Hauptmenü
- Gemeinde & Wirtschaft
- Freizeit & Kultur
- Rathaus & Verwaltung
- Leben & Wohnen
Änderung der Hauptsatzung
Im Zuge der Corona-Pandemie wurde im Mai 2020 die rechtliche Möglichkeit geschaffen, Sitzungen von Gremien, wie Gemeinderat, mittels Videokonferenz abhalten zu können, da ansonsten die Handlungsfähigkeit zum Beispiel der Kommunen nicht mehr sichergestellt gewesen wäre. Diese zunächst allgemeingültige Regelung war befristet und endete nun zum 31.12.2020. Um weiterhin und künftig für Notsituationen diese Handlungsoption zu haben, muss dies darum entsprechend in der Hauptsatzung geregelt werden. Die Möglichkeit der „Durchführung von Sitzungen ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum“ besteht danach zunächst bei sogenannten „Gegenständen einfacher Art“. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit bei komplexeren Themen nur unter Vorliegen schwerwiegender Gründe, wie z.B. „Naturkatastrophen, aus Gründen des Seuchenschutzes, sonstigen außergewöhnlichen Notsituationen“.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die erforderliche Änderung der Hauptsatzung, wobei man sich mit der Gemeindeverwaltung darüber einig war, dass die Präsenzsitzung stets den Vorrang haben müsse und tatsächlich nur im Notfall von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht werden soll.
Änderungen bei Amtlichen Bekanntmachungen
In Großerlach ist bislang das „Mitteilungsblatt der Gemeinde Großerlach“ per Satzung als alleiniges öffentliches Bekanntmachungsorgan festgelegt.
Die Veröffentlichungen im Amtsblatt erfordern eine relativ lange Vorlaufzeit, was es gelegentlich schwierig gestaltet, gesetzliche Fristen einzuhalten. Auch muss auf die Erscheinungstermine des Mitteilungsblattes Rücksicht genommen werden, was vor allem zum Jahresende, während der Verlagsferien und an Feiertagen ggfs. zu Verzögerungen führt. Zudem benötigen manche Bekanntmachungen, wie zum Beispiel voll umfängliche Satzungstexte, enorm viel Platz mit entsprechenden Druckkosten. Gerade zu Zeiten der Pandemie hat sich zudem gezeigt, dass es schwierig werden könnte bei möglichen krankheitsbedingten Ausfällen in der Verwaltung oder im Verlag die vorgeschriebenen Veröffentlichungen überhaupt rechtzeitig vornehmen können.
Um hier Rechtssicherheit zu erhalten wurde seitens der Verwaltung vorgeschlagen, die öffentlichen Bekanntmachungen künftig rechtsverbindlich über die Homepage zu veröffentlichen und die entsprechende Satzung neu zu fassen. Dabei wurde aber zugleich deutlich gemacht, dass das Mitteilungsblatt weiterhin als informatives Medium angeboten und genutzt werden soll, in welchem neben den Vereinsnachrichten, Berichten und sonstigen Anzeigen und Veröffentlichungen auch künftig auf Bekanntmachungen hingewiesen wird. Dabei müsste dann aber beispielsweise eine Wasserversorgungssatzung nicht mehr in voller Länge abgedruckt werden. Diese steht, wie heute schon, als download auf der Homepage der Gemeinde zur Verfügung oder könne auf Wunsch in ausgedruckter Form zur Verfügung gestellt werden.
Nach intensiver Diskussion hat der Gemeinderat mehrheitlich entschieden, dass die Rechtsverbindlichkeit von Bekanntmachungen künftig über die Veröffentlichung auf der Homepage eintritt. Im Mitteilungsblatt soll wie dargelegt jedoch auch weiterhin als Serviceleistung auf die erfolgten Bekanntmachungen hingewiesen werden.
Neubau Ölabscheider im Bauhof
Wie bereits berichtet, muss die Gesamtanlage der Waschplatte mit Ölabscheider und Betankungsanlage auf dem kommunalen Bauhof neu gebaut werden. Für die Maßnahme wurden 90.000 Euro im Haushaltsplan 2021 eingeplant. Parallel hat das Ingenieurbüro Riker+Rebmann das Leistungsverzeichnis erstellt und die Kosten detailliert gerechnet. Da von Kosten rund 70.000 Euro auf das LOS Tiefbau und den Bau der Waschplatte und des Ölabscheiders entfallen, ist hierfür eine öffentliche Ausschreibung erforderlich. Die weiteren Klein- und Anschlussgewerke (Elektro, Zimmermann, Flaschner u.ä.) können freihändig vergeben werden. Es ist geplant, die Tiefbauarbeiten bis Ende August abzuschließen und die weiteren Arbeiten im Anschluss bis Ende Oktober 2021.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig das Ausschreibungsverfahren für das Gewerk Tiefbau durchzuführen.
Kanalsanierung Großerlach
Die Sanierung der Abwasserkanäle im Hauptort Großerlach wird derzeit durchgeführt. Das Gesamtvolumen liegt bei rund 290.000 Euro. Für die Maßnahme wurde eine Zuwendung in Höhe von 245.900 Euro bewilligt.
Nicht enthalten war die Sanierung einer durch private Grundstücke führende Kanaltrasse unterhalb der Schillerstraße (Unterliegerkanal). Da nun hier private Baumaßnahmen geplant waren, wurde der Kanal kurzfristig untersucht, dabei wurden diverse Schadstellen festgestellt, welche eine Sanierungsmaßnahme in den nächsten Jahren erforderlich gemacht hätten. Mit den betroffenen Grundstückseigentümern war man übereingekommen, Kanal- und Mauersanierung gemeinsam zu planen und durchzuführen. Zudem wurde eine Vereinbarung über die Kostenteilung abgeschlossen. Erfreulicherweise ist es der Gemeindeverwaltung gelungen, beim Regierungspräsidium die Zusage zu erhalten, dass der kommunale Kostenanteil (rd. 47.000 Euro) über die laufende Förderung mit abgerechnet werden darf. Der Gemeinderat stimmte der Maßnahme einstimmig zu und. Der Auftrag wird als Nachtrag an die mit der Kanalsanierung beauftragte Fa. Bauer, Alfdorf vergeben.
Fortschreibung Nahverkehrsplan / Mobilitätspakt
Im Zuge der 2. Fortschreibung des Nahverkehrsplans des Rems-Murr-Kreises 2015 konnten einige Verbesserungen für die Busanbindungen der Gemeinde Großerlach erreicht werden. Die Umsetzung in den Fahrplänen erfolgte in den Jahren 2018 und 2019.
Der Landkreis hat nun den Entwurf der 3. Fortschreibung des Nahverkehrsplans den Gemeinden zur Stellungnahme vorgelegt. Es wurden Angebotsdefizite ermittelt und Lösungsvorschläge erarbeitet, sowie mögliche Angebotsverbesserungen geprüft und vorgeschlagen. Eine für unseren Bereich wesentliche Verbesserung wäre die Erhöhung der Fahrtenpaare beim für uns maßgeblichen Basisangebot von bisher 11 / 7 / 6 auf künftig 15 / 8 / 6 (Werktag / Samstag / Sonn- und Feiertag).
Der Gemeinderat nahm die Stellungnahme der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Diese beinhaltet, dass durch die zusätzlichen Fahrtenpaare vor allem die Anbindung an die Murrbahn in Sulzbach bzw. Murrhardt für Pendler und Schüler weiter verbessert und für die Schüler*innen der Grundschule Großerlach besser mit den Schulanfangszeiten abgestimmte Verbindungen erreicht werden. Hinsichtlich der Wochenend- und Feiertagverbindungen ist der Status Quo mindestens zu erhalten. Ergänzend wird gefordert, für die Linie 377 (Murrhardt-Steinberg-Mannweiler-Morbach-Grab) ein Mindestangebot (4 Fahrtenpaare) auch an Nichtschultagen einzurichten.
In diesem Zusammenhang wird geprüft, ob durch eine Einbindung in die mit Kleinbus gefahrene Linie 377 Verbesserungen für die Anbindung von Schönbronn möglich sind. Hier bestehen aktuell aufgrund fehlender Wendemöglichkeiten für den „normalen“ Bus Einschränkungen.
Bekanntgaben
Die Gemeinde hat den Auftrag für den Umbau der Beregnungsanlage auf dem Sportplatz am Vereinsheim vergeben. Für die Durchführung soll die aktuelle coronabedingte Spielpause genutzt werden. Die Kosten liegen bei rd. 9.700 € (netto).