Gemeinde Großerlach

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Sitzung des Gemeinderats am 22.10.2020 - Bericht

Neubau Ölabscheider, Waschplatte, Tankanlage im Bauhof
Anlässlich einer turnusmäßigen Generalinspektion des Ölabscheiders auf dem Bauhofgelände wurden erhebliche Mängel festgestellt. Vor einer kostspieligen Sanierung wurde durch die Gemeindeverwaltung eine genauere Begutachtung der Gesamtanlage veranlasst. Diese hatte zum Ergebnis, dass für einen vorschriftsmäßigen Zustand der Gesamtanlage eine Erneuerung und Aufdimensionierung der Ölabscheider-Anlage, eine Erneuerung der Zuleitung Waschplatz/Betankungsfläche zum Abscheider, eine Erneuerung der Waschplatte einschließlich Entwässerungseinrichtungen, sowie eine Auffangwanne und Schutzeinrichtung gegen Tropfverluste bei der Betankung erforderlich sind. Bei der Untersuchung von Planvarianten, hat sich gezeigt, dass die Variante mit der Verlegung des Standorts der Anlage innerhalb des Bauhofgeländes die effektivste und am besten durchführbare Lösung ist. Dies wurde dem Gemeinderat bei einem Vorort-Termin vor der Sitzung veranschaulicht. Die Planung wurde parallel mit den zuständigen Fachbehörden zur abgestimmt. Für die Maßnahme ist mit Kosten von rd. 86.000 Euro zu rechnen.
Der Gemeinderat stimmte der dargelegten Planung zum Neubau der Gesamtanlage zu. Das Ingenieurbüro Riker + Rebmann wird mit der Ausführungsplanung und Erstellung des Leistungsverzeichnisses beauftragt. Die Umsetzung soll möglichst zeitnah, abhängig von den finanziellen Möglichkeiten erfolgen.
 
Abwasserkonzeption
Die kommunale Abwasserbeseitigung erfolgt momentan dezentral in drei Kläranlagen (Großerlach, Grab, Neufürstenhütte), welche allesamt „in die Jahre gekommen“ sind. Trotz des Alters sind die Reinigungsleistungen noch gut, die Grenzwerte werden eingehalten. Da aber zu erwarten ist, dass in den nächsten Jahren größere Investitionen für Ertüchtigung, Erneuerung oder gar Neubau der Kläranlagen getätigt werden müssen, hatte das Ingenieurbüro Riker + Rebmann 2015 eine Abwasserkonzeption erarbeitet, diese wurde auch seinerzeit im Gemeinderat vorgestellt. In der Abwasserkonzeption wurden vier Alternativen untersucht:

  1. Verbundlösung mit Mainhardt. Dies würde einen kompletten Rückbau der vorhandenen Kläranlagen bedeuten, sowie den Bau von 4 Druckleitungstrassen nebst zugehöriger Pumpwerke und eine Erweiterung der Kläranlage Mainhardt
  2. Zentralkläranlage in Großerlach, dies bedeute einen kompletten Rückbau der vorhandenen Kläranlagen, den Bau von 3 Druckleitungen und Pumpwerken, sowie den Neubau einer Kläranlage in Großerlach
  3. Neubau Kläranlage in Großerlach und Grab, dies bedeute einen kompletten Rückbau der vorhandenen Kläranlagen, den Bau einer Druckleitung nebst Pumpwerk von Neufürstenhütte nach Großerlach, sowie den Neubau von jeweils einer Kläranlage in Großerlach und in Grab
  4. Neubau aller drei bestehenden Kläranlagen in Großerlach, Grab und Neufürstenhütte

Da in den nächsten Jahren nun mit der Umsetzung begonnen werden soll, erfolgte nun eine nochmalige Präsentation. Ergänzend wurden in den letzten Wochen nochmals tiefergehende Überlegungen aufgrund aktueller Entwicklungen angestellt, sowie Einschätzungen seitens der Fachbehörden sowie bezüglich der Fördermöglichkeiten eingeholt.
Die Bewertung durch das Ingenieurbüro in technischer und finanzieller Hinsicht zeigt, dass die Varianten 1 und 4 aus technischer und finanzieller Sicht nicht weiterverfolgt werden sollten. Da zukünftig bei der Frage der Förderfähigkeit eine Konzentration auf möglichst zentrale Kläranlagen offenbar eine entscheidende Rolle spielt, spricht sich das Ingenieurbüro zugunsten einer Zentralkläranlage in Großerlach aus. Man ist optimistisch eine Förderung in Höhe von 80% zu erhalten. Bei Variante 3 wäre damit zu rechnen, dass die Gemeinde die Kosten für die Erneuerung der Kläranlage in Grab voll zu tragen hat. Vor allem sprechen aber auch Effizienzgründe im laufenden Betrieb sowie bei künftigen Nachinvestitionen aufgrund verschärfter oder veränderter Vorschriften für die Variante mit einer Zentralkläranlage.
Der Gemeinderat sprach sich einstimmig für die Variante einer Zentralkläranlage für das gesamte Gemeindegebiet aus. In der Konzeption wurde diese am bestehenden Standort Großerlach angenommen. Hier konnte die Gemeinde in den letzten Jahren bereits zusätzliche Flächen erwerben. Aus topographischer Sicht wäre allerdings auch ein Standort im Rottal denkbar. Hierbei bestünden aber massive Konflikte mit Naturschutz und Hochwasserschutz. Grundsätzlich dürfen Kläranlagen nicht in Überschwemmungsgebieten und FFH-Gebieten errichtet werden. Dies wurde auch seitens der Fachbehörden im Vorfeld nochmals bestätigt. Man wollte sich aber dennoch noch nicht endgültig auf den bestehenden Standort festlegen, sondern das Ingenieurbüro und die Gemeindeverwaltung damit beauftragen, in Abstimmung mit den Fachbehörden nochmals alternative Standortvarianten zwischen Großerlach und Rottal auf ihre Machbarkeit hin zu untersuchen.
 
Vorkaufsrecht „Schöntalsägmühle“
Da sich der Gemeinderat für die Lösung einer Zentralkläranlage ausgesprochen hat, musste ein mögliches Vorkaufsrecht für das Anwesen „Schöntalsägmühle“ in Grab nicht ausgesprochen werden. Diese Fläche wäre für einen Neubau der Kläranlage Grab erforderlich gewesen.
 
Erschließungsarbeiten Baugebiet „Schwalbenflug IV“
Die Erschließungsmaßnahme „Schwalbenflug IV“ wurde öffentlich ausgeschrieben. Neun Firmen haben Angebote eingereicht, zwei Firmen haben zusätzlich noch ein Pauschalangebot als Nebenangebot abgegeben. Alle elf Angebote waren nach Prüfung wertbar. Das wirtschaftlichste Angebot mit 952.737,04 Euro (brutto) wurde von der Firma Georg Eichele Bauunternehmung GmbH aus Untergröningen abgegeben. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, den Auftrag an die Georg Eichele Bauunternehmung GmbH zu vergeben. Als Durchführungszeitraum für diese Maßnahme ist November 2020 bis September 2021 vorgesehen.
Inklusive Nebenkosten summiert sich die Maßnahme auf rd. 1.100.000 Euro. Im Haushaltsplan 2020 sind für die Erschließungsmaßnahme 1.025.000 Euro im Finanzhaushalt eingestellt. Bei der Kostenberechnung vom März 2020 war man von Gesamtkosten in Höhe von 1.563.065,00 Euro ausgegangen.
 
Bauplatzverkäufe im Baugebiet „Schwalbenflug IV“
Die vom Gemeinderat beschlossenen Bauplatzvergaberichtlinien ermöglichen es, unter gewissen Voraussetzungen einen Teil der Bauplätze außerhalb des förmlichen Bewerbungsverfahrens zu veräußern. Hier kommen insbesondere Grundstückseigentümer in Betracht, die für die örtliche Baulandentwicklung auf dem Einigungswege Flächen einbringen. Nach Auswertung der diesbezüglich form- und fristgerecht eingegangenen Anträge beschloss der Gemeinderat einstimmig den Verkauf von insgesamt vier Bauplätzen.
 
Breitbandausbau
Wie bereits mehrfach berichtet, ist der Breitbandausbau im Gemeindegebiet im Rahmen einer interkommunalen Kooperation mit Murrhardt, Sulzbach/Murr und Althütte vorgesehen.
In der Kalenderwoche 42 ist nun der endgültige Förderbescheid über die Bundesmittel und am Sitzungstag selbst dann auch die Ankündigung des Förderbescheides des Landes eingegangen. Dies bedeutet, dass nun die Vertragsunterzeichnung mit der Telekom unmittelbar bevorsteht. Der Gemeinderat ermächtigte Bürgermeister Jäger hierfür entsprechend.
Die Ausbaumaßnahme sieht vor, dass alle bislang unterversorgten Hausanschlüsse (unter 30 Mbit/s) mit einem Glasfaseranschluss versehen werden (FTTB-Ausbau). Die derzeit nicht als unterversorgt geltenden Haushalte sollen darauf aufbauend im Projekt „Stern“ der Region Stuttgart ebenfalls an das Glasfasernetz angeschlossen werden.

Berichte aus früheren Sitzungen finden Sie hier

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Stuttgarter Straße 18

rathaus(@)grosserlach.de