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Im November berieten der Bauausschuss und – soweit im Bezirk Grab gelegen – der Ortschaftsrat Grab über folgende Baugesuche:
Nachgenehmigung – Errichtung eines Geräteschuppens, in Trauzenbach, In den Hofäckern 6 Reute 40, Flst. 40/7
Ortschaftsrat und Bauausschuss waren einhellig der Meinung, dass kleine Nebengebäude auch außerhalb des Baufensters zugelassen werden sollen. Aus bauleitplanerischer Sicht steht dem nichts entgegen. Auch was die Errichtung im Pflanzgebot betrifft, werden hier keine Probleme gesehen, da eine entsprechende Bepflanzung an anderer Stelle ausreichend vorhanden ist.
Nachgenehmigung bestehender Nebengebäude in Neufürstenhütte, Dr. Erdmannstraße 10, Flst. 482
Das Baugesuch wurde in der Septembersitzung zurückgewiesen, da die Unterlagen nicht vollständig gewesen waren. Der Antragsteller hat dies nunmehr nachgeholt.
Der Bauausschuss erteilte nun einstimmig das Einvernehmen zur beantragten Nachgenehmigung der teilweise schon einige Jahre alten Nebengebäude für eine private nicht gewerbliche Nutzung.
Der Ortschaftsrat beriet zudem über die Bezeichnung der öffentlichen Einrichtungen in Grab:
Schwalbenflughalle
Die Bezeichnung „Schwalbenflughalle“ soll erhalten bleiben, da diese Bezeichnung von Anfang an verwendet wurde und sich bei der Bevölkerung etabliert hat (Beschluss: einstimmig).
Altes Rathaus/Schulhaus Grab:
Nach den alten Unterlagen der Gemeinde war das Gebäude im Jahr 1870 als Schulhaus geplant. Das Gremium ist sich einig, dass das Gebäude die offizielle Bezeichnung „Altes Schulhaus Grab“ erhalten soll (Beschluss: einstimmig).