Gemeinde Großerlach

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Neubau der Gemeindehalle Großerlach – aktueller Stand der Planungen

Am 7. Februar 2008 hat eine Besprechung mit dem ausführenden Planungsbüro Knecht und den einzelnen Fachplanern stattgefunden. Der Gemeinderat wurde hierüber am 28.02.2008 in öffentlicher Sitzung informiert, bzw. fasste entsprechende Beschlüsse:
· Für die Detailplanung war ein Bodengrundgutachten erforderlich, der Auftrag hierfür wurde an das Büro Voigtmann erteilt.
· Das Hallendach wird im System „Lignotrend“ ausgeführt, da dies am geeignetsten zur Erfüllung der geforderten Ansprüche (Brand-/Schallschutz, Ästhetik, Nachhaltigkeit) ist. Zudem kann eine eventuell später zu installierende Photovoltaik-Anlage als Aufdach-Lösung realisiert werden. Diese ist als Bürgerbeteiligungsmodell angedacht, hier laufen bereits Gespräche mit der SÜWAG AG.
· Kontrovers diskutiert wurde im Gemeinderart die Notwendigkeit eines Trennvorhangs, der ursprünglich nicht vorgesehen war, aber seitens einzelner Ratsmitglieder angeregt wurde. Damit könnten zwei Gruppen gleichzeitg Übungsstunden abhalten oder die Halle für kleinere Veranstaltungen abgeteilt werden. Der Gemeinderat schloss sich mehrheitlich der Auffassung der Verwaltung an, dass die Mehrkosten in Höhe von rund 36.000 Euro anbetrachts des Mehrwertes hinsichtlich der Nutzbarkeit der neuen Halle durch einen Trennvorhang vertretbar seien, und dieser somit vorgesehen werden soll.
· Für die Halle ist eine Beleuchtungsstärke von 750lx vorgesehen, um den höchsten Ausstattungsanforderungen für Sportwettkampfstätten (insbes. Tischtennis) zu genügen. Für den normalen Übungs- und Schulsportbetrieb würden 250 lx reichen, für normalen Wettkampfbetrieb 500 lx. Auf Wunsch der Gemeinde wird geprüft, ob statt der geplanten zwei- eine dreiflammige Lösung realisierbar ist, so dass die Helligkeit in drei Stufen geschaltet werden kann.
· Ein besonderes Augenmerk gilt auch der Beschallungsanlage. Sie soll so ausgelegt werden, dass diese auch für kleinere Sprach- und akkustische Musikaufführungen genutzt werden kann. Die Anschlüsse werden sowohl an der Stirnseite, als auch an die Fensterseite verlegt, so dass man beim Aufbau der mobilen Bühne variabel ist.
· Hinsichtlich der Bühnenbeleuchtungstechnik sind zwei Varianten angedacht, zum einen zwei mobile Teleskop-Lichtmasten und zum anderen eine Trägerlösung. Da hier noch Gesprächsbedarf mit den Fachplanern besteht und zudem der Kostenrahmen noch nicht feststeht, wurde eine Beschlussfassung hierüber zurückgestellt.
· Das Umfeld von Lichtschaltern soll mittels großflächiger Kunststoffplatten vor „Schmutzfingern“ geschützt werden.
· Hinsichtlich der Lüftungs- und Heizungsanlage wurde seitens der Verwaltung angeregt, dass der entsprechende Fachplaner das Konzept im Gemeinderat vorstellt. Dabei werden grundsätzlich zwei Alternativen vorgestellt: Konventionelle Ölheizung oder Pelletsheizung
· Im Sanitärbereich sind „wasserlose Urinale“ vorgesehen, diese sind weniger störanfällig. In die Duschen wird eine Knopfbedienung eingeplant, die erst nach Eindrücken und wieder Loslassen desselbigen Wasser freigibt (mutwilliges Verkanten scheidet somit aus).
· Der Gemeinderat bekräftigte noch einmal den Beschluss, die Küche nur für reines Catering auszulegen. Instalation und Betrieb einer Küche, in welcher Speißen selbst zubereitet werden können, wäre mit behördlichen Auflagen und baulichen Änderungen verbunden, die zusätzl. Kosten von ca. 250.000 € verursachen würden:
- getrennte Kühlgeräte (-räume) für Getränke, Fleisch- und Milchwaren
- Lagerräume (Trockenlager)
- Herd (Kippbratpfanne, Friteuse, etc.?) mit Fettabscheider
- Zu- und Ablauftisch, Gewerbespülmaschine (Fettabscheider)
- Ausblick aus der Küche (Arbeitsstättenrichtlinie)
- ab einer Küchengröße >30m² wird eine Sprinkleranlage vorgeschrieben
- Personalraum mit Sichtverbindung nach außen (kein fensterloser Raum)
-Personalumkleide mit Dusche und WC, ggf. getrennt nach Geschlecht
- zusätzl. Dunstabzugseinrichtung
- erhöhter Brandschutz
Dieser Investitions- und Betriebsaufwand wäre anbetrachts der zu erwartenden eher seltenen Auslastung, und auch unter Berücksichtigung der vorhandenen voll funktionsfähigen Küche in der Schwalbenflughalle, nicht vertretbar. Außerhalb des Gebäudes wird allerdings eine Anschlussstelle (Strom-, Frischwasser- und Abwasseranschluss) für ein Koch- bzw. Geschirr-Mobil geschaffen.
Der Gemeinderat wird anhand einer Sport-Normausstattung, unter Hinzuziehung der nutzenden Vereine und der Schule, festlegen, welche Sportarten in der neuen Halle möglich sein sollen. Dies gilt sowohl für den Bedarf an Sportgeräten allgemein, insbesondere aber für solche, die statisch (Taue, Ringe, Basketballkörbe) berücksichtigt werden müssen, bei denen Verankerungspunkte im Boden von Toren, Netzen und Turnanlagen vorzusehen sind und für die Hallenbodenlinierung.

Zeitplan
Auf der Grundlage der vorliegenden Entwurfsplanung erarbeitet derzeit der beauftragte Planer Jochen Wilfert die detaillierten Planunterlagen für das baurechtliche Genehmigungsverfahren. Dieses ist für den Zeitraum Februar bis April 2008 vorgesehen. Bis Juni 2008 sollen die Leistungsverzeichnisse für die erforderliche Bauausschreibung erstellt werden. Sobald die Zuschussanträge positiv beschieden wurden (voraussichtlich bis Juni/Juli 2008) erfolgt die Ausschreibung mit anschließender Submission und Vergabe. Bereits im September 2008 könnte demnach mit dem Abriss der alten Halle begonnen werden. Für die gesamte Bauzeit hat das Planungsbüro insgesamt 12 Monate veranschlagt. Somit könnte also bei reibungslosem Ablauf die neue Halle nach den Sommerferien 2009 eingeweiht und zur Nutzung freigegeben werden.

Auswirkungen für Schule und Vereine
Während der Bauzeit wird der Übungs- und Trainingsbetrieb soweit räumlich und funktional möglich in die Schwalbenflughalle Grab ausweichen. Ballsportarten wie Fußball und Volleyball scheiden hierbei jedoch aus. Der Übungs- und Wettkampfbetrieb der Tischtennisabteilung wird in Grab stattfinden. Hierüber wurden die Vereinsvorstände anlässlich der jährlich stattfindenden Versammlung im November 2007 bereits informiert. Für den Schulsport müssen ebenfalls Übergangslösungen gefunden werden.
Die Koordinierung der Nutzung der Graber Schwalbenflughalle durch die verschiedenen Vereine übernimmt die Gemeindeverwaltung (Ansprechpartner: Frau Aller). Für die Zeit des Hallenneubaus und der damit verbundenen stärkeren Nutzung der Schwalbenflughalle, steht diese für private Feiern nicht zur Verfügung.

Weitere Informationen

Kontakt

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Stuttgarter Straße 18

rathaus(@)grosserlach.de