Hauptmenü
- Gemeinde & Wirtschaft
- Freizeit & Kultur
- Rathaus & Verwaltung
- Leben & Wohnen
Prüfung von Hinderungsgründen bei neu- und wiedergewählten Ortschaftsräten
Der Ortschaftsrat stellte fest, dass bei den am 13. Juni 2004 gewählten Ortschaftsräten keine Hinderungsgründe nach § 29 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (z.B. Verwandtschaftsverhältnisse) vorliegen.
Projektierte Nutzungsänderung im UG und proj. Wendeltreppe als 2. Rettungsweg in Morbach, Mühlweg 12/1, Flst. 18
Der geplante 2. Rettungsweg in Form einer angebauten Wendeltreppe dient auch der Erfüllung gesetzlicher Vorschriften. Die Belange der Ortschaft würden nach Auffassung des Ortschaftsrats durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt. Das Einvernehmen wurde erteilt.
Errichtung eines Wochenendhauses mit Stellplatz, Morbach Platt 5, Flst. 124/3
Es wurde festgestellt, dass das Vorhaben innerhalb des Baufensters liegt. Die Dachneigung weicht aber von den Festsetzungen des Bebauungsplans ab. Das Gremium stellte fest, dass dies dort beinahe üblich sei und auch durchaus vertretbar. Das Einvernehmen konnte somit erteilt werden.
Anbau einer Garage mit Wohnraum an bestehendes Wohnhaus in Grab, Sulzbacher Str. 57, Flst. 143/10
Die Antragsteller setzten sich frühzeitig mit der Gemeindeverwaltung in Verbindung, um bei der Planung auch künftige Straßen- oder Gehwegbauarbeiten der Gemeinde zu berücksichtigen. Die Vorgaben hinsichtlich des Abstands zur Fahrbahn und des erforderlichen Stauraumes von min. 5 m wurden eingehalten. Der Ortschaftsrat konnte sein Einvernehmen erteilen.
Ergänzung der Bauvoranfrage: Errichtung eines Koppelzaunes, eines Reitplatzes und einer Dunglagerstätte in Grab, Schwalbenflug 44, Flst. 110 u.a.
Die Dunglagerstätte ist aufgrund einer Forderung des Landwirtschaftsamtes in Zusammenhang mit dem geplanten Reitstall erforderlich. Der Antragsteller bot zwei alternative Standorte an. Man war sich im Grunde einig, dass im Hinblick auf den seitens des Ortschaftsrats bereits genehmigten Reitstall diese Fortführungsvorhaben schlüssig seien.
Nach längerer Diskussion erteilte der Ortschaftsrat sein Einvernehmen unter bestimmten Vorgaben. Demnach ist die Dunglagerstätte auf dem Standort laut Lageplan A2 zu errichten und dafür Sorge zu tragen, dass Sickerwasser o.ä. ordnungsgemäß entsorgt wird. Hinsichtlich der Einfriedung wird seitens des Ortschaftsrats ausdrücklich eine Ausführung als Holzkoppelzaun (naturfarben) gewünscht. Dies füge sich optisch deutlich besser in die Landschaft ein und erhöhe auch die Sicherheit gegen ausbrechende Tiere in Bezug auf die angrenzende Kreisstraße und den Gemeindeweg. Zur Kreisstraße seien die gesetzlichen Abstandsflächen einzuhalten. Bezüglich der Abstände zum Gemeindeweg sollen die gesetzlichen Vorschriften hinsichtlich Gemeindeverbindungsstraßen Anwendung finden.
Errichtung eines Geräteschuppens und Bau einer Kleinkläranlage für die Gebäude 3 und 5, Morbach Platte, Flst. 124 und 124/3
Es wurde allgemein begrüßt, dass sich die Antragsteller für eine gemeinschaftliche Lösung entschieden haben. Das Einvernehmen wurde erteilt.