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Ein Schwerpunkt im Dienstplan des Jahres 2006 der Freiwilligen Feuerwehr Großerlach ist das Thema Atemschutz. So fand bisher an mehreren Übungsabenden eine spezielle interne Schulung für alle Atemschutzgeräteträger statt.
Jeder Atemschutzgeräteträger muss das Ausrüsten mit Atemschutz perfekt beherrschen und deshalb regelmäßig üben. Zuerst wird die Atemschutzmaske aufgesetzt und eine kurze Dichtheitsprüfung durchgeführt. Anschließend wird die Flammschutzhaube so aufgesetzt, dass keine Hautflächen ungeschützt bleiben. Nun wird das Atemschutzgerät direkt aus der Fahrzeug-Halterung heraus aufgesetzt, die Atemluftflasche kurzzeitig geöffnet und eine Einsatzkurzprüfung durchgeführt. Dabei muss das Manometer mindestens 90% des maximalen Flaschendrucks anzeigen. Der Lungenautomat wird kurz betätigt, um den Luftaustritt zu überprüfen. Der Kragen der Einsatzjacke wird mittels Klettverschlüssen hochgeschlagen, Feuerwehrhelm und Handschuhe werden angezogen. Bis zu diesem Zeitpunkt sollten lt. Vorschrift nicht mehr als 45 Sekunden vergangen sein. Selbstverständlich nimmt der Atemschutztrupp auch seine persönlichen Ausrüstungsgegenstände, wie Fangleine, Strahlrohr, Handlampe, Feuerwehraxt und 2m-Band-Funkgerät mit zum Einsatz vor. An der sogenannten Rauchgrenze schließen sich Truppführer und Truppmann gegenseitig den Lungenautomaten an die Maske an.
Die Atemschutztrupps wissen niemals genau, was sie erwartet, wenn sie innerhalb eines von Feuerausbruch betroffenen Gebäudes in diverse Räume vordringen. Es gibt aber Möglichkeiten, die drohenden Gefahren im Bezug auf eine Durchzündung des Feuers (Flash Over) beim Öffnen einer Türe zu erkennen und einigermaßen einzuschätzen.
Daher gibt es hierfür spezielle Verhaltensregeln:
Der Truppführer sichert zunächst die Türe gegen unkontrolliertes abruptes Öffnen mit einer kurzen Leine an der Klinke. Durch seine „Temperaturkontrolle“ mit dem bloßen Handrücken und der Wahrnehmung von eventuell austretendem Rauch entwickelt er eine bestimmte Vorgehensweise, um die möglichen Gefahren einzudämmen. Daher stimmt er sich vorher mit dem Truppmann ab, wie oft ein Strahlstoß mit bestimmter Dauer abgegeben werden soll. Typischer Weise sind das Sprühstrahlstöße von 2 Sekunden Dauer mit Pausen von größer gleich 3 Sekunden. Wichtig dabei ist, dass die Türe nur soweit- und so lange wie nötig geöffnet wird, und das der Truppmann den Sprühstrahl in den oberen Bereich des Raumes führt um die Rauchgase schnellstmöglichst herunter zu kühlen. Der Trupp befindet sich während der gesamten Maßnahme in gebückter Haltung. In den Pausen wird die Türe geschlossen um die Zuführung von frischem Luftsauerstoff zu minimieren. Nach solch einer Sequenz beurteilt der Truppführer erneut die Situation, sodass es zur mehrfachen Wiederholung der Maßnahme kommen kann.
Gibt der Truppführer den Eintritt in den Raum frei, so wird die Türe nun ganz geöffnet und der Truppmann setzt bei vollständig geöffnetem Strahlrohr die Rauchgas-Abkühlung fort. Die Führung des Sprühstrahls in Form einer „liegenden Acht“ gewährleistet eine gleichmäßige Tröpfchenverteilung und somit homogene Abkühlung im Raum. Der Truppführer sichert die Türe und bleibt nah hinter dem Truppmann. Sollte beim Betreten wider erwarten ein Flash Over stattfinden, so lässt sich der Truppmann rückwärtig fallen und schützt sich und den Truppführer selbst durch den Sprühstrahl. Hohlstrahlrohre besitzen dafür eine besondere Einstellung, bei der der Wasseraustritt einen Winkel von 180° beträgt und somit den Trupp vor entgegenkommenden Flammen schützt.
Nachdem diese besondere Gefahr gebannt ist, beginnt der Trupp mit der an ihn gestellten Aufgabe. Eine der häufigsten Aufgaben ist das Absuchen von Räumen nach vermissten Personen. Dunkelheit und Rauch erschweren diese Aufgabe erheblich, daher ist es wichtig die Orientierung zu behalten. Der Trupp darf sich während dem Aufenthalt im Raum niemals trennen und es muss bei der Absuche immer die gleiche Richtung beibehalten werden. Nur wenn diese Regeln beherzigt werden, kann sich der Trupp nach der Durchführung sicher sein, dass er jede Stelle des Raumes untersucht hat.
Sehr wichtig ist auch der Funkkontakt zum Gruppenführer, damit nach außen ein transparentes Bild der Lage transferiert wird, welches leichter auf weitere notwendige Maßnahmen schließen lässt.
Erst seit kurzer Zeit wird bei der Freiwilligen Feuerwehr eine schriftliche Überwachung im Einsatz befindlicher Trupps gefordert. Diese Aufgabe dient zur Absicherung des Trupps und wird durch den Gruppenführer oder dessen Delegierten durchgeführt. Mithilfe eines Protokolls und einem Kurzzeitwecker werden Zeiten und Druckanzeigen erfasst. Der Betreuer der Atemschutz-Überwachungstafel steht mindestes fünfminütig mit den im Einsatz befindlichen Atemschutztrupps in Funkkontakt, sodass durch regelmäßige Druckkontrollen der Rückzug des Trupps rechtzeitig geplant werden kann.
Gebrauchte Atemschutzgeräte werden durch die jeweiligen Atemschutzträger sofort wieder einsatzbereit gemacht. D.h. Austausch der Atemluftflasche, Überprüfung auf Beschädigungen sowie Durchführung einer Einsatzkurzprüfung. Die Trageriemen werden fachmännisch eingebunden, damit für den nächsten Einsatz eine problemlose Entnahme aus dem Fahrzeug möglich ist. Beschädigte Flammschutzhauben werden sofort nach dem Gebrauch ausgetauscht. Der Atemschutzgerätewart kümmert sich um das Auffüllen von gebrauchten Atemluftflaschen. Er sorgt dafür, dass die Geräte einsatzbereit sind und termingerecht vom TÜV überprüft werden.
Jeder Atemschutzgeräteträger muss einmal jährlich an einem Atemschutz-Streckendurchgang teilnehmen. Zur Überwachung seiner Gesundheit muss er sich alle drei Jahre einer sogenannten G26-Untersuchung unterziehen lassen.
Für den Atemschutzgeräteträger sind all diese Maßnahmen unbedingt erforderlich, um Menschen aus Notsituationen heraus zu helfen und dabei nicht selbst in Not zu kommen.