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Bebauungsplan „Schwalbenflug IV“
Der beauftragte Planer Harald Wahl stellte dem Gemeinderat den Entwurf des Bebauungsplans und die Örtlichen Bauvorschriften „Schwalbenflug IV“ vor. Die mit Gemeinderat und Ortschaftsrat Grab bereits in vorangegangenen Sitzungen abgestimmte Planung des rund 2,17 Hektar großen Gebietes mit 32 Bauplätzen fand nun in der Entwurfsfeststellung auch förmliche Zustimmung des Gremiums.
Die Rechtskraft soll im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB erreicht werden, wonach nach dem einstimmigen Beschluss über die Billigung des Entwurfs des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften, unmittelbar die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behörden folgen kann.
Gert Rebmann vom Büro Riker + Rebmann stellte anschließend den Entwurf des Ausbau- und Erschließungsplans vor und erläuterte die erstellte Kostenberechnung. Die Erschließung erfolgt mit einer Ringstraße und zwei Ausfahrten zur Kreisstraße. Die Entwässerung erfolgt im Trennsystem, das Schmutzwasser und das Oberflächenwasser wird in südlicher Richtung in die entsprechenden Kanäle im Baugebiet „Lange Straße“ eingeleitet und über das dortige Abwasserpumpwerk (Schmutzwasser) der Kläranlage Grab zugeführt bzw. über das Regenrückhaltebecken (Oberflächenwasser) abgeleitet. Im Baugebiet sind einseitig Gehwege vorgesehen, zwischen den beiden Zufahrten soll ein Gehweg entlang der Kreisstraße gebaut werden. Außerdem ist vorgesehen die Hauptwasserleitung in diesem Bereich zu erneuern. Die Kostenberechnung beziffert die Kosten für die Erschließung mit rd. 1,6 Millionen Euro.
Da sich das vorgesehene Baugebiet und dessen Einmündungen momentan straßenbautechnisch außerhalb der Ortsdurchfahrt im sogenannten Verknüpfungsbereich befinden, greifen besondere Anbaubeschränkungen. Der Gemeinderat hat deshalb einstimmig beschlossen, beim zuständigen Straßenbaulastträger eine entsprechende Änderung der Grenzen der Ortsdurchfahrt zu beantragen. Dies hat auch den Vorteil, dass hierdurch automatisch die straßenverkehrsrechtlichen Beschränkungen und Regeln für Innerortsstrecken gelten.
Linksabbiegespur B14, Parkplatzsanierung
Gert Rebmann vom Büro Riker + Rebmann präsentierte die Entwurfsplanung für die Linksabbiegespur an der B 14 und die Überplanung der Parkflächen am Schul- und Sportgelände inklusive Kostenschätzung. In Vorabstimmung mit Regierungspräsidium und Landratsamt ist man übereingekommen, dass der Bund die Kosten für Linksabbiegespur, Angleichungsarbeiten Kreisstraße und Rückbau Gehweg bis zur Fußgängerampel übernimmt (325.000 Euro). Die Gemeinde hat die Kosten für die Neuordnung der Parkflächen zu tragen, diese belaufen sich auf 329.000 Euro.
Es war vorgesehen, die Maßnahme im Zuge der für 2021 angekündigten mehrmonatigen Vollsperrung der B14 aufgrund der Erneuerungsarbeiten an der Rotbrücke durchzuführen. Dies wurde so mit dem Straßenbauamt und Regierungspräsidium kommuniziert. Mitte Februar 2020 wurde die Gemeindeverwaltung dann überraschend darüber informiert, dass bereits zwischen Mai und Juli 2020 unter Vollsperrung der B 14 eine Fahrbahndeckenerneuerung zwischen Mainhardt bis zur Kreisgrenze, inklusive Ertüchtigung der Rotbrücke durchgeführt wird. Der Bau der Linksabbiegespur und die Fahrbahndeckenerneuerung bis Großerlach, sowie auf dem Streckenabschnitt der Ortsdurchfahrt, soll dann in einer separaten, noch nicht terminierten Maßnahme erfolgen. Der Zeitpunkt der Durchführung für den Neubau der Linksabbiegespur obliegt in erster Linie der Entscheidung des Regierungspräsidiums in Abstimmung mit dem Straßenbauamt und der Gemeinde.
Die Erneuerung der Parkflächen am Schul- und Sportgelände kann bautechnisch hiervon losgelöst erfolgen, abgesehen von Angleichungsmaßnahmen. Dadurch würden zwar einerseits erhoffte Synergieeffekte beim gleichzeitigen Bau der Linksabbiegespur ausfallen. Andererseits wären die Maßnahmen bei einer getrennten Durchführung für sich genommen überschaubarer und evtl. auch finanziell besser darstellbar, und die mit der Bauzeit verbundenen Behinderungen könnten etwas entzerrt werden. Außerdem besteht nun die Möglichkeit, verschiedene Zuschussmöglichkeiten genauer zu prüfen und gegebenenfalls entsprechend zu berücksichtigen.
In der Diskussion wurde erneut die Möglichkeit eines Kreisverkehrs oder anderer baulicher Maßnahmen zur Reduzierung der Geschwindigkeit aufgeworfen. Dieses Thema wurde in den vergangenen Jahren wiederholt mit den Straßenbaulastträgern kommuniziert. Die Gründe, weshalb bezüglich des Kreisverkehrs auf diesem Abschnitt keine Erfolgsaussicht besteht, wurden in der Sitzung nochmals dargelegt. Bürgermeister Jäger machte deutlich, dass man darum zumindest das Thema Linksabbiegespur weiterverfolgen sollte, ergänzte jedoch den Beschlussvorschlag dahingehend, dass zumindest für den Ortseingangsbereich die Möglichkeit von zusätzlichen geschwindigkeitsreduzierenden Maßnahmen geprüft werden soll. Diesem Vorschlag stimmte der Gemeinderat mehrheitlich zu. Die Planung und Kostenschätzung wurde freigegeben und die Verwaltung beauftragt, die notwendigen Abstimmungen mit den beteiligten Behörden zu treffen und Zuschussmöglichkeiten zu prüfen.
Breitbandausbau
Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, das Angebot der Telekom zur Breitbandversorgung in der Stadt Murrhardt und in den Gemeinden Althütte, Großerlach und Sulzbach an der Murr in Höhe von 23.341.446 Euro und das Nachtragsangebot in Höhe von 1.224.071 Euro anzunehmen. Aufgrund der berechneten Tiefbaumeter und der herzustellenden Gebäudeanschlüsse beläuft sich der anteilige Aufwand für die Gemeinde Großerlach danach auf rund 5,7 Mio. Euro. Abzüglich der staatlichen Förderzuweisungen beträgt der Eigenanteil der Gemeinde Großerlach voraussichtlich bis zu 610.000 Euro. Die erforderlichen Finanzmittel sind im Haushaltsplan 2020 und in der mittelfristigen Finanzplanung bis 2024 veranschlagt.
Dieser Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass alle beteiligten Gemeinden zustimmen und dass die Zuwendungen in Höhe von 90% der berechneten Wirtschaftlichkeitslücke bewilligt werden.
Durch den Breitbandausbau sollen in den bisher als unterversorgt geltenden Privathaushalten (< 30Mbit/s) Downloadgeschwindigkeiten von mindestens 50 Mbit/s sowie bei symmetrischen Breitbandanschlüssen mit mindestens 100 Mbit/s Down- und Uploadrate für alle Unternehmen/Gewerbetreibende sowie den Schulstandorten erreicht werden. Erreicht werden soll dies durch Glasfaseranschlüsse bis in die Gebäude (FTTB). Die derzeit nicht als unterversorgt geltenden Haushalte (> 30Mbit/s) sollen im parallel dazu laufenden Projekt „Stern“ mit Glasfaseranschlüssen versorgt werden.
Erweiterung Mannenweiler, Entwidmung Feldweg
Die Bay Holzwerk GmbH hat kürzlich einen Antrag auf Baugenehmigung für die Errichtung einer Rundholzsortieranlage eingereicht. Die Vorabstimmung mit dem Baurechtsamt hat ergeben, dass eine Baugenehmigung ohne Erweiterung der bestehenden“ Entwicklungs- und Ergänzungssatzung Mannenweiler“ nicht möglich ist.
Der Aufstellort der Anlage liegt im nördlichen Bereich teilweise außerhalb des Geltungsbereichs der Entwicklungs- und Ergänzungssatzung Mannenweiler und würde außerdem den gemeindeeigenen Fahrweg (Flst. Nr. 321) teilweise überbauen, welcher als Zufahrt zum Wasserhochbehälter der Gemeinde dient. Hierfür soll auf Kosten des Antragstellers ein geeigneter Ersatzweg geschaffen und unterhalten werden. Der Weg muss hierzu verkehrsrechtlich eingezogen werden.
Der Gemeinderat stimmt sowohl der Satzungserweiterung, als auch der Einziehung des Weges zu. Die Verwaltung wurde beauftragt, die entsprechenden Verfahren durchzuführen.
Bekanntgaben / Anfragen
Die Gemeinde hat zwei Zuschussanträge für Kleinprojekte aus dem LEADER-Programm für das Grüne Klassenzimmer und den Bolzplatz in Grab bewilligt bekommen. Für beide Maßnahmen erhält die Gemeinde jeweils rund 13.000 Euro. Auch ein privates Kleinprojekt in Schönbronn (Schuppen für Imkerei) erhält einen LEADER-Zuschuss.
Mit der Aufstellung des Gerüstes hat die Sanierung der Fahrzeughalle und des Feuerwehrgerätehauses begonnen. Aufgrund einer geänderten Ausführung und Dank der erneut vorbildlichen Bereitschaft der Feuerwehr tatkräftig zu unterstützen konnte für die Erneuerung der Tore an der Feuerwehr-Fahrzeughalle eine Einsparung von rund 12.000 Euro (brutto) erzielt werden.