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Bau eines Swimminpools mit Gartenhäuschen für die Technik in Neufürstenhütte, Dr. Erdmannstr. 9, Flst. 487/2
Vor der Sitzung fand vor Ort eine Besichtigung durch den Bauausschuss statt. Bei dem geplanten Swimming-Pool handelte es sich grundsätzlich um eine vom Umfang her genehmigungsfreie Anlage. Die geplante Errichtung außerhalb des Baufensters macht allerdings eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans erforderlich. Zudem lagen verschiedene Einwände seitens zweier Angrenzer vor. Das Gremium tat sich bei der Frage, ob eine Befreiung für das konkrete Vorhaben vertretbar und mit dem Planungswillen der Gemeinde noch vereinbar wäre, sehr schwer. Die Befürchtungen eines Angrenzers hinsichtlich der möglichen Verwässerung seines Wiesengrundstückes konnten ausgeräumt werden. Die befürchtete Zunahme einer Lärmbelästigung durch spielende Kinder seitens des anderen Angrenzers waren nach Ansicht des Bauausschusses nicht entscheidungsrelevant. Eltern wären allgemein anzuhalten, auf das Ruhebedürfnis der Nachbarschaft Rücksicht zu nehmen, insbesondere auch hinsichtlich der Einhaltung der Mittagsruhe, und entsprechend erzieherisch auf ihre Kinder einzuwirken. Aber alleine aus diesem Grund einen Pool oder andere Freizeiteinrichtungen für Kinder abzulehnen, wurde nicht für vertretbar gehalten. Sonst dürfte eine Gemeinde auch keine Kinderspielplätze innerhalb von Wohngebieten errichten. Die anderweitigen Einwände des Angrenzers hinsichtlich der zahlreichen Hütten auf dem Grundstück werden derzeit durch das Baurechtsamt gesondert überprüft.
Nach einer längeren sachlich geführten Diskussion stellte Bürgermeister Jäger fest, dass man es sich selten mit einer Befreiung so schwer gemacht habe. Man wolle grundsätzlich die durch die Bebauungsplanung der Gemeinde festgelegten Planungsziele würdigen und darum keine unbegründeten Ausnahmen leichtfertig zulassen. Andererseits wolle man auch die mit der Entwicklung der vergangenen Jahrzehnte einhergegangenen Änderungen bei den Bedürfnissen der Grundstückseigentümer und hinsichtlich der im Zuge der Bauleitplanung verfolgten Zielsetzungen, soweit vertretbar, berücksichtigen.
Im betroffenen Baugebiet rühre das Verhältnis Baufenster zu Bauverbotsfläche aus dem damaligen Planungsziel der sogenannten Landsiedlung her. Es sollte die kostengünstige Errichtung von kleineren Wohnhäusern nebst Nebengebäude zur Kleintierhaltung und Bewirtschaftung einer angrenzenden Garten- Wiesen- und Obstbaumfläche ermöglicht werden. Dieses Planungsziel sei heute definitiv nicht mehr gegeben. Insoweit habe die Entwicklung die damalige Bauleitplanung überholt, was der Gemeinde sicherlich einen gewissen Spielraum hinsichtlich der Erteilung von vertretbaren Befreiungen einräume.
Im Hinblick darauf und unter Berücksichtigung des anlässlich der Ortsbesichtigung festgestellten eher geringen Eingriffs, wurde die beantragte Befreiung schließlich durch den Bauausschuss einhellig als vertretbar beurteilt.
Die erforderliche Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans wurde darum ausgesprochen.
Erstellung eines Carports und Abbruch eines Gewächshauses und eines Schuppens, Großerlach, Fichtenhain 17, Flst. 408/6 und Teilfläche 408
Die Bausache lag in anderer Form bereits einmal vor. Damals war eine Zustimmung nicht möglich. In der nun verändert vorgelegten Anfrage wurden die damaligen Kritikpunkte berücksichtigt. Das Einvernehmen wurde erteilt. Die erforderliche Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans wurde ausgesprochen.
Projektierte Nutzungsänderung im UG und projektierte Wendeltreppe als 2. Rettungsweg, Morbach, Mühlweg 12/1, Flst. 18
Nach kurzer Beratung erteilte der Bauausschuss sein Einvernehmen.
Errichtung einer Überdachung für Schlossereilager und Müllsortierung, Erlach. Flst. 971
Nach Einsichtnahme in die Planunterlagen und kurzer Beratung erteilte der Bauausschuss sein Einvernehmen.
Neubau einer Doppelgarage und eines Carports mit Zufahrt über die B 14, Großerlach, Grafenstr. 11
Es wurde mit Verwunderung festgestellt, dass im Vergleich zur früher bereits einmal vorgelegten Anfrage, die geplanten baulichen Anlagen deutlich an Umfang zugenommen haben. Das Gremium legte Wert darauf, dass kein Oberflächenwasser auf den Gehweg oder die Bundesstraße austreten darf. Dach- und Hofflächen müssten ordnungsgemäß entwässert werden. Dabei dürften der Gemeinde keine Kosten entstehen. Hinsichtlich der Zufahrt auf die B 14 wären die Straßenverkehrsbehörde und das Straßenbauamt zu beteiligen. Das Einvernehmen der Gemeinde konnte erteilt werden.
Errichtung eines Wochenendhauses mit Stellplatz, Morbach, Platte 5
Ortsvorsteher Wohlfarth berichtete aus der Sitzung des Ortschaftsrats. Das Vorhaben läge innerhalb des Baufensters. Eine Befreiung sei lediglich erforderlich, weil die Dachneigung abweicht. Der Ortschaftsrat habe festgestellt, dass dies dort bereits beinahe üblich sei und sich zudem gut einfüge und darum seine Zustimmung erteilt. Der Bauausschuss schloss sich dieser Beurteilung an und erteilte sein Einvernehmen.
Anbau einer Garage im EG mit Wohnraum im OG an bestehendes Wohnhaus in Grab, Sulzbacher Str. 57, Flst. 143/10
Der Vorsitzende erläuterte das Vorhaben und nahm Bezug auf die letzte Sitzung des Ortschaftsrats, wobei jener der Bausache zugestimmt hätte. Die notwendigen Abstände zur Kreisstraße inklusive einer Fläche für einen etwaigen künftigen Gehwegbau, sowie der erforderliche Stauraum, seien bei der Planung berücksichtigt worden. Der Bauausschuss erteilte sein Einvernehmen.
Ergänzung zur Bauvoranfrage: Errichtung eines Reitplatzes, einer Dunglagerstätte und eines Koppelzaunes, Schwalbenflug 44, Flst. 110 u.a.
Nach den Schilderungen durch Ortsvorsteher Wohlfarth aus der Sitzung des Ortschaftsrats und nach kurzer Aussprache, schloss sich der Bauausschuss einhellig dem Beschluss des Ortschaftsrats an und erteilte unter den entsprechenden Bedingungen sein Einvernehmen.
Errichtung eines Geräteschuppens und Bau einer Kleinkläranlage für die beiden Anwesen Platte 3 und Platte 5, Morbach-Platte, Flst. 124 u. 124/3
Das gemeinschaftliche Vorhaben wurde ausdrücklich begrüßt. Das Einvernehmen wurde erteilt.
Erstellung eines Geräteschuppens, Oberfischbach, Gewann Hütte, Flst. 393 u. 394
Die betroffene Fläche wird derzeit bereits zur Lagerung landwirtschaftlicher Güter und Geräte genutzt. Der Bauausschuss erteilte sein Einvernehmen.
Erweiterung einer Energiezentrale, Aufstellung eines Containers für ein Blockheizkraftwerk, Erlacher Höhe, Erlach, Flst. 1162
Nach Einsichtnahme in die Planunterlagen wurde vorgeschlagen, dass sich die farbliche Gestaltung des Containers an die Umgebungsbebauung anfügen sollte. Ein Anstrich in gedeckten Farben, bzw. in der gleichen Farbe wie das angrenzende Gebäude (Heizzentrale) wäre einer Stahlblechoptik vorzuziehen. Verbunden mit einer entsprechenden Forderung wurde das Einvernehmen erteilt.
Einbau einer Energiezentrale in Erlach, Helle Platte 21, Flst. 1166/1
Nach Einsichtnahme in die Planunterlagen wurde einhellig Zustimmung signalisiert. Das Einvernehmen konnte erteilt werden.