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Im September berieten der Bauausschuss und – soweit im Bezirk Grab gelegen – der Ortschaftsrat Grab über folgende Baugesuche:
Anbau Bad, 2-geschossig, an der Nordseite in Großerlach, In der Reute 40, Flst. 133
Der Anbau ragt über das Baufenster hinaus, weshalb eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans erforderlich war. Das Einvernehmen wurde erteilt.
Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage in Grab, Schwalbenflug 5, Flst. 122/13
Auch hier waren Befreiungen erforderlich, welche sich ebenfalls in vertretbarem und nachvollziehbarem Rahmen bewegen. Das Einvernehmen wurde erteilt.
Nachgenehmigung von Nebengebäuden (Schuppen, Gewächshaus, Zwinger, Stall, Terrassenüberdachung, Garage) in Neufürstenhütte, Dr. Erdmannstraße 10, Flst. 482
Neben den beantragten Gebäuden sind auch umfangreiche Lager- und Stellflächen auf dem Grundstück angelegt, welche in den Planunterlagen nicht aufgeführt waren. Auch fehlte es an Angaben hinsichtlich der beabsichtigten Nutzung, welche bauordnungsrechtlich ebenfalls eine Rolle bei der Beurteilung spiele. Der Antrag und die Planunterlagen sind entsprechend zu ergänzen und zu konkretisieren. Bis dahin war das Einvernehmen zunächst zu versagen.
Bauvoranfrage – Errichtung einer Garage in Großerlach, In der Reute 32, Flst. 132/1
Die Garage ist nicht innerhalb eines Baufensters geplant, weshalb eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans erforderlich war. Das Einvernehmen wurde erteilt.
Bauvoranfrage – Einfamilienwohnhaus mit Carport in Grab, Wirtshof 1, Flst. 155/1
Aufgrund eines möglichen Konflikts durch ein Heranrücken von Wohnbebauung an den angrenzenden landwirtschaftlichen Betrieb, habe die Verwaltung zur vorherigen Abklärung über eine Bauvoranfrage geraten. Ein Nachteil für den angrenzenden Vollerwerbslandwirt müsse ausgeschlossen werden. Dieser habe erst kürzlich investiert und es sei mit Aufgabe der Gemeinde, die verbliebenen landwirtschaftlichen Betriebe zu unterstützen und auch vor möglichem Konfliktpotential zu schützen. An diesem Vorverfahren werde darum auch das Landwirtschaftsamt beteiligt. Das Einvernehmen wurde unter Verweis auf zu beachtende Rahmenbedingungen im Hinblick auf die Umgebungsbebauung erteilt unter der Bedingung, dass seitens des Landwirtschaftsamtes keine Einwände erfolgen, bzw. ein Konflikt zulasten des angrenzenden Landwirtschaftsbetriebes nicht zu befürchten ist.
Errichtung einer Holzhackschnitzelheizung mit Lagerstätten in Unterfischbach
Flst. 559/1 und 503
Mangels alternativer Standortmöglichkeiten wurde für das außerhalb der Satzung geplante Vorhaben das Einvernehmen erteilt.
Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage in Großerlach,
Goethestraße 10, Flst. 268/4
Im Vergleich zum ersten, damals abgelehnten Antrag, waren die reduzierten Abweichungen nunmehr vertretbar. Das Einvernehmen wurde erteilt.
Friedhof Grab – neue Bestattungsformen
In seiner Septembersitzung beriet der Ortschaftsrat Grab außerdem über die kurz vor der Umsetzung stehende Platzgestaltung mit neuen Bestattungsformen auf dem Friedhof in Grab. Nach dem Friedhof Großerlach sollen künftig auch in Grab Urnenbestattungen in Stelen oder als Baumgrab möglich sein. Zur Entscheidung durch den Ortschaftsrat stand noch die Auswahl des Bestattungsbaumes an, wobei man sich letztlich auf eine Winterlinde einigte.