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Flachdachgarage – Nutzung als Terrasse: Großerlach, Schillerstr. 13, Flst 274/3
Wie bereits 1978 genehmigt soll nun ein Teil des Garagendaches als Terrasse genutzt werden. Hierbei wurde die Planung an die aktuell geltenden Bestimmungen angepasst. Das Einvernehmen wurde erteilt.
Bauvoranfrage – Pferdehaltung zur Zucht von Classic Ponys u.a.: Neufürstenhütte, Finkenweg 9 und 11, Flst. 189 und 190
Das Anwesen liegt baurechtlich im Außenbereich, weshalb grundsätzlich nur Bestandsschutz gilt. Die Bauvoranfrage soll klären, ob eine Sanierung mit teilweisem Umbau und neben der Nutzung zu Wohnzwecken künftig auch eine Ponyzucht betrieben werden könnte. Das Einvernehmen wurde erteilt.
Umbau und Nutzungsänderung Altersheim und Büro in Wohnungen (11 WE): Heimweg 14, Haus 4, Flst. 136
Im Gebäude Nr. 4 des ehemaligen Alexanderstifts sollen insgesamt 11 Wohneinheiten entstehen. Die Geschosszahl von vier Vollgeschossen überschreitet zwar die Festsetzungen des Bebauungsplans von maximal drei Vollgeschossen, bestand jedoch bereits vor der damaligen Bauleitplanung und gilt somit als im Bestand geschützt. Das Einvernehmen wurde erteilt unter der Voraussetzung, dass es ansonsten wie im Antrag angegeben den Festsetzungen des Bebauungsplans entspricht. Die genaue Prüfung obliegt der Unteren Baurechtsbehörde. Aufgrund der angespannten Stellplatzsituation vor Ort wurde ergänzend darauf hingewiesen, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Stellplätze zwingend, und den jeweiligen Nutzungseinheiten eindeutig zuordenbar, auszuweisen sind. Eine Unterschreitung unter Bezugnahme auf eine frühere Nutzung widerspräche dem öffentlichen Interesse.