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In der Sitzung am 17.09.2020 beriet der Bauausschuss über folgende Angelegenheiten:
Bauvoranfrage – Errichtung Einfamilienwohnhaus mit Doppelgarage in Liemersbach, In den Gärten, Flurst. 64 und 58
Bei einer früheren Bebauung im betreffenden Gebiet wurde festgestellt, dass damit die vertretbare Bebauungsdichte unter Berücksichtigung der nicht ausreichenden Erschließung ausgereizt sei. Es wurde seinerzeit festgelegt, dass vor weitergehenden Bebauungen zunächst die Erschließung entsprechend hergestellt und ausgebaut werden muss, was für die Anlieger beitrags- und kostenpflichtig wäre. Unter anderem wäre auch eine Umlegung notwendig, um die notwendigen öffentlichen Verkehrsflächen zu gewinnen. Zur Vermeidung vollendeter Tatsachen, welche einer künftigen Ausbauplanung hinderlich sein könnten, musste das Einvernehmen darum versagt werden.
Bauvoranfrage – Anbau Carport an bestehende Garage, Amselweg 3, Flst. 403/2
Mit dem Vorhaben würden die Bestimmungen zur Grenzbebauung nach LBO überschritten zulasten des kommunalen Friedhofgrundstücks. Hierfür wäre eine Baulast notwendig. Darum sollte zunächst über eine Bauvoranfrage geklärt werden, ob dies dennoch denkbar sei.
Nach kurzer Beratung war man sich einig, dass sich hieraus keine Nachteile für das angrenzende Friedhofsareal ergeben würden. Der Bauausschuss erteilte seine Zustimmung.
Bei zwei städtebaulich unerheblichen Verfahren wurde das Einvernehmen gemäß Haupsatzung von Bürgermeister Jäger erteilt:
- Wiederaufbau Dach nach Brand, Seestaße, Grab
- Anbau an eine bestehende Halle, bebauungsplankonform, Gewerbegebiet Mainhardter Weg