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Forstbetriebsplan
Herr Horwarth und Herr Pyttel vom Geschäftsbereich Forst im Landratsamt erläuterten den Forstbetriebsplan 2020 und gingen zuvor auf den allgemeinen Waldzustand und die Auswirkungen der erneuten Forstreform ein.
Wegen der Trockenheit in 2018 kam es in ganz Deutschland zu einem massiven Anfall von Schadholz. In der Folge sank der Holzpreis auf lediglich 35 €/fm. Aus diesem Grund beschränkte man sich im gemeindeeigenen Wald auf den Einschlag des zu entfernenden Käferholzes. Wie vorgesehen, wurde an allen Waldwegen der Regelquerschnitt mittels Grader wiederhergestellt und Splitt aufgebracht.
Aufgrund der deutlich gesunkenen Holzpreise werden im kommenden Jahr die Einnahmen aus Holzerlösen bei lediglich 10.000 Euro liegen. Dennoch werden unverändert wie in den Vorjahren 5.000 € eingeplant für erforderliche Unterhaltungsmaßnahmen an im Wald liegenden Haupterschließungs- und Erholungswegen, welche in der Unterhaltungspflicht der Gemeinde stehen. Aufgrund der Neuorganisation der Forstverwaltung wird der Forstverwaltungskostenbeitrag von 1.700 Euro im Vorjahr auf 2.200 Euro ansteigen. Nach derzeitiger Planung wird der Bereich Forst 2020 mit einem negativen Ergebnis von -2.560 Euro abschließen. Der Gemeinderat beschloss einstimmig den Forstbetriebsplan 2020.
Sanierung Fahrzeughalle und Feuerwehrgerätehaus
Im Haushaltsplan 2019 wurden für die Sanierung der Fahrzeughalle der Feuerwehr und Renovierung des Feuerwehrgerätehauses 193.000 Euro (inkl. Nebenkosten) eingestellt. Für die Maßnahme wurden Ausgleichstockmittel in Höhe von 75.000 Euro bewilligt.
Die Arbeiten umfassen vor allem die Dachsanierung und die Erneuerung der Tore zur Fahrzeughalle, wobei das nicht mehr benötigte Tor rechts durch eine Ständerwand ersetzt wird. Die beiden zusammenhängenden Gebäude erhalten einen Neuanstrich und die Fensternischen am Schulungsraum werden von außen gedämmt. Unebenheiten und Setzungen am Kellerabgang und Wegen werden beseitigt. Die Sanitäranlagen werden ertüchtigt/erneuert, der Warmwasserboiler durch einen Durchlauferhitzer ersetzt und der Heizungsbrenner ausgetauscht. Die Maßnahme wurde in fünf Gewerke unterteilt und entsprechend ausgeschrieben. Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Vergabe an das jeweils günstigste Angebot:
Die vorläufige Vergabesumme summiert sich auf 151.107,55 €. Die gegenüberzustellende Kostenberechnung bei Antragstellung betrug inklusive der noch nicht ausgeschriebenen elektrischen Schließanlage und einiger in der Vergabesumme noch nicht enthaltener Materialkosten 171.250,00 €. Sofern keine unvorhersehbaren Unwägbarkeiten auftreten hofft man, mit diesem Mittelansatz letztlich hinzukommen.
Wohnbauentwicklung der Gemeinde: Aufstellungsbeschlüsse
Mitte 2017 wurde mit dem neu eingeführten § 13b Baugesetzbuch (BauGB) ein Instrument zur vereinfachten Schaffung von dringend benötigten Wohnbauplätzen eingeführt. Die Vorteile liegen darin, dass zum einen die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entfallen kann, dass kein aufwändiger und kostspieliger Umweltbericht mehr erforderlich ist und dass die Fläche nicht bereits im Flächennutzungsplan als Entwicklungsfläche ausgewiesen sein muss. Allerdings müssen sich die Flächen unmittelbar an im Zusammenhang bebaute und als Innenbereich klassifizierte Ortsteile anschließen. Das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans kann nach aktuellem Stand nur bis zum 31. Dezember 2019 förmlich eingeleitet werden; der Satzungsbeschluss ist bis zum 31. Dezember 2021 zu fassen.
Der Gemeinderat hatte bereits über verschiedene mögliche Entwicklungsflächen im Gemeindegebiet vorberaten. Hierbei wurde seitens der Verwaltung dargelegt, dass aufgrund der aktuell kaum mehr vorhandenen Kapazitäten der kommunalen Kläranlagen in Großerlach, Neufürstenhütte und Grab die Entwicklungspotentiale nur noch bedingt vorhanden sind. Der Gemeinderat fasste auf Vorschlag der Verwaltung nun Aufstellungsbeschlüsse nach § 13b BauGB für folgende Verfahren:
Damit habe man nun die Option, in den kommenden Monaten darüber zu entscheiden, ob diese Verfahren tatsächlich zur Baureife durchgeführt werden sollen. Daran gebunden sei man aufgrund der nun gefassten Aufstellungsbeschlüsse nicht.
Baureifmachung von Brachflächen in der Ortsmitte Großerlach
Die Gemeinde konnte Brachflächen in zentraler Lage im Hauptort Großerlach erwerben. Dabei handelt es sich um folgende Anwesen/Objekte:
Die Objekte sind allesamt baufällig. Für Abbruch, Entsorgung und Baureifmachung der beiden Brachflächen konnte die Gemeinde vorsorglich erfolgreich eine Förderung aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) beantragen in Höhe von 17.320 Euro. Grundlage war hierfür ein Kostenvoranschlag von rund 52.000 Euro. Der Gemeinderat beschloss einstimmig den Abbruch der Gebäude und beauftragte die Gemeindeverwaltung mit der Ausschreibung und der Vergabe an den wirtschaftlichsten Bieter.
Die künftige Nutzung der neu gewonnenen Flächenpotentiale im Hauptort Großerlach soll in den Folgemonaten im Wege eines Dorfentwicklungskonzepts unter Berücksichtigung der Kernthemen Nahversorgung und örtliche Infrastruktur beraten und entschieden werden.
Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen
Die baden-württembergischen Kommunen sind verpflichtet, ihr Finanzwesen spätestens zum 01.01.2020 auf das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) umzustellen.
Im Rahmen einer interkommunaler Zusammenarbeit - mit Unterstützung eines Fachbüros - ist die Kämmerei seit drei Jahren mit den Umstellungsarbeiten beschäftigt. Neben der vollumfänglichen Vermögensbewertung ist die Überleitung des kameralistischen Haushalts- und Kassenwesens auf das doppische System erforderlich.
Ein Hintergrund des NKHR ist der Grundsatz der Generationengerechtigkeit. Dabei soll jede Generation nur die Ressourcen verbrauchen, die sie selbst wieder erwirtschaften kann. Der gesamte Ressourcenverbrauch eines Haushaltsjahres wird demnach vollständig und periodengerecht unter Berücksichtigung der Abschreibungen ausgewiesen. Dadurch ergibt sich ein Jahresergebnis, vergleichbar mit dem Gewinn oder Verlust eines Unternehmens. In der bisherigen Haushaltsführung, der Kameralistik, wurden nur die Einnahmen und Ausgaben eines Haushaltsjahres abgebildet. Speziell Gemeinden wie Großerlach, die in ihren Erträgen stark vom Finanzausgleich abhängig sind, stellt die künftig notwendige Erwirtschaftung der Abschreibung vor große finanzielle Herausforderungen.
Ein weiterer Grund für das NKHR ist die Forderung nach mehr Transparenz und der damit einhergehenden Abbildung von Vermögens- und Schuldbeständen.
Grundlage bildet hierfür die Drei-Komponenten-Rechnung. Der Ergebnishaushalt beinhaltet die Aufwendungen und Erträge einer Kommune. Im Finanzhaushalt werden alle Auszahlungen und Einzahlungen abgebildet. Die Vermögensrechnung zeigt auf der Aktivseite die Vermögensgegenstände einer Kommune und auf der Passivseite die Finanzierung des Vermögens.
Die bisherigen Haushaltsstellen mit Gliederung und Gruppierung wird es künftig nicht mehr geben. Diese werden übergeleitet in Produkte und Sachkonten.
Um den ersten doppischen Haushalt aufstellen zu können, musste der Gemeinderat festlegen, in wie viele Teilhaushalte dieser künftig gegliedert werden soll. Der Gemeinderat beschloss einstimmig auf Vorschlag der Verwaltung, den Haushalt in zwei Teilhaushalte zu gliedern. Ein Teilhaushalt, in dem alle internen und externen Produkte abgebildet werden “Innere Verwaltung, Dienstleistungen und Infrastruktur“ und ein Teilhaushalt, bei dem die allgemeine Finanzwirtschaft abgebildet wird „Allgemeine Finanzwirtschaft“. Sollte sich in den kommenden Jahren herausstellen, dass mehr Teilhaushalte sinnvoll sind, kann dies nachträglich angepasst werden.
Investitionsprogramm 2020 - 2024
Die Planung für den Haushaltsplan 2020 und die Investitionen der Folgejahre gestaltet sich aufgrund der Haushaltsumstellung sehr schwierig. Es ist noch nicht absehbar, wie hoch die Mittel sind, die im Finanzhaushalt für Investitionen erwirtschaftet werden können. Hinzu kommt, dass die bereits finanzierten aber noch nicht durchgeführten Maßnahmen neu veranschlagt werden müssen. Dies sind die Neubeschaffung des Gerätewagens für die Feuerwehr (Auslieferung Frühjahr 2020), die Sanierung der Fahrzeughalle und des Feuerwehrgerätehauses, der Breitbandausbau, die Außenanlage des Friedhofs Grab, das grüne Klassenzimmer, sowie Ballfangzaun und Absturzsicherung am neuen Sportplatz. Darüber sind neben einigen „kleineren“ Ansätzen für Beschaffungen in 2020 noch Mittel für den Abbruch der Gebäude in der Ortsmitte Großerlach, die Sanierung des Ölabscheiders mit Waschplatte im Bauhof und die Erschließung des Baugebietes Schwalbenflug IV veranschlagt. Für Straßensanierungsmaßnahmen sind ein Ansatz von 100.000 Euro vorgesehen. Das Defizit bei den Investitionen in 2020 beläuft sich aktuell auf 1.331.600 Euro, welches durch „Überschuss“ aus dem Finanzhaushalt, Kreditaufnahmen und Rücklagenentnahmen ausgeglichen werden muss.
Die in den Folgejahren im Investitionsprogramm eingestellten Ansätze sind als eine Art „Vormerkliste“ zu verstehen, die Durchführbarkeit hängt von der Finanzierung ab.
Bekanntgaben / Anfragen
Nach einigen vergeblichen Versuchen in den letzten Jahrzehnten konnte die Gemeinde Großerlach endlich das "Ruinengrundstück" in Neufürstenhütte erwerben. Nach der kürzlich erfolgten Räumung der Fläche ist ein attraktiver Bauplatz entstanden.