Gemeinde Großerlach

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Rückschnitt von Hecken, Sträuchern und Bäumen - Lichtraumprofil

Alljährlich weisen wir alle Mitbürgerinnen und Mitbürger darauf hin, Bäume, Sträucher und Hecken, die in den Bereich des Straßenkörpers hineinragen, zurück zu schneiden. Grundlage hierfür ist unter anderem Straßengesetz Baden-Württemberg und die Straßenverkehrsordnung. Demnach gilt für das Gemeindegebiet, dass über Straßen eine Höhe von 4,50 Metern, über Geh- und Radwegen eine Höhe von 2,50 Metern von Astwerk freizuhalten ist (siehe Skizze). Der Rückschnitt von Hecken und Sträuchern an der Grundstücksgrenze hat senkrecht nach oben zu erfolgen. Es kann durchaus zu gefährlichen Situationen kommen, wenn z. B. sich auf dem Schulweg befindliche Kinder wegen überstehender Zweige und Äste auf die Straße ausweichen müssen, Straßennamenschilder für Rettungsdienste nicht erkennbar sind oder aber Straßenlaternen kein Licht mehr auf Straßen und Wege werfen können, weil sie zugewuchert sind. Bei Regen oder Schnee hängen die Äste noch weiter herunter. Des Weiteren ist im Herbst darauf zu achten, dass überstehende Äste den bevorstehenden Winterdienst nicht behindern. Haben Sie bitte deshalb aber auch Verständnis dafür, wenn wir vereinzelte Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer gesondert anschreiben, weil wir immer wieder feststellen mussten, dass unsere oben erwähnten Aufrufe nicht beachtet werden. In nächster Zeit werden wir deshalb wieder das Gemeindegebiet abfahren und die Lichtraumprofile überprüfen. Wir weisen hiermit darauf hin, dass es in besonderen Fällen oder bei „Gefahr in Verzug“ durchaus im Ermessen der Gemeinde steht, bei Nichtbeachtung unserer Aufforderungen Rückschnitte durch Fremdfirmen auf Kosten der Grundstückseigentümer erledigen zu lassen.

Weitere Informationen

Kontakt

Gemeinde Großerlach

Stuttgarter Straße 18

rathaus(@)grosserlach.de