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Ortschaftsrat Grab und Bauausschuss
Erdauffüllung zur Bewirtschaftungserleichterung in Mannenweiler, Flst. 319
Erst mit Beginn der Arbeiten für die Fundamente der bereits genehmigten Rundholzsortieranlage wurde offenbar, dass erhebliche Erdmassen abgetragen werden müssen. Am Ende summierten sich diese auf über 3.300 m³, was eine Nachgenehmigung erforderlich machte. Dabei bietet es sich an, den Erdaushub auf der unmittelbar angrenzenden landwirtschaftlichen Fläche auszubringen. Durch den Ausgleich der dortigen Senke soll die Bewirtschaftung der als Acker genutzten Fläche verbessert werden. Ortschaftsrat Grab und Bauausschuss waren sich einig, dass diese sinnvolle und ressourcenschonende Lösung ausdrücklich zu begrüßen ist. Das Einvernehmen wurde erteilt.
Bauausschuss
Neubau eines landwirtschaftlichen Geräteschuppens und Abriss Holzhütte in Mittelfischbach, Flst. 37 und 38
Das dem Erhalt der Landwirtschaft dienende Vorhaben wird, weshalb das Einvernehmen erteilt werden konnte.
Errichtung von 2 Fertiggaragen und überdachter Stellplatz in Großerlach, Mainhardter Weg 5, Flst. 440/1
Das Einvernehmen der Gemeinde war nur erforderlich, weil teilweise Pflanzgebotsfläche in Anspruch genommen werden soll. Es wurde erteilt mit der Vorgabe, dass ein möglicher Ausgleich vom Antragsteller erbracht werden muss.
Abbruch und Neubau Stützmauer in Neufürstenhütte, Im Biegel 4, Flst. 37/2, 38, 40 und 41
Die Mauer wurde in der Annahme errichtet, verfahrensfrei zu sein, da sie eine vorhandene Stützmauer ersetzt. Um die teilweise beengten Straßenverhältnisse zu verbessern, ist der Bauherr sogar weiter als vorher vom Fahrbahnrand zurückgeblieben. Bauleitplanerisch ist das Projekt grundsätzlich genehmigungsfähig. Neben Baurecht ist aber auch das Straßengesetz zu beachten, weshalb noch Klärungsbedarf besteht. Bis zur Klärung musste das Einvernehmen darum zur Fristwahrung vorläufig versagt werden.
Berichte aus früheren Sitzungen finden Sie hier