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Aus gegebenem Anlass warnt die Gemeindeverwaltung noch einmal vor Anzeigedrückern:
Immer wieder kommt es vor, dass Mitarbeiter einer Verlages, meist telefonisch, versuchen, mit Unternehmen aus der Gemeinde kostenpflichtige Anzeigenverträge für Bürgerinfo-Tafeln, Karten oder Broschüren abzuschließen. Dabei wird gegenüber den potentiellen Kunden mit Äußerungen wie: "Wir rufen an für die Gemeinde Großerlach" oder "Namens der Gemeinde Großerlach wollten wir fragen..." fälschlicherweise der Eindruck erweckt, dass der jeweilige Verlagsmitarbeiter namens und im Interesse der Gemeinde handelt. Im Vertrag selber steht dann aber im "Kleingedruckten", dass es sich um eine behördenunabhängiges oder nichtamtliches Druckerzeugnis handelt.
Die Versuche, Anzeigenkunden unter Vorspielung falscher Tatsachen zu fangen, sind zwischenzeitlich leider nahezu gängige Praxis. Oftmals erhält der Auftraggeber nicht einmal ein Belegexemplar des angeblich erstellten Druckstücks. Wir raten diesbezüglich darum um größte Vorsicht!
Ein tatsächlich seitens der Gemeinde Großerlach beauftragter Verlag wird mit einem entsprechenden Legitimationsschreiben der Gemeinde ausgestattet, das er bei potentiellen Kunden vorlegen kann. Wir empfehlen Ihnen, in derartigen Fällen von den Anzeigenverkäufern die Vorlage eines Legitimationsschreiben zu verlangen. Im Zweifelsfall erkundigen Sie sich zur Sicherheit bei der Gemeindeverwaltung Großerlach.