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Um die notwendigen Hygieneschutz- und Abstandsregeln beachten zu können, fand die Sitzung in der Schwalbenflughalle in Grab statt.
Änderung in der Besetzung des Gemeinderats
Frau Eva Pfeil hat darum gebeten, aus gesundheitlichen Gründen aus dem Gemeinderat auszuscheiden. Der Gemeinderat stellte fest, dass ein Ausscheidungsgrund gemäß Gemeindeordnung vorliegt. Die Verabschiedung wird zu einem späteren Zeitpunkt persönlich durch Bürgermeister Jäger erfolgen.
Für Frau Pfeil rückt Verena Laaber aus Neufürstenhütte nach. Diese war nach der Gemeinderatswahl 2019 als erste Ersatzperson für den Wahlvorschlag „Unabhängige Liste Großerlach“ festgestellt worden. Bürgermeister Jäger nahm die Verpflichtung vor.
Bauausschuss: Änderung der Hauptsatzung, Neubesetzung
Das Ausscheiden von Frau Pfeil wirkt sich auch auf die Besetzung des Bauausschusses aus. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, durch Änderung der Hauptsatzung die Zahl der ordentlichen Mitglieder im Bauausschuss von derzeit sechs auf fünf Mitglieder zu reduzieren und im Gegenzug die Zahl der Stellvertreter von vier auf fünf zu erhöhen.
Corona-Pandemie: Finanzielle Auswirkungen
Bürgermeister Jäger informierte über die aktuelle Situation und die Fallzahlen.
Die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie für die Gemeinde sind aktuell weder zu beziffern noch abzuschätzen. Die Auswirkungen werden sich nicht nur auf das diesjährige Gewerbesteueraufkommen, oder Mindereinnahmen bei den (Kinder-)Betreuungsgebühren beschränken, sondern auch bei den Schlüsselzuweisungen, dem Einkommenssteueranteil oder der Kreisumlage in den Folgejahren.
Für März und April haben die Städte und Gemeinden eine „Soforthilfe“ vom Land erhalten, für die Gemeinde Großerlach waren dies 11.350 Euro, für Mai wurde eine Soforthilfe als Abschlagszahlungen in derselben Größenordnung zugesagt. Damit sollen Einnahmeausfälle bei den Kita-Gebühren und die Kosten für sonstige kommunale Einrichtungen gedeckt werden.
Corona-Pandemie: Gewerbesteuer
In Anlehnung an den entsprechenden Beschluss des Bundesfinanzministeriums hat der Gemeinderat einstimmig entschieden, auf Antrag des Gewerbetreibenden, unbürokratisch eine dreimonatige Stundung aller Gewerbesteuerbeträge bis zur Fälligkeit 15.08.2020 zu gewähren und dabei auf die Erhebung von Stundungszinsen zu verzichten.
Corona-Pandemie: Kindergarten- und Betreuungsgebühren
Der Gemeinderat hat beschlossen, bei den Eltern, deren Kinder nicht in der Notbetreuung sind, wie schon für April auch für den Monat Mai auf die Erhebung der Kindergarten- und Betreuungsgebühren zu verzichten.
Hinsichtlich der Gebührenerhebung für die „Notbetreuung“ wurde die Verwaltung ermächtigt, die Höhe der Gebühren, angepasst an die tatsächliche zeitliche Inanspruchnahme, im Rahmen der geltenden Satzungen zu erheben. Sollte das Land die Kosten für die Notbetreuung noch ganz oder teilweise übernehmen, würden die erhobenen Gebühren entsprechend erstattet.
Corona-Pandemie: Schließzeiten der (Kinder-)Betreuungseinrichtungen
Die Schließung der Schulen und Kindergärten stellt für die Eltern eine große Herausforderung dar. Teilweise mussten Arbeitszeitguthaben und Urlaubsansprüche außerplanmäßig in Anspruch genommen werden, welche eigentlich für die Überbrückung von Schulferien und Schließtagen im Kindergarten vorgesehen waren.
Nach den Beschlüssen vom 06.05.2020 soll ab dem 18. Mai die Betreuung an den Kitas in Richtung eines reduzierten Regelbetriebs schrittweise ausgeweitet werden. Ab dem 18. Mai sollen außerdem die Viertklässler wieder in den Präsenzunterricht einsteigen und nach den Pfingstferien sollen dann Präsenzunterricht und Home-Schooling für alle Schüler im wöchentlichen Wechsel bis zu den Sommerferien stattfinden.
Auf Vorschlag der Gemeindeverwaltung und in Abstimmung mit dem pädagogischen Personal hat der Gemeinderat beschlossen, dass im Kindergarten Grab und im Kinderhaus Großerlach auf die geplante jeweils einwöchige Schließung der Einrichtung verzichtet werden soll.
Hinsichtlich der Ferienbetreuung in der Grundschule ist noch nicht endgültig geklärt, ob, bzw. in welchem Umfang diese angeboten werden kann.
Außenbereichssatzung Unterfischbach
Eine Außenbereichssatzung ermöglicht für einen eng abgegrenzten Bereich Bebauungen mit einzelnen Wohngebäuden oder kleinen Gewerbebetrieben im sogenannten Außenbereich. Bei der 2004 in-kraft-getretenen „Außenbereichssatzung für den Teilort Unterfischbach“ wurde der Geltungsbereich entsprechend der damaligen Vorschriften eng an der vorhandenen Bebauung orientiert. Da nun ein dringender Bedarf an Wohnbaumöglichkeiten besteht, soll eine mögliche Erweiterung des Geltungsbereichs in einem entsprechenden Verfahren abgeprüft werden.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, das Verfahren zur Änderung der Außenbereichssatzung „Unterfischbach“ einzuleiten.
Straßensanierungsmaßnahmen 2020
Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, dass für 2020 die Maßnahme OD Böhringsweiler vorangetrieben werden soll. Neben der Ertüchtigung des Unterbaus, der Entwässerung und der Fahrbahndecke soll eine Sanierung der Brückenbauwerke erfolgen. Von dem ingenieurtechnisch vorgeschlagenen und im Entwurf erstellten Vollausbau wird, in Abstimmung mit den betroffenen Anwohnern, aus Kostengründen abgesehen.
Danach freibleibende Haushaltsmittel sollen für die Ertüchtigung der Fahrbahndecke in der Zufahrt Frankenweiler berücksichtigt werden. Zugleich wurde die Gemeindeverwaltung ermächtigt, ein Fachbüro mit der Untersuchung eines möglichen barrierefreien Umbaus von Bushaltestellen unter Berücksichtigung gesetzlicher Vorgaben zu beauftragen. Hierbei soll vorrangig mit Schwerpunkthaltestellen begonnen werden.
Beauftragt wurde außerdem ein neues Absturzgeländer entlang des Gehwegs an der Kreisstraße zwischen Erlacher Höhe und Helle Platte. Dies Kosten belaufen sich auf rund 7.000 €.
Regelungen für Parkplätze/-flächen
Die Parkplätze und -flächen der Gemeinde Großerlach können in vier Kategorien unterteilt werden:
1. Allgemeine zentrale Parkflächen
2. Parkplätze von/an öffentlichen Einrichtungen
3. Baulich angelegte Parkplätze/-buchten in Baugebieten
4. Parkplätze im Außenbereich / Wanderparkplätze
In den letzten Monaten ist eine zunehmende Inanspruchnahme der öffentlichen Parkflächen durch Dauerparker und Anwohner zu beobachten. Dies hat zur Folge, dass vor allem in der Baugenehmigung den jeweiligen öffentlichen Einrichtungen zugeordnete Stellplätze der Kategorie 2 den Nutzer/innen und Besucher/innen dieser Einrichtungen faktisch teilweise oder gar vollständig nicht zur Verfügung stehen. Um gegen das nichterwünschte und zweckentfremdende „Dauernutzen“ öffentlicher Parkflächen überhaupt vorgehen zu können, ist eine entsprechende Beschilderung erforderlich.
Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, für das gesamte Gemeindegebiet einheitliche Beschilderungen jeweils für die Kategorie 1 und 2 Kategorie, unter Berücksichtigung gegebener Sondersituationen, festzulegen. Für Kategorie 1 wird eine Kurzparkdauer mit Parkscheibe, analog der Ortsmitte Großerlach festgelegt. Bei der Kategorie 2 soll mittels Beschilderung das Parken nur für Besucher/Nutzer der jeweiligen Einrichtungen erlaubt sein. Im Bereich Grab wird hierzu noch der Ortschaftsrat gehört.
Installation von Fernwirktechnik im Pumpwerk Schwalbenflug
Die Betreiber von Regenüberlaufbecken im Mischsystem sollen ihre Anlagen bis 2024 mit Messeinrichtungen zur Überwachung des Betriebs- und Überlaufverhaltens ausrüsten. Dies betrifft auch das im Pumpwerk Schwalbenflug integrierte Regenüberlaufbecken. Bei der Ertüchtigung der Anlage im Jahr 2018 wurden im Vorgriff die technischen Voraussetzungen für die Einrichtung einer Fernwirkanlage geschaffen.
In der Wasserversorgung ist dieses Fernwirksystem bereits im Einsatz, die Abwasseranlagen können auf dieses Prozessleitsystem aufgeschaltet werden. Pumpwerk und Regenüberlaufbecken Schwalbenflug wären damit als erste Abwasseranlage in der Gemeinde mit einer Fernüberwachung ausgestattet. Weitere Nachrüstungen werden in den kommenden Jahren erfolgen bzw. in die Umsetzung der Abwasserkonzeption einfließen.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, das Pumpwerk und Regenüberlaufbecken Schwalbenflug mit den umfassenden Messeinrichtungen auszustatten und zur Fernüberwachung auf das Prozessleitsystem der Wasserversorgung aufzuschalten.
Bekanntgaben