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Zum 1. August 2007 ist das Landesnichtraucherschutzgesetz für Baden-Württemberg in Kraft getreten. Dies bedeutet, dass ab sofort in Schulen, Jugendhäusern, Kindertageseinrichtungen, Behörden, Dienststellen und sonstigen Einrichtungen des Landes und der Kommunen (auch in Sport- und Mehrzweckhallen, Gemeinschaftshäusern), Krankenhäusern, Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen, sowie in Gaststätten und Diskotheken das Rauchen grundsätzlich verboten ist.
Unter den nachstehenen Links ist der Gesetzesvortlaut und eine Übersicht über die einzelnen Regelungen abzurufen: