Gemeinde Großerlach

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Sitzung von Ortschaftsrat (22.10.2019) und Bauausschuss (24.10.2019) - Bericht

Baugebiet Schwalbenflug IV
Der Ortschaftsrat Grab erhielt vor Aufstellung des Bebauungsplanentwurfs Gelegenheit zur Beratung über Vorschläge bezüglich der künftigen Bauvorschriften im Neubaugebiet Schwalbenflug IV. Zunächst wurde dem Grundprinzip des Erschließungskonzepts zugestimmt, wonach über zusätzliche Flächen eine stimmige Arrondierung des Plangebiets und eine künftige Erschließung mittels einer Ringstraße erfolgen soll. Bei den Grundstücksgrößen und der sich daraus ergebenden Anzahl an Bauplätzen werden die Vorgaben der Region eingehalten.
Bezüglich der künftigen baulichen Nutzung und Ausgestaltung, z.B. Gebäudehöhen usw., schlägt der Ortschaftsrat Grab grundsätzlich eine Anlehnung an die Lange Straße in Grab sowie die Friedhofstraße in Neufürstenhütte vor, wonach Einzel- und Doppelhäuser mit maximal 2 Wohneinheiten je Gebäude bzw. Doppelhaushälfte zulässig sind. Bei der Dachform wolle man sich auf Satteldächer beschränken. Nebengebäude wie Garagen dürfen allerdings auch Pult- oder Flachdächer haben. Bei Einfriedungen möchte man auch moderne Varianten zulassen, Steinwüsten in Vorgärten sollen vermieden werden. Im Sinne des Klimaschutzes wird vorgeschlagen, KfW 55 als Mindeststandard bei den Wohngebäuden vorzuschreiben. Auch bezüglich der Prüfung einer möglichen Nahwärmeversorgung zeigte sich der Ortschaftsrat aufgeschlossen.
Die Vorschlagsliste des Ortschaftsrats Grab wird nun dem Gemeinderat vorgelegt, welcher dann über die bei der weiteren Planung zu berücksichtigenden Eckpunkte beschließt.

Bauangelegenheiten
 
Erdauffüllung in Neufürstenhütte, Heimweg, Flst. 227/2
Der im Antrag erwähnte Aushub wurde zwischenzeitlich anderweitig ordnungsgemäß entsorgt, weshalb keine Dringlichkeit mehr bestand. Da der Antrag zur Erdauffüllung jedoch nicht zurückgenommen wurde, war dennoch darüber zu entscheiden. Laut Antrag soll auf einer Fläche von 1.200 qm unbelastete Erdaushub mit einer Auffüllhöhe von bis zu 10 cm eingebaut werden. Das Einvernehmen wurde erteilt.
  
Bikepark – Errichtung von Mountainbikestrecken in Großerlach, Freizeitgelände, Flst. 873/1, 874/1, 874/2, 873/1, 840, 839, 771, 767, 772 und 773
Die geplanten Anlagen befinden sich ausnahmslos innerhalb des ausgewiesenen Bebauungsplans für das Freizeitzentrum und damit auch innerhalb der Erschließungszone nach der Naturparkverordnung. Das Vorhaben entspricht den Planungszielen und dient der Kanalisierung und Konzentration derartiger Freizeitaktivitäten in ausgewiesene Gebiete. Das Einvernehmen wurde erteilt.
 
Errichtung Gartenschuppen mit Backhäuschen, Grab, Seestr. 16, FlSt. 45/9
Das Baugesuch wurde zurückgezogen.
 
Aufstellen eines mobilen Geflügelstalles, Liemersbach, Hammerschmiedeweg, Rottalstraße / FlstNr 124/3 und 477/2
Das Einvernehmen wurde erteilt.
 

Berichte aus früheren Sitzungen finden Sie hier

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