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Der neue Gemeinderat kam zu seiner 1. „Arbeitssitzung zusammen.
Bebauungsplan „Schwalbenflug IV“
Die Gemeinde verfügt derzeit über keine Wohnbauflächen zur Vermarktung mehr. Da auf die im Privateigentum befindlichen Baulücken keine Zugriffsmöglichkeit besteht, ist vorgesehen, bedarfsgerechte Baugebiete auszuweisen. Damit die entstehenden Bauplätze dann auch tatsächlich bebaut werden, und nicht neue Brachflächen entstehen, ist es vorteilhaft, dass sich die überplanten Flächen im Eigentum der Gemeinde befinden. In den vergangenen Wochen konnten für das Gebiet „Schwalbenflug IV“ die hierin befindlichen Flächen erworben werden, bzw. Einigung mit den Eigentümern erzielt werden.
Parallel wurden Begehungen für die artenschutzrechtliche Relevanzprüfung durchgeführt. Hierbei konnten keine Vorkommen besonders geschützter Arten entdeckt werden. Zugleich erfolgt derzeit die Vorplanung für die Ableitung des Abwassers und des Niederschlagswassers.
Das Gebiet „Schwalbenflug IV“ ist bereits als Entwicklungsfläche für Wohnen im Flächennutzungsplan enthalten. Für das rd. 1,7 ha große Gebiet sind ca. 15 - 20 Bauplätze vorgesehen. Die Erschließung kann von der Kreisstraße aus mittels Stich- od. Ringstraße erfolgen. Nach Ansicht der Verwaltung sollte die bauliche Nutzung entsprechend dem Bebauungsplan „Friedhofstraße“ erfolgen, d.h., Einzel- oder Doppelhäuser mit maximal 2 Wohneinheiten je Gebäude bzw. Doppelhaushälfte in offener Bauweise. Aus dem Gremium kamen einzelne Vorschläge, unter anderem durch entsprechende Festsetzungen sogenannte „Steinwüsten“ in Vorgärten zu verbieten.
Der Gemeinderat fasste einstimmig den Aufstellungsbeschluss. Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden. Es wird trotzdem eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Die zu erstellende Entwurfsplanung wird sodann zunächst dem Ortschaftsrat Grab vorgelegt.
Straßensanierungen
Da die Realisierung der Linksabbiegespur nicht vor 2021 erfolgen wird, sollten die im Haushaltsplan eingestellten Mittel (120.000 Euro) für vorbereitende Planungskosten und andere, dringend anstehende Straßensanierungsmaßnahmen verwendet werden.
Für die Ortsdurchfahrt Böhringsweiler liegt nun ein Planentwurf vor. Dieser befindet sich in der Vorabstimmung mit der Fachbehörde betreffs der Entwässerung, außerdem müssen die betroffenen Anliegern einbezogen werden. Gleichzeitig wurde ein Fachbüro mit einer Bodenprobe beauftragt, da die Beschaffenheit des möglicherweise abzutragenden Aufbaus ein erhebliches Kostenrisiko (Teer o.ä.) beinhaltet. Unbedenkliches Material vorausgesetzt ist laut Grobberechnung durch das Ingenieurbüro mit Kosten von rund 110.000 Euro (brutto) zu rechnen. Die Überplanung der Ortsdurchfahrt Frankenweiler ist noch in Arbeit, bezüglich der Setzung am Hohenbrachsträßchen wird nach erster Einschätzung des Planungsbüros eine dauerhafte Lösung voraussichtlich für die Gemeinde finanziell nicht leistbar sein.
Für einen „Ausbau“ der Zufahrt zur Morbach-Platte liegt eine Kostenschätzung von rund 115.000 Euro (brutto) vor, unbedenkliches Material vorausgesetzt.
Anfang Juli wurde eine Erhöhung der LVFG-Mittel für die Kommunen angekündigt. Hier werden für dringliche Maßnahmen Fördermöglichkeiten von im Regelfall 50% der förderfähigen Kosten in Aussicht gestellt. Als Schwerpunkte wurden die Themen ÖPNV und Barrierefreiheit, Brückensanierung, sowie Klimaschutz genannt. Aber auch Sanierungsmaßnahmen von Straßen im Ländlichen Raum kommen als förderwürdig in Betracht. Die Ausformulierung der genauen Förderbedingungen liegt noch nicht vor. Aufgrund der seitherigen Erfahrungen ist von einem Schwellenwert von 100.000 Euro auszugehen.
Da sowohl mit der Maßnahme Böhringsweiler die Fördervoraussetzungen erfüllt sein könnten, als auch mit der Maßnahme Frankenweiler oder auch Morbach-Platte, schlug die Verwaltung vor, zunächst die endgültigen Förderbedingungen abzuwarten um ggfs. einen Antrag zu stellen. Die Zwischenzeit soll aber genutzt werden, die Planungen für die Maßnahmen weiter voranzutreiben und abzuschließen. Eine Realisierung in 2019 erscheint jedoch eher unwahrscheinlich.
Aus diesem Grund wird die Verwaltung in den nächsten Wochen versuchen, Angebote für andere anstehende Maßnahmen einzuholen. Angedacht ist hierbei, geeignete Strecken im Außenbereich aber auch im Siedlungsbereich mittels Dünnschichtverfahren zu ertüchtigen. Bei Bedarf wolle man in der Sommerpause Kontakt mit den Gemeinderatslisten aufnehmen, um das weitere Vorgehen abzustimmen. Der Gemeinderat stimmte einstimmig der vorgeschlagenen Vorgehensweise zu.
Geschwindigkeitsanzeige / Motoradlärmdisplay
Bis vor einigen Jahren hatte die Gemeinde eine mobile Geschwindigkeitsanzeige (sogenannter „Smiley“) im Betrieb. Die Erfahrungen zeigten, dass an den Standorten die gefahrenen Geschwindigkeiten tatsächlich nachweisbar zurückgegangen sind. Leider musste aus technischen Gründen der Betrieb zwischenzeitlich eingestellt werden, da kein Softwareupdate für die Anlage mehr verfügbar war. In den Haushaltsberatungen für das laufende Jahr 2019 wurde ein Ansatz in Höhe von 3.000 € für die Beschaffung eines neuen „Smileys“ bewilligt.
Neben den gefahrenen Geschwindigkeiten stellt auch der Verkehrslärm ein großes Ärgernis dar, insbesondere der Motorradlärm im Bereich der B 14. Forderungen der Gemeinde, zumindest im Bereich der Zufahrt zum Ort die zulässige Geschwindigkeit, verbunden mit dem Hinweis auf Lärmschutz, zu reduzieren, wurden wiederholt zurückgewiesen. Der Versuch des Landkreises mittels der sogenannten „Rüttelstreifen“ zur Besserung beizutragen, ist gescheitert. Aktuell wurden vom Landkreis nun die vor einigen Jahren angebrachten „Appellschilder“ erneuert, um zumindest auf diesem Wege etwas zur Lärmreduzierung beizutragen. Weitergehende verkehrsrechtliche oder andere Maßnahmen zur Lärmreduzierung wären nur aus einem entsprechenden Ergebnis einer Lärmkartierung ableitbar. Hier liegen die Verkehrszahlen der OD Großerlach jedoch, wie im Gemeinderat bereits erläutert, deutlich unterhalb der entsprechenden Schwellenwerte.
Nach einem erfolgreichen Modellversuch mit „Motorradlärmdisplays“ hat das Verkehrsministerium nun ein Förderprogramm aufgelegt, hierin kann die Anschaffung einer solchen ca. 16.000 Euro teuren Anlage mit bis zu 4.000 Euro bezuschusst werden.
Da die Anschaffung für die Gemeinde Großerlach alleine finanziell nicht darstellbar wäre, wurde vorsorglich zur Fristwahrung mit den Gemeinden Sulzbach an der Murr und Spiegelberg ein gemeinsamer Antrag eingereicht, allerdings unter Vorbehalt der Entscheidung des Gemeinderats. Danach würde während der Motorradsaison das Display jeder Gemeinde für jeweils 2 Monate zur Verfügung stehen.
Da zu den Beschaffungskosten noch die Kosten für Fundamente und Bodenhülsen an den künftigen Aufstellorten hinzukämen, hätte sich der Gemeindeeigenanteil 8.000 – 9.000 Euro belaufen.
Nach einer intensiven Diskussion hat der Gemeinderat mehrheitlich entschieden, dass in 2019, wie ursprünglich geplant, ein „Smiley beschafft wird. Die Beteiligung an der Anschaffung des Motorradlärmdisplays wurde abgelehnt.
Schülerversicherung
Das Kultusministerium hat den geschlossenen Gruppenversicherungsvertrag über Schüler- und Lehrerversicherungen zum Ende des Schuljahres 2018/2019 gekündigt. Auf Bitten von Schulträgern und Schulen hat sich die WGV entschieden, eine Ersatzlösung anzubieten. Schulen, Schulträger und Schulfördervereine können nun Gruppenverträge zur Schüler-Zusatz-, Garderobe- und Fahrradversicherung abschließen. Der Beitrag zur verbesserten Schüler-Zusatz- und zur Garderobenversicherung beläuft sich auf 1 EUR pro Schüler/in im Jahr. In der Fahrradversicherung werden jährlich 3 EUR pro Schüler/in ab Klasse 4 fällig, Schüler-/innen der Klassen 1 bis 3 sind beitragsfrei mitversichert.
Außerdem bietet die WGV einen Haftpflichtversicherungsschutz für einzelne Klassen im Zusammenhang mit Praktika und Schullandheimaufenthalten für 50 EUR pro Klasse und Schuljahr an. Hierfür kommt lediglich die 4. Klasse in Betracht.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit für einen Pauschalbeitrag je Schule von 50 EUR eine „Eltern-Kasko“ abzuschließen für Schäden an Fahrzeugen von Eltern, Elternvertretern und sonstigen Privatpersonen im Zusammenhang mit einer schulischen Veranstaltung, bzw. im Auftrag/Interesse der Schule. Großzügig ausgehend von einer künftigen Zahl von 80 Schüler/innen (4 Klassen á 20) wäre mit einer jährlichen Versicherungsprämie von 270 EUR zu rechnen.
Bei der seitherigen Gruppenversicherung wurden von den Eltern entsprechende Eigenanteile erhoben, somit waren nur die Schülerinnen und Schüler versichert, die den Eigenanteil bezahlt haben. Bei der neuen Schülerversicherung sind nun automatisch alle Schüler/innen versichert, unabhängig davon, ob ein etwaiger Elternanteil bezahlt wird.
Angesichts des überschaubaren Betrags hat die Gemeindeverwaltung vorgeschlagen, die Schülerversicherungen inklusive „eltern-Kasko“ und Schullandheimzusatz abzuschließen und auf eine Elternbeteiligung zu verzichten. Der Gemeinderat ist mehrheitlich diesem Vorschlag gefolgt. Zu Beginn des neuen Schuljahres werden die Eltern hierüber entsprechend informiert.
Bekanntgaben