Kindergärten seit 16.12. stellt für die Kinder aber auch für die betroffenen Eltern eine enorme Belastung dar. Die eingerichtete Notbetreuung wird von rund einem Fünftel der Kinder in Anspruch genommen.
Bei den Schließungen im Frühjahr 2020 wurde auf die Erhebung von Gebühren verzichtet, wenn die Notbetreuung nicht in Anspruch genommen wurde. Diese Mindereinnahmen wurden finanziell vom Land ausgeglichen. Für den aktuellen „Lockdown“ wurden den Gemeinden bislang keine finanziellen Hilfen oder Ausgleichszahlungen für etwaige Gebührenausfälle o.ä. in Aussicht gestellt, weshalb der Gemeindetag empfiehlt, die Ergebnisse auf Landesebene abzuwarten, bevor Zusagen an die Eltern gemacht werden. Seitens der Verwaltung wurde bislang von der Erhebung der Gebühren für Januar 2021 abgesehen.
Der Gemeinderat hat nun, auf Vorschlag der Verwaltung, beschlossen, unabhängig von einer allgemeinen Regelung des Landes, auf die Erhebung von Kindergarten- und Betreuungsgebühren zunächst für Januar 2021 zu verzichten bei Familien, welche die Notbetreuung nicht in Anspruch nehmen. Für die in der Notbetreuung angemeldeten Kinder, erfolgt eine Gebührenerhebung im Rahmen der geltenden Satzungen, angepasst an die tatsächliche zeitliche Inanspruchnahme
Bündelausschreibung Strombedarf
Die aktuellen Stromlieferverträge laufen zum Jahresende aus. In den vergangenen Jahren hatte die Gemeinde an den Bündelausschreibungen der Gt-Service Dienstleistungsgesellschaft mbH teilgenommen. Neben deutlich besseren Konditionen, stellt dies eine enorme personelle und zeitliche Entlastung für die Verwaltung dar. Sämtliche Leistungen zur Vorbereitung, Konzeption und Durchführung der Ausschreibung sowie Zuschlagserteilung für die Teilnehmer und damit Abschluss des jeweiligen Stromliefervertrages werden rechtssicher durch die Gt-service erbracht. Die Zuschlagserteilung auf das wirtschaftlichste Angebot ist für die Gemeinde verbindlich und verpflichtet zur Stromabnahme bei dem erfolgreichen Bieter. Die Lieferverträge haben eine feste Vertragslaufzeit von drei Jahren. Auf Empfehlung der Verwaltung wurde nun die die Gt-Service dauerhaft mit der Ausschreibung des Strombedarfs beauftragt (Beschluss einstimmig).
Für die aktuell anstehenden Jahre 2022 – 2024 hat der Gemeinderat zudem einstimmig beschlossen, für alle Abnahmestellen 100 % Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) ohne Neuanlagenquote zu beziehen.