Gemeinde Großerlach

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Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2008

1. Steuerfestsetzung
Der Gemeinderat der Gemeinde Großerlach hat zuletzt am 30.11.2006 die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Grundsteuer und Gewerbesteuer und über die Festlegung der Hebesätze beschlossen.
Die Hebesätze für 2008 sind gegenüber dem Vorjahr ( 2007 ) unverändert. Die Hebesätze betragen:
· für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft ( Grundsteuer A ) 320 v. Hundert
· für Grundstücke ( Grundsteuer B ) 345 v. Hundert
Für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr 2008 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr ( 2007 ) zu entrichten haben, wird aufgrund von § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes ( GrStG ) die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2008 in derselben Höhe wie für das Jahr 2007 durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. Für die Steuerschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.
Dies gilt nicht, wenn Änderungen in der sachlichen oder persönlichen Steuerpflicht eintreten. In diesen Fällen ergeht anknüpfend an den Messbetragsbescheid des Finanzamtes ein entsprechender schriftlicher Grundsteuerbescheid.

2. Zahlungsaufforderung
Die Steuerschuldner werden gebeten, die Grundsteuer für 2008 zu den Fälligkeitsterminen 15.02.2008, 15.05.2008, 15.08.2008, 15.11.2008 zu entrichten. Jahreszahler werden gebeten den Steuerbetrag zum 01.07.2008 zu entrichten. Die Höhe des jeweils fälligen Betrages ergibt sich aus dem Grundsteuerbescheid, welcher der steuerpflichtigen Person, vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zugegangen ist.
Bankverbindung der Gemeinde Großerlach
Kreissparkasse Waiblingen, BLZ 602 500 10, Konto-Nr.: 700 142
Volksbank Backnang, BLZ 602 911 20 , Konto-Nr.: 742 054 004

3. Rechtsbehelfsbelehrung / Ihre Rechte
Gegen diese durch öffentliche Bekanntmachung bewirkte Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Bürgermeisteramt Großerlach, Stuttgarter Str. 18, 71577 Großerlach einzulegen.

Großerlach, den 10. Januar 2008

gez. Jäger
Bürgermeister

Weitere Informationen

Kontakt

Gemeinde Großerlach

Stuttgarter Straße 18

rathaus(@)grosserlach.de